Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Diverse Fachrichtungen: Ausbautechnik und Oberflächengestaltung (Ausführen klassischer Malerarbeiten sowie Arbeiten aus den Bereichen Aus- und Trockenbau) • Bauten- und Korrosionsschutz • Energieeffizienz und Gestaltungstechnik (Ausführen klassischer Malerarbeiten sowie Arbeiten aus den Bereichen Energieeinsparung bzw. energetische Ertüchtigung) • Gestaltung und Instandhaltung (Gestalten, Beschichten und Bekleiden der Innenwände, Decken, Böden und Fassaden von Gebäuden sowie Instandhalten von Objekten unterschiedlichster Materialien) • Kirchenmalerei und Denkmalpflege (Sanieren und Restaurieren von Decken-, Wand- und Fassadenoberflächen, Wandmalereien, Stuck sowie von Mobiliar und Plastiken) Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Betriebe des Malerhandwerks mit Spezialisierung auf bestimmte Fachrichtungen, Betriebe der Fassaden- und Innenraumgestaltung, Hochbau-, Beton- und Stahlsanierungsunternehmen, Betriebe der Fassaden- und Innenraumgestaltung, Stuckateurbetriebe, Restauratorenwerkstätten von Museen, Denkmalschutzeinrichtungen sowie Fassadensanierungsunternehmen. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Chemie und Werken/Technik • Technisches Verständnis • Handwerkliche Geschicklichkeit • Räumliches Vorstellungsvermögen • Zeichentalent • Kreativität • Sinn und Gespür für Ästhetik • Gute Auge-Hand-Koordination • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 60 (m/w/d) Maler und Lackierer © Africa Studio - AdobeStock.com Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. 45
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==