Ausbildungsatlas Landkreis Marburg-Biedenkopf & Umgebung

Verkleiden von Böden, Wänden und Fassaden mit Materialien wie Fliesen, Mosaiksteinen, Platten, Natur- oder Werksteinen, Glas oder Keramik • Gestaltung von Treppen, Balkons, Terrassen, Badezimmern, Küchen, Schwimmbädern und Laborräumen • Kundenberatung zu Materialauswahl und Gestaltungsmöglichkeiten • Skizzieren eines Verlegeplans • Kalkulieren des Materialbedarfs und der Kosten • Festlegen eines Zeitplans für die anfallenden Arbeiten • Prüfen des Untergrunds. Entscheidung über das Anbringen von Beschichtungs-, Bekleidungs- und Belegmaterial als Wärme-, Schall- oder Brandschutz • Bearbeiten des Untergrunds durch Anbringen von Dämm- und Sperrschichten auf Boden oder Wand. Verlegen der Fliesen mit Mörtel oder Spezialkleber. Auffüllen der Fugen • Im Bereich Sanierung alte und beschädigte Beläge austauschen • Umgang mit den diversen Baumaschinen und Geräten Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich vor allem im Ausbaugewerbe sowie im Tief- oder im Fassadenbau. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Physik, Werken/Technik • Räumliches Vorstellungsvermögen • Gute körperliche Verfassung •Handwerkliches Geschick • Sorgfalt Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 60 (m/w/d) Fliesen-, Platten- und Mosaikleger © KarepaStock - shutterstock.com FSJ / FÖJ / BFD Freiwilligendienste Freiwilligendienst für Jugendliche und Erwachsene, die sich für ihre Mitmenschen sowie für Natur- und Umweltschutz engagieren möchten Durchgeführt von zugelassenen Trägern Wird in bestimmten Ausbildungen oder Studiengängen als Praktikum oder Anerkennungsjahr gewertet Berufliche Orientierung durch Einblicke in den Arbeitsalltag Infos FSJ/FÖJ: Vollendung der Vollzeitschulpflicht wird vorausgesetzt • Der Einsatz muss bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres beendet sein • Gilt bei vielen Hochschulen als Wartezeit oder wird mit Sonderpunkten bewertet • Rahmenbedingungen regelt das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG) Infos BFD: Ergänzt das FSJ und das FÖJ und ist auch für Erwachsene nach Vollendung des 27. Lebensjahres offen • Rahmenbedingungen regelt das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) Zeitraum: Dauer 6 bis 18 Monate • Einsatzzeit etwa 40 Stunden/Woche Benefits: Taschengeld • Ggf. Verpflegung, Dienstkleidung sowie die Unterkunft • Beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie ggf. Anspruch auf Kindergeld, Waisenrente, Kinder- und Ausbildungsfreibeträge Einsatzstellen FSJ und BFD: kulturelle, karitative und gemeinwohlorientierte Einrichtungen Vereine und Sporteinrichtungen, die u. a. Freizeitangebote für Kinder organisieren Ämter, Büros, Vereine oder Museen, die sich u. a. mit Erhalt und Pflege von Denkmälern befassen Einrichtungen des politischen Lebens Einsatzstellen FÖJ: Projekte des Natur- und Umweltschutzes. Detaillierte Angaben liefern z. B. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter www.bundesfreiwilligendienst.de. Angebote Seite: 4, 49 37

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