Bauen und modernisieren in Marburg

© Robert Kneschke - AdobeStock.com Das Baurecht im Überblick 2 Ñèú Ǵīìõûóðêïì Ïèüùìêïû éìúûìïû èüú āþìð Teilbereichen, dem Bauplanungsrecht (Bundesgesetzgebung) und dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht. Für die Umsetzung eines Bauvorhabens gilt es also, die Vorschriften und Maßgaben sowohl des Bauplanungs- als auch des Bauordnungsrechts zu beachten. Dazu òöôôìõ õöêï Ǵīìõûóðêï¡ùìêïûóðêïì ãöùúêïùðíûìõ des Baunebenrechts. 9

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