JJahres-Primärenergiebedarf Energiemenge, die zur Deckung des Jahres-Heizenergie- und Warmwasserbedarfs benötigt wird. Dabei werden auch die Verluste bei der Gewinnung des Energieträgers, beim Transport der Energie und bei der Verteilung und Speicherung der Energie im Gebäude berücksichtigt. Ein JHQDX GH¿QLHUWHU PD[LPDOHU -DKUHV 3ULPlUenergiebedarf stellt eine in der EnEV (Energieeinsparverordnung) festgeschriebene Hauptanforderung an Neubauten dar. KKostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag dient der möglichst genauen Ermittlung der voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens, basierend auf einer sorgfältigen Kalkulation. Bau- beziehungsweise Handwerksunternehmen sind YHUSÀLFKWHW HLQH HUNHQQEDUH hEHUVFKUHLtung dieses Kostenrahmens der Bauherrschaft unverzüglich mitzuteilen. Dabei wird ein Kostenspielraum von 10 bis 15% anerkannt, da eine gewisse Planungsunsicherheit nicht zu vermeiden ist. Überschreiten die Baukosten am Ende den gesteckten Rahmen, ist der*die Architekt*in unter 8PVWlQGHQ VFKDGHQVHUVDW]SÀLFKWLJ .UHGLWDQVWDOW IU :LHGHUDXIEDX .I: Die KfW fördert Maßnahmen zur Schaffung von Wohneigentum durch Bau, Erwerb oder Sanierung/Modernisierung und die Nutzung erneuerbarer Energien mit zinsgünstigen Krediten. Entsprechende Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank gestellt werden. NNebenkosten Nebenkosten beim Hausbau sind die Grunderwerbssteuer, Maklerkosten, Notar- und Gerichtskosten. Sie können zwischen 2 und 10% der Gesamtkosten ausmachen. 1XW]ÀlFKH =XU 1XW]ÀlFKH HLQHV +DXVHV JHK|UHQ QHEHQ GHU :RKQÀlFKH DXFK DOOH 1HEHQUlXme wie Keller, Dachboden und Heizraum. TTransmissionswärmeverlust So bezeichnet man den Wärmeverlust durch Außenteile wie Wände, Fenster und Boden. Durch eine geeignete Wärmedämmung lässt sich der Transmissionswärmeverlust deutlich reduzieren. UhEHUEDXEDUH *UXQGVWFNVÀlFKH 'LH EHUEDXEDUH *UXQGVWFNVÀlFKH EHzeichnet den Bereich eines Grundstücks, der mit Gebäuden oder Teilen davon überbaut werden darf. Die überbaubare GrundVWFNVÀlFKH ZLUG LP %HEDXXQJVSODQ GXUFK die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefen festgelegt. In der Praxis spricht man auch vom Baufenster. Ein geringfügiges Vor- und Zurücktreten von Gebäudeteilen kann als Ausnahme zugelassen werden. © insta_photos - AdobeStock.com 78 Bau-Glossar Øè÷ðûìó "!
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