Bauen und modernisieren in Marburg

Energiepass Hessen Kurzdiagnose für Gebäude und Heizung mit Modernisierungsempfehlungen Entwurfsverfasser*in Entwurfsverfasser*innen (auch Objektplaner*innen oder Planfertiger*innen) sind in der Regel Architekt*innen oder Bauingenieur*innen. Entwurfsverfasser*innen setzen die Vorstellungen der Bauherrschaft um, erstellen die Unterlagen, Pläne, Formulare und Berechnungen für ein Bauvorhaben, und reichen diese nach Abstimmung mit der Bauherrschaft bei der zuständigen Behörde zur Baugenehmigung ein. Dabei tragen sie die Verantwortung für die Qualität des Entwurfs und die Vollständigkeit der Unterlagen und dafür, dass die Bauplanung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Das Honorar der Entwurfsverfasser*innen ist in der Honorarordnung für Architekt*innen und Ingenieur*innen geregelt (HOAI). Nur Entwurfsverfasser*innen mit Bauvorlageberechtigung dürfen Pläne IU EDXJHQHKPLJXQJVSÀLFKWLJH %DXYRUKDEHQ einreichen. Erschließung Die Erschließung ist nach §123 BauGB grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Die Erschließungsanlagen sollen entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden und spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Anlagen benutzbar sein. Für die Herstellung (und ggf. auch die spätere Erneuerung) der Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde öffentlich-rechtliche Beiträge von den Grundstückseigentümern. EEigenleistung Eigenleistung sind alle Bauarbeiten, die die Bauherrschaft nicht an ein gewerbsmäßiges Unternehmen zur Ausführung vergibt, sondern selbst oder mit der Hilfe von Angehörigen und Bekannten durchführt. Dabei lassen sich Kosten für Arbeitslöhne, nicht aber für Material einsparen. Eingriffs-, Ausgleichsplanung Bei Bauvorhaben im Außenbereich wird in Natur und Landschaft eingegriffen. Dies ist in einer Eingriffs- und Ausgleichsplanung darzustellen. Die Vorgaben hierzu sind in Hessen in der Kompensationsverordnung festgelegt. Eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung legt zum Beispiel fest, welche Maßnahmen als Ausgleich für die Veränderungen der Natur vorzunehmen und in welcher Höhe Ausgleichsgelder zu zahlen sind. Energieausweis 'LH (QHUJLHHI¿]LHQ] YRQ :RKQJHElXGHQ wird künftig transparenter: Während für Neubauten bereits seit 1995 Energieausweise verlangt werden, gilt diese Forderung erstmals auch für Bestandsgebäude. Wer ,PPRELOLHQ YHUlX‰HUW RGHU :RKQÀlFKHQ vermietet ist zur Erstellung und Vorlage GHV $XVZHLVHV YHUSÀLFKWHW *UXQGODJH für die Erstellung der Energieausweise ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die *HVDPWHQHUJLHHI¿]LHQ] YRQ *HElXGHQ LQ nationales Recht (Novellierung der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007). Energieberatung Die Universitätsstadt Marburg bietet gemeinsam mit dem Landkreis MarburgBiedenkopf die Energieberatung der Verbraucherzentrale an. Die Verbraucherzentrale bietet eine Erstberatung direkt im eigenen Gebäude an und schaut sich die Gegebenheiten vor Ort an und führt eine erste Einschätzung durch. Die Beratung wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert, so dass nur ein geringer Eigenanteil anfällt. Die Bundesregierung fördert die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes für Ihr Haus durch eine*n Energieberater*in. Die Beratung wird von der BAFA mit einem Zuschuss gefördert. © francescomou - AdobeStock.com (& Øè÷ðûìó "! Bau-Glossar

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