Eigenleistung Eigenleistung kann Geld sparen, 5 bis 20% der Baukosten sollte man jedoch maximal dafür ansetzen. Ein wenig Vorsicht ist geboten. Auch wenn man handwerklich relativ versiert ist, gehen einem Arbeiten, die man nicht täglich ausführt, schwerer von GHU +DQG DOV HLQHP 3UR¿ 8QG XQWHU GHQ hilfsbereiten Personen aus Verwandt- und Bekanntschaft sind handwerkliche Fertigkeiten nicht immer gegeben. Nur wer die eigenen Fähigkeiten und den Zeitaufwand UHDOLVWLVFK HLQVFKlW]W NDQQ ¿QDQ]LHOOHQ Schaden und Bauverzögerungen vermeiden. Unentgeltliche Hilfe von Bekannten und Verwandten muss bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden, um eine gesetzliche Unfallversicherung der Helfenden zu gewährleisten. Mängel entdecken und beheben Behördliche Abnahmen dienen im Übrigen nur dazu, die Übereinstimmung des Bauwerkes mit der Baugenehmigung zu prüfen. Mangelhafte Leistungen der Handwerksbetriebe spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle, die muss die Bauherrschaft oder das Architekturbüro aufdecken. Werden Mängel entdeckt, gilt es zunächst, den Verantwortlichen festzustellen und schriftlich eine Mängelbeseitigung innerhalb einer gesetzten Frist zu verlangen. Wird der Mangel nicht fristgerecht behoben, darf man ein Konkurrenzunternehmen mit der Behebung beauftragen. Vor Ablauf der Gewährleistungsfristen sollten alle Gewerke zusammen mit dem Architekturbüro genau durchgegangen werden, um eventuelle Schäden festzustellen und rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Aufgabe des Architekturbüros ist es auch, alle baubezogenen Rechnungen zu überprüfen. Jede Bauherrschaft sollte jedoch eine zusätzliche Kontrolle der Rechnungen durchführen. Schlussrechnungen sollten erst dann bezahlt werden, wenn alle Mängel beseitigt sind. Vermessung Nach der Fertigstellung muss der Neubau durch eine öffentliche Vermessungsstelle, z.B. ein öffentlich bestelltes Vermessungsingenieurbüro oder das Amt für Bodenmanagement, eingemessen werden. && Kapitel 8 Planen, ausführen, Mängel beheben
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