Bauen und modernisieren in Marburg

×üõî òèüíû Îóû ˆ Ñöùíúèõðìùüõî statt Neubausiedlung 6 Auch in Marburg und seinen Stadtteilen sind Veränderungen durch den ëìôöîùè÷ïðúêïìõ äèõëìó ú÷ǵùéèù îìþöùëìõ Öôôìù ôìïù èóûì äöïõgebäude stehen leer, weil sich nach dem Tod der Eigentümer*innen keine Ûèêïíöóîìù ðõõìõ ħõëìõ óèúúìõ öëìù ëìõ DZóûìùìõ Úðûôìõúêïìõ ëèú Ôìóë āüù àèõðìùüõî üõë Öõúûèõëïèóûüõî íìïóû âô āü ýìùïðõëìùõ ëèúú ëðì óìéìõëðîìõ üõë îüû èüúîìéèüûìõ Ñöùíòìùõì ôðû ðïùìù Öõíùèúûùüòûüù èüúúûìùéìõ úöóó éìùìðûú bestehender Wohnraum ausgebaut und ökologisch saniert werden. Als Alternative zu Dorfrand-Neubausiedlungen nach Ökostandards, in denen das Wohnen für junge Familien manchmal schwer erschwinglich ist, sollen auch leer stehende Altbauten im Gemeindegebiet durch geeignete Sanierungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden, um so die vitalen Ortskerne zu erhalten. Die Stadt Marburg ist bestrebt, die Entwicklung der Ortskerne zu fördern und vor einer Ausweisung neuer Baugebiete die Nutzung der vorhandenen Baupotenziale in den Innenbereichen der Stadtteile zu forcieren. Man kann davon ausgehen, dass ein großer Teil der Scheunen und Ställe zu Wohnzwecken umgebaut oder an gleicher Stelle ein Wohnhaus neu errichtet werden könnte und somit allein in den Außenstadtteilen ein Baupotenzial vorhanden ist. Auch bei Umbau- und/oder Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden muss zwingend der Artenschutz beachtet werden und vor Beginn der Baumaßnahmen die Untere Naturschutzbehörde informiert werden (s.a. Bauen, Artenschutz und Natur). 43

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