Bauen und modernisieren in Marburg

Sind solche Kulturdenkmäler von Bauvorhaben betroffen, wird stets der Ausgleich zwischen kulturellen, privaten und wirtschaftlichen Interessen angestrebt. Veränderungen des Baudenkmals sind nicht kategorisch undenkbar. Ziel des Denkmalschutzes ist es vielmehr, Baudenkmäler nutzbar und lebendig zu erhalten. Auch ein Baudenkmal darf modernisiert werden, nur eben nach Absprache und mit Genehmigung. Um eine denkmalrechtliche Genehmigung zu erhalten, muss die Durchführung baulicher Maßnahmen im Vorfeld schriftlich bei der Denkmalschutzbehörde beantragt werden. In der Regel erfolgt dann ein Ortstermin; und wenn alle Maßnahmen abgestimmt sind, wird die denkmalrechtliche Genehmigung kostenfrei ausgestellt. Alle Kulturdenkmäler werden YRP /DQGHVDPW IU 'HQNPDOSÀHJH HUIDVVW und sind in einer Liste der Kulturdenkmäler zusammengetragen. © Rüdiger Fanslau - AdobeStock.com Die Hauptaufgaben der Denkmalschutzbehörde ist: » die Beratung bei der Erhaltung von Kulturdenkmälern, » die Genehmigung bei Änderungen am Denkmal » und die Überwachung von Baumaßnahmen. Aber auch über Fördermöglichkeiten und Steuerbefreiungen berät die Behörde: für Maßnahmen, die dem Erhalt und der 3ÀHJH YRQ .XOWXUGHQNPlOHUQ GLHQHQ JLEW HV ¿QDQ]LHOOH =XZHQGXQJHQ YRP /DQG dem Bund oder der Europäischen Union. Auch verschiedene Stiftungen unterstützen Maßnahmen im Sinne des Denkmalschutzes. Zusätzlich stehen Eigentümer*innen von Baudenkmälern steuerliche Vergünstigungen für Erhaltungsmaßnahmen zu. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch beim zuständigen Finanzamt. $" Øè÷ðûìó % Ñìõòôèóúêïüû⠈ ØüóûüùëìõòôDZóìù éìþèïùìõ üõë ôðû õìüìô Ùìéìõ íǵóóìõ

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