Bauen und modernisieren in Marburg

Erneuerbare oder regenerative Energien Erneuerbare oder regenerative Energien sind natürliche Energiequellen wie die Sonneneinstrahlung oder Energiequellen SÀDQ]OLFKHQ 8UVSUXQJV GLH VLFK DXI natürliche Weise erneuern. Zu den regenerativen Energien gehören Wasserkraft, Umweltwärme, Windkraft, Solarenergie, Kraft-Wärme-Kopplung, Energie aus Biomasse sowie Geothermie. Im Folgenden ZHUGHQ HLQLJH GLHVHU %HJULIÀLFKNHLWHQ genauer erläutert. Solarenergie Mit diesem Begriff beschreibt man die Energie, die über die Sonne gewonnen wird. Es wird unterschieden zwischen der Umwandlung in Wärme und der Umwandlung in elektrische Energie, also zwischen Solarthermie und Photovoltaik. Solarenergie und Denkmalschutz Denkmalgeschützte Gebäude prägen die Marburger Innenstadt und auch die Stadtteile. Mit ihren vielen denkmalgeschützten Gebäuden liegt Marburg weit über dem Bundesdurchschnitt. Denkmalschutz und moderne Energieerzeugung müssen sich dabei nicht ausschließen. Solarmodule für die Produktion von Wärme und Strom sind heute in vielen Farben, Formen und Abmessungen erhältlich. So lassen sich an vielen Standorten die Ansprüche einer breiten Nutzung von Solarenergie mit den Zielen des Denkmalschutzes vereinbaren. Unter Solarthermie versteht man die Nutzung der thermischen Energie der Sonnenstrahlung. Es wird unterschieden zwischen aktiver und passiver Nutzung. Bei der Ersteren sammeln Sonnenkollektoren die Lichtenergie der Sonne, wandeln sie um in Wärme und leiten sie über ein ÀVVLJHV 0HGLXP DQ HLQHQ 6SHLFKHU ZHLWHU Die gewonnene Energie wird zum Heizen und zur Warmwasserbereitung eingesetzt. Der Einsatz erneuerbarer Energien ðúû ÝĨðêïû ¢ ÒÒäDZùôìÔ Das „Bundesgesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich“ (EEWärmeG) macht es seit dem 1. Januar 2009 für jeden NeuEDX ]XU $XÀDJH 7HLOH GHV (QHUJLHbedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Bauherrschaft hat dabei die Wahl zwischen dem Einsatz erneuerbarer Energien, Umweltwärmeanlagen und Ersatzmaßnahmen wie verstärkte Gebäudedämmung, Abwärmenutzung, KWK-Anlagen (Kraft- Wärme-Kopplung) oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz. Das Gesetz schreibt je nach gewählter Energiequelle verschiedene Mindestprozentsätze bezüglich des Wärmebedarfsdeckungsgrades vor. 6R ZLUG ] % HLQH 6RODUNROOHNWRUÀlFKH (LQVWUDKOÀlFKH YRQ PLQGHVWHQV Pð SUR Pð EHKHL]WHU *HElXGHÀlFKH HUIRUGHUOLFK Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem EEWärmeG und der EnEV (Energieeinsparverordnung). Die Energieeinsparverordnung (EnEV) Mit Einführung der EnEV soll durch bessere Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik der Energieverbrauch von Gebäuden deutlich gesenkt werden. Ein stark reduzierter Jahresprimärenergiebedarf ist das Hauptkriterium für Neubauten in der EnEV. Zusätzlich ist ein vom Gebäudetyp abhängiger Grenzwert für den auf die wärme- EHUWUDJHQGH *HElXGHKOOÀlFKH EH]RJHQHQ Transmissionswärmeverlust einzuhalten. Energieausweis Die EnEV regelt auch die Ausstellung des Energieausweises, der Gebäude energetisch bewertet und Informationen über die HQHUJHWLVFKH *HVDPWHI¿]LHQ] HLQHV *Hbäudes zur Verfügung stellt, um so einen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Die Erstellung eines Energieausweises ist YHUSÀLFKWHQG EHL GHU 9HUPLHWXQJ RGHU GHP Verkauf von Gebäuden. #" Ökologische Belange Øè÷ðûìó $

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