Bauen und modernisieren in Marburg

Wenn es der lieben Nachbarschaft nicht gefällt … Ist die Nachbarschaft mit einem Bauvorhaben nicht einverstanden, heißt das nicht automatisch, dass die Behörde keine Baugenehmigung erteilen darf. Entscheidend ist allein, ob das Vorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Weicht das geplante Bauvorhaben jedoch von nachbarschaftsrechtlichen Vorgaben ab – insbesondere was die insbesondere was GLH GLH (LQKDOWXQJ YRQ $EVWDQGVÀlFKHQ oder den Immissionsschutz betrifft – sind Bauwillige auf das Einverständnis der betroffenen Nachbarn angewiesen. Nachbarn können gegen eine Baugenehmigung rechtlich vorgehen und dadurch Aufwand und Kosten verursachen. Die Beteiligten sollten daher bedenken: sich arrangieren ist besser als prozessieren. Damit eine Nachbarschaft entsteht, in der man sich dauerhaft wohlfühlt, lohnt es sich, bei unterschiedlichen Interessen und Positionen nach einem Kompromiss zu suchen. Gebühren Die Gebührensätze für Baugenehmigungen sind überwiegend landeseinheitlich festgelegt und beziehen sich auf Rohbaurichtwerte. Hinzu kommen weitere Faktoren, die zur Berechnung der Baugenehmigungsgebühr berücksichtigt werden. Die wichtigsten Faktoren für die Gebührenberechnung sind: » Gebührenordnung der zuständigen Stadt/Gemeinde » Gebührenordnung der Baubehörde » umbauter Raum des Hauses » HYWO ]XVlW]OLFK JHQHKPLJXQJVSÀLFKWLJH Gebäude, wie z.B. Garagen » Wert des Gebäudes bzw. Rohbaukosten » Baugenehmigung oder Bauanzeige » Sondergenehmigungen für Überschreitung der GFZ/GRZ *HVFKRVVÀlFKHQ]DKO *UXQGÀlFKHQ]DKO Øè÷ðûìó # "( Das Baurecht im Überblick

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