Die Nichtbeachtung der Grüneintragungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann Bußgelder oder den Rückbau zur Folge haben. Die genehmigten Baupläne einschließlich aller Unterlagen müssen vom Beginn der Bauarbeiten an auf der Baustelle vorhanden sein. Dazu muss die Bauherrschaft ein von der Bauaufsichtsbehörde ausgestelltes Baustellenschild anbringen, das die Bezeichnung des Bauvorhabens, Namen und Anschriften des Architektur- oder Bauingenieurbüros, der Bauleitung sowie der Bauherrschaft enthält. Weiterführende Informationen ¿QGHQ 6LH LP ,QWHUQHW XQWHU www.marburg.de/ baugenehmigung Die Baugenehmigung Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid, mit dem bestätigt wird, dass dem eingereichten Bauvorhaben keine öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung, sofern alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Erst nach der Erteilung der Baugenehmigung darf mit dem Bauvorgang begonnen werden. Das Baugenehmigungsverfahren dient der Sicherheit der später Nutzenden, Nachbarschaft, vorübergehenden und besuchenden Personen und gibt der Bauherrschaft Rechts- und Investitionssicherheit. Die Baupläne, die zur Baugenehmigung gehören, können unter Umständen Eintragungen in grüner Farbe enthalten. Dies sind Korrekturen der eingereichten Pläne, die bei der Bauausführung unbedingt zu beachten sind. Diese so genannten „Grüneintragungen“ muss die Bauherrschaft unbedingt mit dem Bauunternehmen besprechen. © Mathias Weil - AdobeStock.com Øè÷ðûìó # "' Das Baurecht im Überblick
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