Bauen und modernisieren in Marburg

Verfahrensfreie Vorhaben Für bestimmte bauliche Maßnahmen ist ein Bauantrag nicht erforderlich. Die Vorgaben für verfahrensfreie Bauvorhaben variieren je nach Bundesland. Auch wenn Baumaßnahmen genehmigungsfrei sind, müssen selbstverständlich die Anforderungen des öffentlichen Baurechts und des Bundesnaturschutzgesetzes (Artenschutz) eingehalten werden. Bestehen seitens der Bauherrschaft Zweifel, ob eine von ihr beabsichtigte Baumaßnahme genehmigungsfrei ist, kann sie vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen. (LQH $XÀLVWXQJ JHQHKPLJXQJVIUHLHU 9RUKDEHQ ¿QGHW VLFK LQ GHQ MHZHLOLJHQ Landesbauordnungen. Der Bauantrag In Deutschland werden die Vorgaben für den Bauantrag durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Für das Erstellen eines Bauantrags ist in der Regel ein Architektur- oder Bauingenieurbüro erforderlich, das Baupläne und Berechnungen anfertigt. Vor dem eigentlichen Bauantrag kann zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden. 'DV HPS¿HKOW VLFK ZHQQ YRU GHP .DXI eines Grundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich in der geplanten Form bebaut werden darf. Weiterführende Informationen ¿QGHQ 6LH LP ,QWHUQHW XQWHU www.marburg.de/ bauvoranfrage Zum Bauantrag gehören in jedem Fall Å das ausgefüllte und von der*dem Bauherr*in und der*dem Planvorlageberechtigten unterzeichnete Bauantragsformular, Å ein Lageplan auf Grundlage einer amtlichen Flurkarte, in die von der*dem Planer*in alle wichtigen Angaben zum Bauvorhaben einzuzeichnen sind, Å Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, in denen alle für eine Beurteilung wichtigen Angaben, insbesondere Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Vermaßung, aufzuführen sind, Å eine Baubeschreibung mit Angaben zu Nutzung, Statik, Wärme- und Schalldämmung, Grundstücksentwässerung, verwendeten Baustoffen, Berechnung der bebauten Fläche XQG *UXQG XQG *HVFKRVVÀlFKHQzahl, Rohbau- und Gesamtbaukosten, Berechnung des umbauten 5DXPV :RKQÀlFKHQEHUHFKQXQJ XQG ]XU )UHLÀlFKHQJHVWDOWXQJ PLW PKW-Stellplätzen. Auf die Vollständigkeit der Unterlagen des Bauantrags muss unbedingt geachtet werden, ansonsten besteht die Möglichkeit, dass die Baugenehmigungsbehörde den Bauantrag zurückweist beziehungsweise die Nachreichung von Unterlagen verlangt. Die Bearbeitung erfolgt oftmals erst dann, wenn alle Unterlagen vollständig bei der Genehmigungsbehörde vorliegen. "& Øè÷ðûìó # Das Baurecht im Überblick

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