Bauen und modernisieren in Marburg

Grundstückskauf Wer den passenden Bauplatz gefunden hat, sollte beim Grundstückskauf einige Dinge beachten. Eine Erstorientierung über den Wert des Grundstücks können die Bodenrichtwerte liefern. Diese werden vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Marburg im 2-Jahres-Rhythmus aktualisiert und können im Internet unter dem Stichwort „BORIS Hessen“ auf www.hvbg.hessen.de kostenfrei abgerufen werden. Darüber hinaus sollte vor dem Kauf geklärt werden, ob Einschränkungen für die Bebauung bestehen. Wichtiges Kriterium ist u.a. die Untergrundbeschaffenheit; ein hoher Grundwasserspiegel oder felsiger Untergrund können beispielsweise die Bauvorbereitungskosten stark erhöhen. Durch Altlasten, z.B. durch frühere industrielle Nutzung des Geländes, können Grundstücke mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein. Auch der Blick in das BaulasWHQYHU]HLFKQLV HPS¿HKOW VLFK (QWVFKHLGHQG für die Qualität eines Baugrundstücks ist natürlich vor allem die Lage. Hier spielen das Umfeld, vorhandene Infrastruktur, ÖPNV, die Erreichbarkeit von Arbeitsplatz, Schulen, Kindergärten und Supermärkten eine wichtige Rolle. Bauentwicklungspläne verschaffen Klarheit darüber, ob in der Nähe des Wunschgrundstücks Straßenbaumaßnahmen u.ä. geplant sind oder wie die weitere Wohnsiedlungsentwicklung vorgesehen ist. Wichtig ist auch die Frage, ob das Haus auf dem Grundstück möglichst windgeschützt und unverschattet liegt und sich die Bebauung nach Süden ausrichten lässt, um möglichst viel Sonnenenergie nutzen zu können. Achtung, Nebenkosten: Bei jedem Grundstückskauf kommen neben den reinen Grundstückskosten noch Nebenkosten dazu. Dies sind die Grunderwerbssteuer, die Notariats- und Grundbuchkosten, etwaige Teilungs- und/oder Vermessungsgebühren und unter Umständen die Maklerprovision. © ThomBal - AdobeStock.com Ïèüîìõìïôðîüõîú÷Ĩðêïû Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen VLQG JHQHKPLJXQJVSÀLFKWLJ (LQLJH %XQGHVländer haben inzwischen die so genannte Genehmigungsfreistellung eingeführt, die regelt, dass Wohnbauvorhaben innerhalb eines Bebauungsplangebiets genehmigungsfrei errichtet werden können, wenn sie die Vorgaben des Bebauungsplanes einhalten. Auch bei möglicher Genehmigungsfreistellung kann die Bauherrschaft verlangen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Vorteil des genehmigungsfreien Verfahrens ist, dass schneller mit dem Bau begonnen werden kann und keine Gebühren anfallen. Zusätzlich wird unterschieden zwischen dem vereinfachten Genehmigungsverfahren (Regelverfahren) und dem Voll- oder Normalverfahren (große Sonderbauten). Verstöße gegen baurechtliche Bestimmungen können die Baustillegung, eine Beseitigungs- und Nutzungsuntersagungsverfügung und Bußgelder zur Folge haben. Øè÷ðûìó # "$ Das Baurecht im Überblick

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