Bauen und modernisieren in Marburg

Bebaubarkeit Ein Grundstück ist nach § 30, § 34 und § 35 BauGB bebaubar, wenn Å es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, Å das Bauvorhaben im Einklang mit dessen Festlegungen liegt, oder Å es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, Å es sich nach baulicher Nutzung, Bauweise und überbauter GrundstücksÀlFKH LQ GLH (LJHQDUW GHU QlKHUHQ Å Umgebung einfügt und Å das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird, oder Å es zwar im Außenbereich liegt, aber einem sogenannten „privilegierten Vorhaben“ (z.B. einem landwirtschaftlichen Betrieb) dient. Im Außenbereich können zusätzlich zulässig sein: Å Ersatzbauten für zulässigerweise errichtete Gebäude. Å Nutzungsänderungen bei Gebäuden, die das Bild der Kulturlandschaft prägen. Å Familiengerechte Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Wohngebäudes. Å Angemessene Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs. Darüber hinaus muss in jedem Fall die Erschließung des Grundstücks gesichert sein. Das bedeutet: Zugang zum öffentlichen Straßennetz, Anschluss an die Versorgung mit Elektrizität und Wasser sowie Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation. Bauordnungsrecht die Lage, ZugängOLFKNHLW XQG GLH )UHLÀlFKHQJHVWDOWXQJ auf dem Baugrundstück sowie die bauliche Ausführung. Neben sicherheitstechnischen Anforderungen z.B. zum Brandschutz enthält es gesundheitshygienische und städtebauliche Vorschriften. Dazu gehören auch Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt in Grundzügen die zukünftige Art der Bodennutzung für ein Stadt-/Gemeindegebiet dar und ist ein vorbereitender Bauleitplan. Im Flächennutzungsplan werden für die Bebauung vorgesehene Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Gewerbegebiete, *UQÀlFKHQ DEHU DXFK )OlFKHQ IU /DQGZLUWVFKDIW XQG :DOGÀlFKHQ ausgewiesen. Basierend auf dem Flächennutzungsplan werden Bebauungspläne entwickelt. Bebauungsplan Bebauungspläne enthalten verbindliche Festsetzungen auf Grundlage des Flächennutzungsplans. Sie bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können. Dabei wird die Art der Nutzung (z.B. Gewerbe oder Wohnraum), das Maß der Nutzung (z.B. Höhe, GeschossÀlFKHQ XQG *HVFKRVVDQ]DKO die bauliche Gestaltung (z.B. Dachneigung), die überbaubaren Flächen und die Erschließung festgelegt. Die Planungshoheit liegt dabei in den Händen der Stadt/Gemeinde, gleichzeitig soll die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit sichergestellt werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Bürger*innen daher während der einmonatigen Planoffenlage an der Planung zu beteiligen. Øè÷ðûìó # "" Das Baurecht im Überblick

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