BAUEN UND MODERNISIEREN Ratgeber mit Checklisten und Praxistipps ÎüĨèîì #!#'¦#!#(
Liebe Marburgerinnen und Marburger, liebe Bauwillige, an dessen Folgen, damit unsere Stadt zukunftsfähig bleibt. Bei Neubauten ebenso wie beim Gebäudealtbestand sind deshalb ein möglichst hoher Wärmeschutz sowie die zunehmende Nutzung von erneuerbaren Energien unerlässlich. In der historischen Altstadt und in den Dorfkernen der Marburger Stadtteile werden Umbauten und Erweiterungen DQ *HElXGHQ XQG 'DFKÀlFKHQ LPPHU zusätzlich vom Denkmalschutz begleitet. Auch hier wird die Energie der Sonne für die Erzeugung von Strom und Wärme immer wichtiger. Wir möchten Sie bei Ihrem Bauvorhaben informieren und unterstützen, sei es bei Fragen einer anspruchsvollen Architektur Ihres Projekts ebenso wie beim Einsatz moderner ökologischer Baustoffe und anderer Aspekte für die weitere positive Entwicklung Marburgs. Bitte beachten Sie: Die Informationen in der vorliegenden Broschüre können eine notwendige fachliche Beratung nicht ersetzen. Für Ihr Bauvorhaben – sei es ein Neubau, der Umbau eines Fachwerkhauses oder die Modernisierung eines Bestandsgebäudes – wünschen wir Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen. Ihre Bauverwaltung der Universitätsstadt Marburg vielen Dank für Ihr Interesse an dieser Baubroschüre. Sie soll Ihnen einen Einblick in die Variationsbreite und Vielfalt der Bautätigkeit in der Universitätsstadt Marburg mit ihren Stadtteilen geben. Der Bau eines Wohnhauses gehört zu den bedeutsamsten Investitionsentscheidungen im Leben. Sie bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Gleiches gilt für die Sanierung oder für den Um- sowie Ausbau vorhandener Gebäude. Durch Weisheit wird ein Haus gebaut und durch Verstand erhalten. So wie sich der Baustil wandelt, so wandeln sich auch die Anforderungen an das Bauen. Diese zu verstehen und ihnen gerecht zu werden, fällt mitunter nicht unbedingt leicht. Deshalb möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre eine Hilfestellung geben und Sie informieren. Der vorliegende Leitfaden soll Ihnen die Grundlagen des öffentlichen Baurechts vermitteln. Die Universitätsstadt Marburg ist bekannt für ihre historische Altstadt. Gleichzeitig ist Marburg eine moderne Stadt im demoJUD¿VFKHQ :DQGHO YHUEXQGHQ PLW GHQ Anforderungen an „Wohnen im Alter“ und einer damit einhergehenden Ausgestaltung der Wohn-, Lebens- und Stadträume. Vor dem Hintergrund des Klimawandels verfolgen wir sowohl einen effektiven Klimaschutz als auch eine aktive Anpassung 3 Grußwort
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Inhalt Wegweiser durch die Bauverwaltung der Universitätsstadt Marburg – S. 7 1 Ökologische Belange – S. 20 3 Ñìõòôèóúêïüûā Kulturdenkmäler bewahren und mit neuem Leben füllen – S. 29 4 Ñðì Ïèüħõèõāðìùüõî ¢ à $& 5 ×üõî òèüíû Îóû Dorfsanierung statt Neubausiedlung – S. 43 6 Bau-Glossar – S. 70 10 Bauen, Artenschutz üõë Ûèûüù ¢ à &* 9 Planen, ausführen, ÚDZõîìó éìïìéìõ ¢ à &" 8 Entsorgung – S. 47 7 2 Das Baurecht im Überblick – S. 9 Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2026 Titel: © leszekglasner - AdobeStock.com Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. Das verwendete Papier wird im ECFVerfahren (elementarchlorfrei) hergestellt. Friedrichstraße 4 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 Fax 05921 9730-50 kundenservice@bvb-verlag.de www.bvb-verlag.de & Inhalt
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Wegweiser durch die Bauverwaltung der Universitätsstadt Marburg 1 Fachbereich „Planen und Bauen“ Barfüßerstraße 11 Sekretariat 201-1606 planenundbauen@marburg-stadt.de Fachbereich „Immobilien und Freianlagen“ Software-Center 3 Sekretariat 201-2801 immobilienundfreianlagen@ marburg-stadt.de Bauverwaltung und Vermessung Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge, Kostenerstattungsbeträge, Städtebauliche Verträge, Zuschüsse *UDI¿WL %HVHLWLJXQJ :RKQXQJVEDXI |U derung, Vermessung, Stadtpläne, StadtNDUWHQ *XWDFKWHUDXVVFKXVV *HRJUD¿VFKHV Informationssystem, Mietspiegel Sekretariat 201-6032/201-6063 bauverwaltung@marburg-stadt.de vermessung@marburg-stadt.de gutachterausschuss@marburg-stadt.de Bauaufsicht Bauvoranfragen, Bauberatung, Baugenehmigungsverfahren, Baulastenverzeichnis, Bauzustandsbesichtigungen und Überwachung, Genehmigungs-Freistellungsverfahren (baugenehmigungsfreie Vorhaben), Teilungsgenehmigungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen Sekretariat 201-6306 bauaufsicht@marburg-stadt.de Stadtplanung und Denkmalschutz Sekretariat 201-6101 stadtplanung@marburg-stadt.de Stadtgrün, Friedhöfe und Grünservice Sekretariat 201-6701 JUXHQÀDHFKHQ#PDUEXUJ VWDGW GH Umwelt, Klima- und Naturschutz Sekretariat 201-6980 umwelt@marburg-stadt.de klimaschutz@marburg-stadt.de naturschutz@marburg-stadt.de 7
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© Robert Kneschke - AdobeStock.com Das Baurecht im Überblick 2 Ñèú Ǵīìõûóðêïì Ïèüùìêïû éìúûìïû èüú āþìð Teilbereichen, dem Bauplanungsrecht (Bundesgesetzgebung) und dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht. Für die Umsetzung eines Bauvorhabens gilt es also, die Vorschriften und Maßgaben sowohl des Bauplanungs- als auch des Bauordnungsrechts zu beachten. Dazu òöôôìõ õöêï Ǵīìõûóðêï¡ùìêïûóðêïì ãöùúêïùðíûìõ des Baunebenrechts. 9
Bauplanungsrecht Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht, das sich damit befasst, wie ein Grundstück bebaut werden kann, regeln die Bestimmungen des Bauplanungsrechts die Frage, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Die entsprechenden 5HJHOXQJHQ ¿QGHQ VLFK LP %DXJHVHW]EXFK (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und einer Reihe anderer baurechtlicher Nebengesetze. Bauturbo Kerninhalt des am 30.10.2025 in Kraft getretenen „Bauturbos“ bleibt die Einführung eines neuen §246e BauGB, der befristet bis zum 31.12.2030 zur Beschleunigung des Wohnungsbaus erlaubt, zugunsten von Wohnungsbauvorhaben vom Aufstellen oder Ändern von Bebauungsplänen abzusehen. Damit wird ein weitreichendes Abweichen vom Bauplanungsrecht ermöglicht. © BalanceFormCreative - AdobeStock.com Erforderlich ist immer die Zustimmung der Gemeinde. Die Gemeinde erteilt ihre Zustimmung, wenn das Vorhaben auch ohne Durchführung eines Planverfahrens mit ihren Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist. Die Regelung ist nicht an eine bestimmte Mindestanzahl neu entstehender Wohneinheiten geknüpft. Der „Bauturbo“ kann mithin auch für Bauvorhaben mit weniger als 6 Wohneinheiten aktiviert werden. Auch sind „angespannte Wohnungsmärkte“ nicht mehr Voraussetzung, den „Bauturbo“ anzuwenden. Bauordnungsrecht Das Bauordnungsrecht auf Länderebene regelt bautechnische Anforderungen an die Bauvorhaben und befasst sich mit der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Um das zu erreichen, bestimmt das Øè÷ðûìó # "! Das Baurecht im Überblick
Bebaubarkeit Ein Grundstück ist nach § 30, § 34 und § 35 BauGB bebaubar, wenn Å es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, Å das Bauvorhaben im Einklang mit dessen Festlegungen liegt, oder Å es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, Å es sich nach baulicher Nutzung, Bauweise und überbauter GrundstücksÀlFKH LQ GLH (LJHQDUW GHU QlKHUHQ Å Umgebung einfügt und Å das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird, oder Å es zwar im Außenbereich liegt, aber einem sogenannten „privilegierten Vorhaben“ (z.B. einem landwirtschaftlichen Betrieb) dient. Im Außenbereich können zusätzlich zulässig sein: Å Ersatzbauten für zulässigerweise errichtete Gebäude. Å Nutzungsänderungen bei Gebäuden, die das Bild der Kulturlandschaft prägen. Å Familiengerechte Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Wohngebäudes. Å Angemessene Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs. Darüber hinaus muss in jedem Fall die Erschließung des Grundstücks gesichert sein. Das bedeutet: Zugang zum öffentlichen Straßennetz, Anschluss an die Versorgung mit Elektrizität und Wasser sowie Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation. Bauordnungsrecht die Lage, ZugängOLFKNHLW XQG GLH )UHLÀlFKHQJHVWDOWXQJ auf dem Baugrundstück sowie die bauliche Ausführung. Neben sicherheitstechnischen Anforderungen z.B. zum Brandschutz enthält es gesundheitshygienische und städtebauliche Vorschriften. Dazu gehören auch Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt in Grundzügen die zukünftige Art der Bodennutzung für ein Stadt-/Gemeindegebiet dar und ist ein vorbereitender Bauleitplan. Im Flächennutzungsplan werden für die Bebauung vorgesehene Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Gewerbegebiete, *UQÀlFKHQ DEHU DXFK )OlFKHQ IU /DQGZLUWVFKDIW XQG :DOGÀlFKHQ ausgewiesen. Basierend auf dem Flächennutzungsplan werden Bebauungspläne entwickelt. Bebauungsplan Bebauungspläne enthalten verbindliche Festsetzungen auf Grundlage des Flächennutzungsplans. Sie bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können. Dabei wird die Art der Nutzung (z.B. Gewerbe oder Wohnraum), das Maß der Nutzung (z.B. Höhe, GeschossÀlFKHQ XQG *HVFKRVVDQ]DKO die bauliche Gestaltung (z.B. Dachneigung), die überbaubaren Flächen und die Erschließung festgelegt. Die Planungshoheit liegt dabei in den Händen der Stadt/Gemeinde, gleichzeitig soll die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit sichergestellt werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Bürger*innen daher während der einmonatigen Planoffenlage an der Planung zu beteiligen. Øè÷ðûìó # "" Das Baurecht im Überblick
Anzeigen "# Anzeigenheadline Brandschutzhelferschulung mit Feuerlöschtraining info@fire-cad-brandschutz.de Kompetenz seit über 25 Jahren rund um den Brandschutz Dienstleistungen e.K. Fire-CAD Inh. Karin Wedel | Brandschutz-Sachverständige MZM Ź Feuerlöscher, RWA- und Wandhydranten Wartung & Verkauf Ź Feuerwehrpläne, Meldergruppenkarten Ź Brandschutz-trockenbau, Brandabschottungen Ź Brandschutzkonzepte, Brandschutzordnungen Ź Flucht- und Rettungspläne, Zimmerpläne Christinenhof 4a 63654 Büdingen T 06181 6632 - 42 Flucht- und Rettungsplan Kantine Küche Anlieferung Kiosk Büro TKRaum Kühlraum WC Flur Windfang Flur Flur Flur Büro Kopierraum Besprechung Büro Büro Büro Flur Flur Flur Flur Arbeitsbereich Lehrküche Flur Flur Kreativbereich Wahrnehmung und Entspannung Snoozle Ruheraum WC Abst. WC WC WC Beh.- WC Beh.- WC Ruheraum Duschbad Bad 'LႇHUHQ]LDO raum Garderobe Gespächsraum Aufenthaltsbereich Therapie 1 Therapie 4 Therapie 3 Therapie 2 Therapie Material WC-D WC-H Beh.- WC Empfang Besprechung Kreativbereich PUMI Standort Wussten sie, das eine 5DXFKPHOGHUSÀLFKW vom Gesetzgeber gefordert wird und dass man Rauchmelder nach 10 Jahren gegen neue Austauschen muss?!
Grundstückskauf Wer den passenden Bauplatz gefunden hat, sollte beim Grundstückskauf einige Dinge beachten. Eine Erstorientierung über den Wert des Grundstücks können die Bodenrichtwerte liefern. Diese werden vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Marburg im 2-Jahres-Rhythmus aktualisiert und können im Internet unter dem Stichwort „BORIS Hessen“ auf www.hvbg.hessen.de kostenfrei abgerufen werden. Darüber hinaus sollte vor dem Kauf geklärt werden, ob Einschränkungen für die Bebauung bestehen. Wichtiges Kriterium ist u.a. die Untergrundbeschaffenheit; ein hoher Grundwasserspiegel oder felsiger Untergrund können beispielsweise die Bauvorbereitungskosten stark erhöhen. Durch Altlasten, z.B. durch frühere industrielle Nutzung des Geländes, können Grundstücke mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein. Auch der Blick in das BaulasWHQYHU]HLFKQLV HPS¿HKOW VLFK (QWVFKHLGHQG für die Qualität eines Baugrundstücks ist natürlich vor allem die Lage. Hier spielen das Umfeld, vorhandene Infrastruktur, ÖPNV, die Erreichbarkeit von Arbeitsplatz, Schulen, Kindergärten und Supermärkten eine wichtige Rolle. Bauentwicklungspläne verschaffen Klarheit darüber, ob in der Nähe des Wunschgrundstücks Straßenbaumaßnahmen u.ä. geplant sind oder wie die weitere Wohnsiedlungsentwicklung vorgesehen ist. Wichtig ist auch die Frage, ob das Haus auf dem Grundstück möglichst windgeschützt und unverschattet liegt und sich die Bebauung nach Süden ausrichten lässt, um möglichst viel Sonnenenergie nutzen zu können. Achtung, Nebenkosten: Bei jedem Grundstückskauf kommen neben den reinen Grundstückskosten noch Nebenkosten dazu. Dies sind die Grunderwerbssteuer, die Notariats- und Grundbuchkosten, etwaige Teilungs- und/oder Vermessungsgebühren und unter Umständen die Maklerprovision. © ThomBal - AdobeStock.com Ïèüîìõìïôðîüõîú÷Ĩðêïû Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen VLQG JHQHKPLJXQJVSÀLFKWLJ (LQLJH %XQGHVländer haben inzwischen die so genannte Genehmigungsfreistellung eingeführt, die regelt, dass Wohnbauvorhaben innerhalb eines Bebauungsplangebiets genehmigungsfrei errichtet werden können, wenn sie die Vorgaben des Bebauungsplanes einhalten. Auch bei möglicher Genehmigungsfreistellung kann die Bauherrschaft verlangen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Vorteil des genehmigungsfreien Verfahrens ist, dass schneller mit dem Bau begonnen werden kann und keine Gebühren anfallen. Zusätzlich wird unterschieden zwischen dem vereinfachten Genehmigungsverfahren (Regelverfahren) und dem Voll- oder Normalverfahren (große Sonderbauten). Verstöße gegen baurechtliche Bestimmungen können die Baustillegung, eine Beseitigungs- und Nutzungsuntersagungsverfügung und Bußgelder zur Folge haben. Øè÷ðûìó # "$ Das Baurecht im Überblick
Anzeigen "% Das Baurecht im Überblick Anzeigenheadline ΝΝΝࢶёɩʍ̛͍͍ͩ̌ ˏɲࢶɾʍ 06033 9160600 ˏ̌ ʱ̛ ऐёɩʍ̛͍͍ͩ̌ ˏɲࢶɾʍ ͷʳͷ͛ͩ ࣒ŋʍ̌ ηʍ˵࣒Ċ͍ͩ Ʉͦ ʍࢫ࠺ ࠶࠸࠸࠴࠳ࢫ%ͷͩ ηɩɄɲ˂ kˏɩʍ̛͍͍ͩ̌ ˏɲࢫn̆ ɩz WIR SUCHEN DICH! (M/W/D) GLASFASERMONTEUR*IN Verlegen und spleißen von Glasfaserkabeln im Innen- und Außenbereich Installation und Inbetriebnahme von Hausanschlüssen (FTTH / FTTB) Durchführung von Messungen und Dokumentation der Arbeiten Störungsbeseitigung und Wartung bestehender Glasfaserinfrastruktur Zusammenarbeit mit Bauleitern, Technikern und Kunden vor Ort DEINE AUFGABEN: Erfahrung im Bereich Glasfaser (wünschenswert, aber kein Muss) Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis Selbstständige, strukturierte Arbeitsweise Führerschein Klasse B DAS BRINGST DU MIT: BUTZBACH AB SOFORT Unbefristeter Arbeitsvertrag & faire Bezahlung Arbeitskleidung & hochwertiges Werkzeug Schulungen & Weiterbildungsmöglichkeiten Hˏ̌ ࢫ̛̆ͩ ˏΘˏʍ͍ͩ ʍ͛ ࢫėʍɄ̆ ࢫ̆ ˏͩ ࢫђɄɲ˂ʍ̌ ࢫzˏʍ͍ Ʉ͍ ɲ˂ˏʍ̌ WIR BIETEN DIR: ĊH½8Hࢫ8H½HࢫĤ½ėHþ§ nH½ࢫ ½ࢸࢫˏ̌ ʱ̛ ऐёɩʍ̛͍͍ͩ̌ ˏɲࢶɾʍࢫÌ8HþࢫĊ- ½½Hࢫ8H½ࢫüþ࣒-Ì8H WIR FREUEN UNS AUF DEINE BEWERBUNG!
Verfahrensfreie Vorhaben Für bestimmte bauliche Maßnahmen ist ein Bauantrag nicht erforderlich. Die Vorgaben für verfahrensfreie Bauvorhaben variieren je nach Bundesland. Auch wenn Baumaßnahmen genehmigungsfrei sind, müssen selbstverständlich die Anforderungen des öffentlichen Baurechts und des Bundesnaturschutzgesetzes (Artenschutz) eingehalten werden. Bestehen seitens der Bauherrschaft Zweifel, ob eine von ihr beabsichtigte Baumaßnahme genehmigungsfrei ist, kann sie vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen. (LQH $XÀLVWXQJ JHQHKPLJXQJVIUHLHU 9RUKDEHQ ¿QGHW VLFK LQ GHQ MHZHLOLJHQ Landesbauordnungen. Der Bauantrag In Deutschland werden die Vorgaben für den Bauantrag durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Für das Erstellen eines Bauantrags ist in der Regel ein Architektur- oder Bauingenieurbüro erforderlich, das Baupläne und Berechnungen anfertigt. Vor dem eigentlichen Bauantrag kann zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden. 'DV HPS¿HKOW VLFK ZHQQ YRU GHP .DXI eines Grundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich in der geplanten Form bebaut werden darf. Weiterführende Informationen ¿QGHQ 6LH LP ,QWHUQHW XQWHU www.marburg.de/ bauvoranfrage Zum Bauantrag gehören in jedem Fall Å das ausgefüllte und von der*dem Bauherr*in und der*dem Planvorlageberechtigten unterzeichnete Bauantragsformular, Å ein Lageplan auf Grundlage einer amtlichen Flurkarte, in die von der*dem Planer*in alle wichtigen Angaben zum Bauvorhaben einzuzeichnen sind, Å Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, in denen alle für eine Beurteilung wichtigen Angaben, insbesondere Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Vermaßung, aufzuführen sind, Å eine Baubeschreibung mit Angaben zu Nutzung, Statik, Wärme- und Schalldämmung, Grundstücksentwässerung, verwendeten Baustoffen, Berechnung der bebauten Fläche XQG *UXQG XQG *HVFKRVVÀlFKHQzahl, Rohbau- und Gesamtbaukosten, Berechnung des umbauten 5DXPV :RKQÀlFKHQEHUHFKQXQJ XQG ]XU )UHLÀlFKHQJHVWDOWXQJ PLW PKW-Stellplätzen. Auf die Vollständigkeit der Unterlagen des Bauantrags muss unbedingt geachtet werden, ansonsten besteht die Möglichkeit, dass die Baugenehmigungsbehörde den Bauantrag zurückweist beziehungsweise die Nachreichung von Unterlagen verlangt. Die Bearbeitung erfolgt oftmals erst dann, wenn alle Unterlagen vollständig bei der Genehmigungsbehörde vorliegen. "& Øè÷ðûìó # Das Baurecht im Überblick
Die Nichtbeachtung der Grüneintragungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann Bußgelder oder den Rückbau zur Folge haben. Die genehmigten Baupläne einschließlich aller Unterlagen müssen vom Beginn der Bauarbeiten an auf der Baustelle vorhanden sein. Dazu muss die Bauherrschaft ein von der Bauaufsichtsbehörde ausgestelltes Baustellenschild anbringen, das die Bezeichnung des Bauvorhabens, Namen und Anschriften des Architektur- oder Bauingenieurbüros, der Bauleitung sowie der Bauherrschaft enthält. Weiterführende Informationen ¿QGHQ 6LH LP ,QWHUQHW XQWHU www.marburg.de/ baugenehmigung Die Baugenehmigung Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid, mit dem bestätigt wird, dass dem eingereichten Bauvorhaben keine öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung, sofern alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Erst nach der Erteilung der Baugenehmigung darf mit dem Bauvorgang begonnen werden. Das Baugenehmigungsverfahren dient der Sicherheit der später Nutzenden, Nachbarschaft, vorübergehenden und besuchenden Personen und gibt der Bauherrschaft Rechts- und Investitionssicherheit. Die Baupläne, die zur Baugenehmigung gehören, können unter Umständen Eintragungen in grüner Farbe enthalten. Dies sind Korrekturen der eingereichten Pläne, die bei der Bauausführung unbedingt zu beachten sind. Diese so genannten „Grüneintragungen“ muss die Bauherrschaft unbedingt mit dem Bauunternehmen besprechen. © Mathias Weil - AdobeStock.com Øè÷ðûìó # "' Das Baurecht im Überblick
Wenn es der lieben Nachbarschaft nicht gefällt … Ist die Nachbarschaft mit einem Bauvorhaben nicht einverstanden, heißt das nicht automatisch, dass die Behörde keine Baugenehmigung erteilen darf. Entscheidend ist allein, ob das Vorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Weicht das geplante Bauvorhaben jedoch von nachbarschaftsrechtlichen Vorgaben ab – insbesondere was die insbesondere was GLH GLH (LQKDOWXQJ YRQ $EVWDQGVÀlFKHQ oder den Immissionsschutz betrifft – sind Bauwillige auf das Einverständnis der betroffenen Nachbarn angewiesen. Nachbarn können gegen eine Baugenehmigung rechtlich vorgehen und dadurch Aufwand und Kosten verursachen. Die Beteiligten sollten daher bedenken: sich arrangieren ist besser als prozessieren. Damit eine Nachbarschaft entsteht, in der man sich dauerhaft wohlfühlt, lohnt es sich, bei unterschiedlichen Interessen und Positionen nach einem Kompromiss zu suchen. Gebühren Die Gebührensätze für Baugenehmigungen sind überwiegend landeseinheitlich festgelegt und beziehen sich auf Rohbaurichtwerte. Hinzu kommen weitere Faktoren, die zur Berechnung der Baugenehmigungsgebühr berücksichtigt werden. Die wichtigsten Faktoren für die Gebührenberechnung sind: » Gebührenordnung der zuständigen Stadt/Gemeinde » Gebührenordnung der Baubehörde » umbauter Raum des Hauses » HYWO ]XVlW]OLFK JHQHKPLJXQJVSÀLFKWLJH Gebäude, wie z.B. Garagen » Wert des Gebäudes bzw. Rohbaukosten » Baugenehmigung oder Bauanzeige » Sondergenehmigungen für Überschreitung der GFZ/GRZ *HVFKRVVÀlFKHQ]DKO *UXQGÀlFKHQ]DKO Øè÷ðûìó # "( Das Baurecht im Überblick
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© Mr.Stock - AdobeStock.com Ökologische Belange 3 Um unsere Lebensgrundlagen langfristig zu sichern, aber auch um Wohnwert und Wohnkomfort zu verbessern, sind ökologische Belange relevanter denn je. Ein wichtiges Thema ist dabei der Umgang mit fossilen Energieträgern. Angesichts hoher Energiekosten und der aktuellen Klimaschutzdebatte wird es immer wichtiger, den Energieverbrauch zu senken – nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei bestehenden Gebäuden. :HLWHUIKUHQGH ,QIRUPDWLRQHQ ¿QGHQ 6LH im Internet unter: www.marburg.de/ klimafreundlich-bauen 20
Erneuerbare oder regenerative Energien Erneuerbare oder regenerative Energien sind natürliche Energiequellen wie die Sonneneinstrahlung oder Energiequellen SÀDQ]OLFKHQ 8UVSUXQJV GLH VLFK DXI natürliche Weise erneuern. Zu den regenerativen Energien gehören Wasserkraft, Umweltwärme, Windkraft, Solarenergie, Kraft-Wärme-Kopplung, Energie aus Biomasse sowie Geothermie. Im Folgenden ZHUGHQ HLQLJH GLHVHU %HJULIÀLFKNHLWHQ genauer erläutert. Solarenergie Mit diesem Begriff beschreibt man die Energie, die über die Sonne gewonnen wird. Es wird unterschieden zwischen der Umwandlung in Wärme und der Umwandlung in elektrische Energie, also zwischen Solarthermie und Photovoltaik. Solarenergie und Denkmalschutz Denkmalgeschützte Gebäude prägen die Marburger Innenstadt und auch die Stadtteile. Mit ihren vielen denkmalgeschützten Gebäuden liegt Marburg weit über dem Bundesdurchschnitt. Denkmalschutz und moderne Energieerzeugung müssen sich dabei nicht ausschließen. Solarmodule für die Produktion von Wärme und Strom sind heute in vielen Farben, Formen und Abmessungen erhältlich. So lassen sich an vielen Standorten die Ansprüche einer breiten Nutzung von Solarenergie mit den Zielen des Denkmalschutzes vereinbaren. Unter Solarthermie versteht man die Nutzung der thermischen Energie der Sonnenstrahlung. Es wird unterschieden zwischen aktiver und passiver Nutzung. Bei der Ersteren sammeln Sonnenkollektoren die Lichtenergie der Sonne, wandeln sie um in Wärme und leiten sie über ein ÀVVLJHV 0HGLXP DQ HLQHQ 6SHLFKHU ZHLWHU Die gewonnene Energie wird zum Heizen und zur Warmwasserbereitung eingesetzt. Der Einsatz erneuerbarer Energien ðúû ÝĨðêïû ¢ ÒÒäDZùôìÔ Das „Bundesgesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich“ (EEWärmeG) macht es seit dem 1. Januar 2009 für jeden NeuEDX ]XU $XÀDJH 7HLOH GHV (QHUJLHbedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Bauherrschaft hat dabei die Wahl zwischen dem Einsatz erneuerbarer Energien, Umweltwärmeanlagen und Ersatzmaßnahmen wie verstärkte Gebäudedämmung, Abwärmenutzung, KWK-Anlagen (Kraft- Wärme-Kopplung) oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz. Das Gesetz schreibt je nach gewählter Energiequelle verschiedene Mindestprozentsätze bezüglich des Wärmebedarfsdeckungsgrades vor. 6R ZLUG ] % HLQH 6RODUNROOHNWRUÀlFKH (LQVWUDKOÀlFKH YRQ PLQGHVWHQV Pð SUR Pð EHKHL]WHU *HElXGHÀlFKH HUIRUGHUOLFK Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem EEWärmeG und der EnEV (Energieeinsparverordnung). Die Energieeinsparverordnung (EnEV) Mit Einführung der EnEV soll durch bessere Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik der Energieverbrauch von Gebäuden deutlich gesenkt werden. Ein stark reduzierter Jahresprimärenergiebedarf ist das Hauptkriterium für Neubauten in der EnEV. Zusätzlich ist ein vom Gebäudetyp abhängiger Grenzwert für den auf die wärme- EHUWUDJHQGH *HElXGHKOOÀlFKH EH]RJHQHQ Transmissionswärmeverlust einzuhalten. Energieausweis Die EnEV regelt auch die Ausstellung des Energieausweises, der Gebäude energetisch bewertet und Informationen über die HQHUJHWLVFKH *HVDPWHI¿]LHQ] HLQHV *Hbäudes zur Verfügung stellt, um so einen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Die Erstellung eines Energieausweises ist YHUSÀLFKWHQG EHL GHU 9HUPLHWXQJ RGHU GHP Verkauf von Gebäuden. #" Ökologische Belange Øè÷ðûìó $
Die Platzierung der Kollektoren erfolgt in den meisten Fällen auf dem Dach (inzwischen gibt es auch Kollektoren in Dachpfannenform) oder an Fassaden, ausgerichtet nach Süden. In früheren Zeiten installierte man die Kollektoren in einer festen Verankerung. Mittlerweile aber sind bewegliche Systeme im Handel, die sich in Sonnenrichtung führen lassen. Bei der Warmwasserbereitung mittels Solarthermie reicht die gewonnene Hitze bei Nutzung RSWLPDO NRPELQLHUWHU .ROOHNWRUÀlFKH XQG Wasserspeichervolumen aus, um einen mitteleuropäischen Haushalt über weite Teile des Jahres mit Warmwasser zu versorgen. In Verbindung mit einem wasserführenden Holzpellet-Heizkessel oder einem wasserführenden Kaminofen ist bei guter Dämmung die umweltfreundliche und sichere Warmwasserversorgung, aber auch die Gebäudebeheizung während des gesamten Jahres garantiert. Die Investitionen in eine Solarthermie-Anlage amortisieren sich nach etwa 10 bis 14 Jahren. Passiv wird die Sonnenenergie genutzt, indem ein Gebäude direkt durch Sonneneinstrahlung erwärmt wird, das bedeutet, GLH )HQVWHUÀlFKHQ VLQG HQWVSUHFKHQG ausgerichtet oder die äußere Dämmschicht ist durchlässig für die Sonneneinstrahlung. Auch mit einem durchdacht angebauten Wintergarten lässt sich ein Haus erwärmen. Investieren die Hauseigentümer*innen in die solare Stromerzeugung, die Photovoltaik, werden sie quasi zu Kraftwerksbesitzer*innen. Die Strahlungsenergie der Sonne wird direkt in elektrische Energie umgewandelt. Speist man den Überschuss ins öffentliche Stromnetz, erhält man von seinem Stromversorger eine garantierte Vergütung auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage amortisieren sich nach heutigem Kenntnisstand nach etwa 10 bis 15 Jahren. Es ist zu beachten, dass bei der Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach auch Belange des Artenschutzes beachtet werden müssen. Bei Fragen können Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde (s.a. Bauen, Artenschutz und Natur) wenden: www.marburg.de/ naturschutz Geothermie/Erdwärme Geothermie zählt zu den bedeutendsten und gleichzeitig innovativen regenerativen Energien. Nach mittlerweile etwa 30 Jahren der Nutzung von Wärmepumpenheizungen gelten diese als technisch ausgereift und zuverlässig. Es wird unterschieden ]ZLVFKHQ REHUÀlFKHQQDKHU (UGZlUmenutzung (in bis zu 400 m Tiefe) und Tiefengeothermie. Im Erdreich herrschen in Tiefen zwischen 70 m bis 120 m konstant hohe Temperaturen. Auch in mitteleuropäischen Breiten ist es möglich, aufgrund des hohen Temperaturniveaus das ganze Jahr über Energie aus Erdwärme zu beziehen. Durch ein in die Tiefe gebohrtes Loch wird 2°C kaltes, mit Frostschutzmittel versehenes, Wasser eingeleitet. Dieses erwärmt sich durch die Grundwasser-Temperatur auf ca. 11°C und ÀLHW ]X HLQHU HOHNWULVFK EHWULHEHQHQ Wärmepumpe, wo es sich aufgrund der Temperaturunterschiede auf etwa 30°C erwärmt. Auf diese Weise kann der Nutzer bis zu 50% an Energiekosten sparen. Vorteile sind der geringe Platzbedarf, niedrige Betriebskosten, hoher Komfort durch Automatisierung und der geringe Ausstoß von Kohlendioxid. Besonders günstig lässt sich Erdwärme mit einem Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetze nutzen. 22 Øè÷ðûìó $ Ökologische Belange
Im Auge behalten sollte man aber die Stromkosten einer solchen Anlage, bei weiter steigenden Preisen ein nicht unerheblicher Kostenfaktor, und die tatsächliche Kohlendioxid-Bilanz, die sich durch den Stromverbrauch der Wärmepumpe unter Umständen nicht mehr ganz so positiv darstellt. Kraft-Wärme-Kopplung Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist eine hoch HI¿]LHQWH /|VXQJ ]XU (QHUJLHHU]HXJXQJ EHL der während der Erzeugung von Strom gleichzeitig nutzbare Abwärme für Heizzwecke oder für Produktionsprozesse entsteht. KWK-Anlagen können mit: » fossilen Energien wie Steinkohle, Braunkohle, Erdgas und Heizöl » aber auch erneuerbaren Energien wie Biogas, Klärgas, Deponiegas, 3ÀDQ]HQ|O +RO] 3HOOHWV %LRHWKDQRO Solarthermie und Geothermie betrieben werden. Die Abgabe von ungenutzter Abwärme an die Umgebung wird dabei weitestgehend vermieden, der Brennstoffbedarf ist stark verringert. In Ein- und Mehrfamilienhäusern, Betrieben und im Siedlungsbau kommen inzwischen verstärkt Blockheizkraftwerke (BHKW) zum Einsatz, auch Mini- oder Mikro-KWK genannt. Staatliche Förderung durch das KraftWärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bzw. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen den Ausbau der KWK-Nutzung weiter beschleunigen. Biogasanlagen In Biogasanlagen wird brennbares Gas durch die Vergärung von Biomasse unterschiedlicher Herkunft hergestellt, das dann zur Stromerzeugung und zum Betrieb von Fahrzeugen genutzt oder aber ins Gasversorgungsnetz eingespeist werden kann. Werden Reststoffe wie Mist, Gülle, Klärschlamm, Bioabfall oder Speisereste vergoren, ist der ökologische Nutzen unbestritten. Starke ökologische Bedenken gibt es allerdings hinsichtlich der Nachhaltigkeit bei der Vergärung von speziell angebauten (QHUJLHSÀDQ]HQ $XFK GLH %LRJDVQXW]XQJ wird durch das Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) unterstützt und hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. © maho - AdobeStock.com Holz oder Holzpellets Wärme, die nachwächst, erzielt man durch den Einsatz des Brennstoffs Holz, der eine preisgünstige und zugleich umweltschonende Alternative zu fossilen Brennstoffen darstellt. Diese nachwachsende Biomasse aus dem Wald trägt nicht zur Erderwärmung bei, denn bei der Verbrennung wird nur soviel Kohlendioxid freigesetzt wie der Baum während seiner Wachstumsphasen aufgenommen hat. Ein zu Stäbchen gepresstes Brennmaterial aus Holzabfällen sind Holzpellets, die in speziell dafür konstruierten, wasserführenden Pelletheizungen verfeuert werden. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus werden jährlich etwa fünf Tonnen Pellets benötigt, GLH HUIRUGHUOLFKH /DJHUÀlFKH KLHUIU XPfasst etwa fünf qm. Bei einer vollautomatischen Holzpellet-Heizung transportiert eine automatische Förderschnecke die Pellets in den Brenner. Rückstände bei der Verbrennung fallen kaum an, der Reststaub lässt sich problemlos über den Kompost entsorgen. Alternativ dazu kann auch ein wasserführender Kaminofen mit Scheitholz zum Einsatz kommen. Die Kombination mit einer solarthermischen Anlage ist dabei empfehlenswert. 23 Øè÷ðûìó $ Ökologische Belange
Natur- und Artenschutz Unter ökologische Belange fallen auch der Natur- und Artenschutz, die bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen zwingend beachtet werden müssen. Bitte beachten Sie hierzu auch das Kapitel „Bauen, Artenschutz und Natur“. Bei Fragen können Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde wenden: www.marburg.de/ naturschutz Beratungsbedarf Da für die energiesparende Sanierung oder GHQ HQHUJLHHI¿]LHQWHQ 1HXEDX HLQH 9LHO]DKO von rechtlichen und technischen Vorgaben zu beachten sind, ist es empfehlenswert, sich bereits in der Planungsphase durch eine*n fachkundige*n und unabhängige*n Energieberater*in unterstützen zu lassen. Neubau oder Sanierung sollten dabei immer der Strategie folgen, den Energiebedarf eines Hauses durch optimale Dämmung und hochwertige Fenster zu drosseln. Der enerJHWLVFKH 5HVWEHGDUI ZLUG GXUFK HI¿]LHQWH Heiztechnik unter Nutzung regenerativer Energien gedeckt. 24 Øè÷ðûìó $ Ökologische Belange Ihr Partner beim Bau
Fördermittel des Bundes Die wichtigsten bundesweit fördernden Institutionen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Einsatz regenerativer Energien wird vom Bund im Rahmen des ErneuerbareEnergien-Gesetzes (EEG) in Form von zinsgünstigen Krediten der Kreditanstalt für :LHGHUDXIEDX .I: ¿QDQ]LHOO JHI|UGHUW Entsprechende Anträge können über die Hausbank gestellt werden. Zu den Grundprinzipien des EEG gehörten zudem bisher der Einspeisevorrang für regenerative erzeugte Energie und die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung. Hier sind evtl. weitere Gesetzesanpassungen zu erwarten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Aktuelle Informationen zu den diversen )|UGHUSURJUDPPHQ ¿QGHQ VLFK XQWHU www.kfw.de www.bafa.de #& Øè÷ðûìó $ Ökologische Belange ! &! ҃ ҋ ! &! ! "$!ĺ ƖƏ ҋ $ ĺ ƏѵƓƑƐ ƖƓѵƒƏ @ࠑ mm]v;b|;mĹ oĺŊ uĺ ƖĺƏƏ ŋ ƐѶĺƏƏ &_u Ŏ "-ĺ ƖĺƏƏ ŋ ƐƓĺƏƏ &_u bm=oŠ_;bl|;Ŋl-u0u]ĺ7; ĺ_;bl|;Ŋl-u0u]ĺ7; $ ՍŎՍ ܯ ՍŎՍ ! ՍŎՍ ! ՍŎՍ$ $ ՍŎՍ $! $, ՍŎՍ" " &$, "ঞѴoѴѴ ;bmub1_|;m lb| -Ѵb|࢜| (;uѴ;b_;m "b; _u;l ,_-v; 7-v 0;Ŋ vom7;u; |-v ŋ lb| _o1_;uঞ];m uo7h|;m m7 l-z];v1_m;b7;u|;m क़vm];mĺ )bu 0b;|;m _m;m -ѴѴ;vķ -v "b; =ু u ;bm; vঞѴoѴѴ; m7 =mhŊ ঞom-Ѵ; !-l];v|-Ѵ|m] 0;mक़ঞ];mĺ 0 ;b|Ѵov hѴ-vvbv1_ o7;u lo7;umķ 0;b mv Cm7;m "b; 7b; r-vv;m7;m uo7h|; =ু u _u ,_-v;ĺ (ol ;uvŊ |;m ;u-|m]v];vru࢜1_ 0bv _bm u ruo=;vvbom;ѴѴ;m &lv;|m] ŋ mv;u ";ub1; Ѵ࢜vv| h;bm; )ু mv1_; o@;mĺ &mv;u ";ub1;Ĺ Ս)bu 0;u-|;m Ս)bu l;vv;m Ս)bu 7;houb;u;m Ս)bu ;uѴ;];m Ս)bu Ѵb;=;um & " &$" Schneiden Sie den Gutschein aus und bringen Sie diesen bei Ihrem nächsten Einkauf mit. Ő-= mb1_| u;7b;u|; )-u;ő Unser Fachpersonal steht Ihnen zur Verfügung Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Raumgestalter
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© pillerss - AdobeStock.com Ñìõòôèóúêïüûā Kulturdenkmäler bewahren und mit neuem Leben füllen 4 Ñìõòôèóúêïüûā üõë Ñìõòôèó÷Ĩìîì ëðìõìõ ëèāü Bezugspunkte zu unserer Vergangenheit auch für kommende Generationen zu erhalten. Wer den Ïìîùðī ĖØüóûüùëìõòôèóĔ ïǴùû ëìõòû āüõDZêïúû èõ Kirchen, alte Rathäuser und Schlösser. Die Erhaltungswürdigkeit solcher Objekte ist unumstritten, den Verlust dieser Gebäude wünscht niemand. Ein Denkmal muss aber nicht unbedingt sehr alt úìðõ Òú îðéû ÏèüëìõòôDZóìù èüú ëìõ &!ìù ×èïùìõ die als Zeitzeuge einer bestimmten Epoche unter Denkmalschutz gestellt wurden. Auch können ÔDZùûìõ äèúúìùĨDZêïìõ öëìù èüêï îèõāì Ôùü÷÷ìõ baulicher Anlagen wie einheitliche Siedlungen und ihr Umfeld ein erhaltenswertes Kulturdenkmal darstellen. Manchmal sind es sogar auf den ersten Blick unscheinbare Objekte, die uns frühere Lebensweisen nahe bringen und die Region geprägt haben. 29
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Sind solche Kulturdenkmäler von Bauvorhaben betroffen, wird stets der Ausgleich zwischen kulturellen, privaten und wirtschaftlichen Interessen angestrebt. Veränderungen des Baudenkmals sind nicht kategorisch undenkbar. Ziel des Denkmalschutzes ist es vielmehr, Baudenkmäler nutzbar und lebendig zu erhalten. Auch ein Baudenkmal darf modernisiert werden, nur eben nach Absprache und mit Genehmigung. Um eine denkmalrechtliche Genehmigung zu erhalten, muss die Durchführung baulicher Maßnahmen im Vorfeld schriftlich bei der Denkmalschutzbehörde beantragt werden. In der Regel erfolgt dann ein Ortstermin; und wenn alle Maßnahmen abgestimmt sind, wird die denkmalrechtliche Genehmigung kostenfrei ausgestellt. Alle Kulturdenkmäler werden YRP /DQGHVDPW IU 'HQNPDOSÀHJH HUIDVVW und sind in einer Liste der Kulturdenkmäler zusammengetragen. © Rüdiger Fanslau - AdobeStock.com Die Hauptaufgaben der Denkmalschutzbehörde ist: » die Beratung bei der Erhaltung von Kulturdenkmälern, » die Genehmigung bei Änderungen am Denkmal » und die Überwachung von Baumaßnahmen. Aber auch über Fördermöglichkeiten und Steuerbefreiungen berät die Behörde: für Maßnahmen, die dem Erhalt und der 3ÀHJH YRQ .XOWXUGHQNPlOHUQ GLHQHQ JLEW HV ¿QDQ]LHOOH =XZHQGXQJHQ YRP /DQG dem Bund oder der Europäischen Union. Auch verschiedene Stiftungen unterstützen Maßnahmen im Sinne des Denkmalschutzes. Zusätzlich stehen Eigentümer*innen von Baudenkmälern steuerliche Vergünstigungen für Erhaltungsmaßnahmen zu. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch beim zuständigen Finanzamt. $" Øè÷ðûìó % Ñìõòôèóúêïüûā ØüóûüùëìõòôDZóìù éìþèïùìõ üõë ôðû õìüìô Ùìéìõ íǵóóìõ
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ą ħāòìú ¡ Îëöéìàûöêò êöô Ñðì Ïèüħõèõāðìùüõî 5 Die wenigsten Bürger*innen sind in der Lage, alle für den Bau eines Hauses anfallenden Kosten aus Òùú÷èùûìô āü ħõèõāðìùìõ Òðõì Ïèüħõèõāðìùüõî von der Stange gibt es dabei nicht. Bevor man mit der Suche nach der passenden Finanzierung beginnt, muss ein klarer Überblick über das vorhandene Eigenkapital vorliegen und eine gewisse Klarheit über die Familienplanung bestehen. Dazu gehört auch eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben, um genau zu ermitteln, welcher monatóðêïì Ïìûùèî íǵù ëðì Õèüúħõèõāðìùüõî èüúîìîìéìõ werden kann. Je höher das Eigenkapital ist, desto niedriger fällt die Zinsbelastung aus. Mit Eigenleisûüõîìõ ¤ā Ï éìðô Öõõìõèüúéèü ëìú Õèüúìú¥ òèõõ der Kreditbedarf ebenfalls gesenkt werden. $&
Anzeigen 36 Beratung Nübel GmbH Versicherungs- und Finanzmakler Burgblick 13, 35043 Marburg Telefon: 06424 9216012 | E-Mail: jetzt@intelligentberaten.de | Web: www.intelligent-beraten.de Finanzierung und Vorsorge aus einer Hand. Damit der Traum vom Eigenheim kein böses Ende nimmt. GUTE PLANUNG SCHÜTZT VOR ÜBERRASCHUNGEN – Hauskauf/-bau solide absichern Als Bauherr müssen Sie sich mit vielen Problemen auseinandersetzen. Nur durch zweckmäßige Vorsorge lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Das sollten Sie wissen: h Als Bauherr haften Sie für Ihre Baustelle h Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn ein Dritter zu Schaden kommt. h (LQH %DXKHUUHQKDIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJ NRPPW IU EHUHFKWLJWH +DIWSÀLFKWansprüche auf, die Geschädigte an Sie stellen, oder wehren unberechtigte Ansprüche ab. Für Ihren Hausbau benötigen Sie h %DXKHUUHQKDIWSÀLFKW 9HUVLFKHUXQJ h Bauleistungsversicherung h Gebäudeversicherung 'HU +DXVEDX .DXI XQG GLH GDUDXV UHVXOWLHUHQGH 6FKXOGHQODVW VWHOOHQ DEHU HEHQVR HLQH *HIDKU IU GLH JDQ]H )DPLOLH GDU = % ZHQQ HWZD GHU +DXSWYHUVRUJHU DXIJUXQG YRQ .UDQNKHLW RGHU 7RG DXVIlOOW :HU YHUDQWZRUWOLFK KDQGHOQ ZLOO VLFKHUW sich und seine Familie gegen alle kalkulierbaren Risiken ab: Absicherung der Arbeitskraft durch h Berufsunfähigkeits- oder Existenzschutz-Versicherung h .UDQNHQWDJHJHOG EHL OlQJHUHU (UNUDQNXQJ h $EVLFKHUXQJ IU GHQ 7RGHVIDOO GXUFK HLQH 5LVLNR /HEHQVYHUVLFKHUXQJ Autohäuser
© A. Frank:peopleimages.com co - AdobeStock.com Damit aus dem Traum kein Albtraum wird, sollte gut und sorgfältig geplant werden. Auf dem Weg zur Verwirklichung dieses Traums gilt es, Schritt für Schritt zu prüfen, welche Erwartungen man an die eigene Immobilie stellt und welche Mittel zur Umsetzung zur Verfügung stehen. So hoch wie die Ansprüche an das eigene Heim sind, so hoch sollten daher auch die Ansprüche an GLH %DX¿QDQ]LHUXQJ VHLQ 0|JOLFKNHLWHQ IU HLQH %DX¿QDQ]LHUXQJ gibt es viele. Der wichtigste Schritt bei der Realisierung der eigenen vier Wände ist eine gründliche und umfassende Beratung, welches Finanzierungsmodell den individuellen Erwartungen an den Hausbau am ehesten entspricht. Im Idealfall können bis zu 20% aller anfallenden Kosten für das Bauvorhaben (hierbei bitte auch an Nebenkosten, Steuern und Gebühren denken) mit vorKDQGHQHP (LJHQNDSLWDO ¿QDQ]LHUW ZHUGHQ Je weniger Eigenkapital vorhanden ist, desto risikoreicher und teurer wird die Finan- ]LHUXQJ (LQH 9ROO¿QDQ]LHUXQJ LVW QXU GDQQ geeignet, wenn die Kreditnehmer*innen über ein hohes und auch auf lange Sicht gesichertes Einkommen verfügt. Baudarlehen vom Staat sind in der Regel günstiger als Bankkredite und sollten unbedingt in Anspruch genommen werden. Die staatliche KfW-Förderbank (KfW) vergibt, ] % PLW GHP 3URJUDPP Ä(QHUJLHHI¿]LHQW Bauen“, günstige Darlehen für den Bau HLQHV HQHUJLHHI¿]LHQWHQ +DXVHV .I: .UHGLWH werden einkommensunabhängig erteilt. Günstig kann es sein, das Bankdarlehen mit der KfW-Förderung zu kombinieren. Es gibt Banken, die den KfW-Kredit wie Eigenkapital behandeln. 37 Øè÷ðûìó & Ñðì Ïèüħõèõāðìùüõî
Sparen beim Hausbau Den Traum vom eigenen Haus träumen die meisten Menschen. Damit daraus, wegen aus dem Ruder laufender Kosten, kein Albtraum wird, sollte gut und sorgfältig geplant und auf die Kosten geachtet werden. Beachtet man einige einfache Regeln, lässt sich viel Geld sparen. anforderungen z.B. durch Auszug der Kinder ändern. Auf den Keller zu verzichten lohnt sich; der Hausbau ohne Unterkellerung kostet einen beachtlichen Betrag weniger. Die Lage des Grundstückes hat einen JURHQ (LQÀXVV DXI GHQ .DXISUHLV %DXplätze am Stadtrand sind meist günstiger zu haben als in zentraleren Lagen. Dabei müssen zwar eventuell längere Fahrtzeiten zum Arbeitsplatz, zur Schule oder zum Supermarkt eingeplant werden, aber man spart mehrere zehntausend Euro. Kaufen Sie kein überdimensioniertes Grundstück. Auch auf einer kleineren Fläche lässt sich mit einem optimalen Grundriss gut ZRKQHQ 6FKRQ Pð *UXQGVWFNVÀlFKH gelten bei einem freistehenden Einfamilienhaus als ausreichende Größe. Alle Wasser- und Elektroleitungen sollten möglichst zentral im Haus verlegt werden, um unnötig lange Leitungswege zu vermeiden. Bei der Hauselektronik ist weniger mehr: je komplizierter die Technik, desto störungsanfälliger. Auch über Eigenleistung lässt sich Geld sparen, man darf den Faktor Eigenleistung allerdings nicht überbewerten. Nur schätzungsweise 20% der Bausumme können so eingespart werden. Zu beachten ist dabei unbedingt, dass sich die Bauzeit durch Eigenleistung erheblich verlängern kann, was ebenfalls Kosten verursacht. Sparen Sie nicht am Rohbau, an der Wärmedämmung und an der Heizungstechnik. Investitionen in eine energiesparende Gebäudeisolierung und durchdachte Beheizung durch regenerative Energien lohnen sich angesichts stetig steigender Energiekosten bereits mittelfristig. Das größte Sparpotential bietet der Innenausbau. Das Preisspektrum bei Bodenbelägen, Tapeten, Küchen- und Sanitärausstattung, Lichtschaltern etc. ist enorm groß. Auch in einem schlicht und zeitlos ausgestatteten Eigenheim lässt es sich glücklich leben, ganz besonders GDQQ ZHQQ PDQ VLFK ¿QDQ]LHOO nicht übernommen hat. Gut geplant ist halb gebaut: Å Sparen Sie nicht bei der Planung. Eine gute und durchdachte Planung, am besten gemeinsam mit einem erfahrenen Architekturbüro, hilft, teure Fehler zu vermeiden. Å Halten Sie den Grundriss des Hauses einfach. Jeder Erker und jeder Winkel erhöht GXUFK GLH JU|HUH 2EHUÀlFKH GLH %DX und Betriebskosten. Auch durch die Wahl eines einfacheren Dachtyps wie Sattel- oder Pultdach kann man einen fünfstelligen Betrag sparen. Je kompakter die Bauweise, desto günstiger das Haus. Å Sparen Sie Energiekosten, indem Sie die Wohnräume in Richtung Süden ausrichten, damit sie von der längeren Sonneneinstrahlung pro- ¿WLHUHQ :HQLJ EHKHL]WH 5lXPH ZLH Küche oder Bad können an der Nordseite liegen. 6FKRQ Pð :RKQÀlFKH VLQG IU HLQHQ Vier-Personen-Haushalt völlig ausreichend. Jeder zusätzliche Quadratmeter verursacht Kosten, die gespart werden können. Planen Sie auch die Innenaufteilung schnörkellos und verschenken Sie keine XQQ|WLJH )OlFKH DQ +DXVÀXUH :HU QLFKW tragende Innenwände aus Gipskarton YHUZHQGHW LVW DXFK LQ =XNXQIW ÀH[LEHO und kann den Grundriss des Hauses kostengünstig verändern, wenn sich die Wohn38 Øè÷ðûìó & Ñðì Ïèüħõèõāðìùüõî
Anzeigen 39 Anzeigenheadline Der Verkaufsprozess ist komplex und umfasst u.a. die Exposé-Erstellung, die hochwertige Präsentation der Immobilie, die Koordination von Besichtigungen und Kaufpreisverhandlungen, die Beachtung rechtlicher Formalitäten und den notariellen Abschluss. Ein Makler übernimmt diese Aufgaben vollständig, vereinbart Termine, kommuniziert direkt mit Interessenten und sorgt dafür, dass kein Detail vergessen wird. So sparen Verkäufer wertvolle Zeit und reduzieren den Stress, der mit einer Vermarktung oft einhergeht. Die professionelle Vermarktung der Immobilie erfolgt durch maßgeschneiderte Exposés, hochwertige Foto- und Luftbildaufnahmen, Videos und visualisierte Grundrisse sowie die gezielte Verbreitung über passende Kanäle. Eine interne Datenbank mit einer Vielzahl an geprüften und qualifizierten Käufern führt zu schnellen und verlässlichen Angeboten. Ein weiterer zentraler Vorteil ist die rechtssichere Abwicklung. Immobilienverkäufe bergen juristische Fallstricke rund um Kaufvertrag, Auflassung, Grundbuch und Lasten. Makler arbeiten eng mit Notaren, Rechtsanwälten und Behörden zusammen, prüfen Verträge auf Risiken und schützen so vor teuren Fehlern. Gleichzeitig kommt es auf die Verhandlungskompetenz an: Erfahrene Makler setzen realistische Erwartungen durch, erkennen versteckte Kosten, verhindern übereilte oder nachteilige Abschlüsse und liefern klare, verlässliche Entscheidungen. Von der ersten Bewertung bis zum notariellen Termin stehen Makler an der Seite des Verkäufers, geben regelmäßige Updates und eine vertrauensvolle Begleitung durch den gesamten Prozess. Die IMAXX bietet wertsteigernde Services wie individuelle Vormerkungslösungen, Premium-Verkäuferservices und maßgeschneiderte Vermarktungskonzepte, die speziell auf Ihre Immobilie zugeschnitten sind und den Verkaufserfolg erhöhen. Die Dynamik des Marktes erfordert Flexibilität: Preise, Nachfrage und regulatorische Anforderungen können sich schnell ändern. Unsere Makler reagieren zeitnah, passen Strategien kurzfristig an und sichern Ihnen so den bestmöglichen Deal. Frühzeitige Planung minimiert Stressphasen und schafft mehr Verhandlungsspielraum und bessere Terminabsprachen. Ein professioneller Auftritt erhöht zudem das Vertrauen potenzieller Käufer, was zu zügigeren Besichtigungen und konkreteren Angeboten führt. IMAXX Gesellschaft für Immobilien-Marketing mbH erklärt: Warum der Verkauf mit einem Makler Sinn macht Wer sicher, schnell und zum bestmöglichen Preis verkaufen möchte, profitiert vom direkten Kontakt zu einem erfahrenen Makler. Er nimmt dem Verkäufer den Großteil der Arbeit ab, maximiert den Verkaufserfolg und sorgt dafür, dass der gesamte Prozess transparent, gut informiert und rechtssicher verläuft. Für einen erfolgreichen Immobilienverkauf ist der Makler daher der zentrale Partner – kompetent, zuverlässig und überzeugend. Mit über 4.000 erfolgreichen Abschlüssen in den letzten fünf Jahren haben Sie in der IMAXX einen erfahrenen und kompetenten Partner – den Marktführer der Region Mittelhessen. Das Team legt Wert auf transparente Beratung, schnelle Abläufe und eine persönliche Betreuung der Kunden – von der ersten Bewertung bis zum erfolgreichen Abschluss. Sprechen Sie uns gerne an! Beim Verkauf einer Immobilie stößt man auf eine Vielzahl von Aufgaben, Chancen und Risiken. Ein erfahrener Makler bietet hier eine klare Orientierung, echte Mehrwerte als auch einen professionellen, strukturierten Ablauf, der Zeit spart, Stress reduziert und den Verkaufserfolg maximiert. Makler arbeiten mit aktuellen Marktdaten, analysieren vergleichbare Objekte und verwenden unterschiedliche Bewertungsmethoden, um einen realistischen, marktgerechten Preis festzulegen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit eines zeitnahen Verkaufs zu einem optimalen Preis und schafft eine solide Basis für alle weiteren Schritte. Kurz gesagt: Pilgrimstein 35a 35037 Marburg Telefon 06421 309933-0 marburg@imaxx.de IMAXX Gesellschaft für Immobilien-Marketing mbH
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