© Halfpoint - AdobeStock.com Wen betrifft das Betreuungsgesetz? Das Betreuungsgesetz betrifft Volljährige, die laut BGB aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. In dieser Situation muss eine andere Person Rechtshandlungen für die Betroffenen übernehmen. Diese Aufgabe übernehmen rechtliche Betreuerinnen bzw. Betreuer, die vom zuständigen Amtsgericht (Abteilung Betreuungsgericht) bestellt werden. Bevorzugt werden jedoch Angehörige, die diese Aufgabe übernehmen können. Dabei ist entscheidend, dass die bzw. der zu Betreuende mit der Auswahl der betreuenden Person einverstanden ist. Die Aufgaben der Betreuerin bzw. des Betreuers und der Umfang der Betreuung werden genau festgelegt. Die Betreuerin bzw. der Betreuer hat sich im Rahmen des Möglichen an den Wünschen der Betroffenen zu orientieren. Zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung besteht die Möglichkeit, im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Dabei stehen Ihnen die Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine beratend zur Verfügung. Neben der Unterstützung der Betreuungsgerichte, haben die Betreuungsbehörden unter anderem die Aufgabe, den gesetzlich Betreuenden beratend und unterstützend bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Seite zu stehen und Fortbildungen anzubieten. Termine und Angebote können Sie aus der örtlichen Presse entnehmen oder bei den genannten Stellen erfragen. Nähere Auskünfte zu Fragen der rechtlichen Betreuung und der Vorsorgevollmacht erteilen die Amtsgerichte, die Betreuungsbehörde und die im Schwalm-Eder-Kreis anerkannten Betreuungsvereine. Betreuungsbehörde AG 53.6 | Hans Scholl-Straße 1 | Haus 5 34576 Homberg (Efze) Wir bieten Beratung und Hilfestellung zu den Themen Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung für • Personen, die bei der Erledigung ihrer Rechtsgeschäfte, Behördenkontakte usw. auf Unterstützung angewiesen sind • deren Angehörige, Freunde, Nachbarn… Wir sind außerdem Ansprechpartner für Personen, die rechtliche Betreuungen ehrenamtlich oder auch beruflich übernehmen möchten. Erreichbarkeit: v 05681 775-5380 (während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung) b betreuungsbehoerde @schwalm-eder-kreis.de 46 | Vorsorge und Betreuung
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