44 | Vorsorge und Betreuung Vorsorge und Betreuung Betreuungsgesetz – Gesetzliche Betreuung Durch einen Unfall, Krankheit oder fortschreitendes Alter kann jeder in eine Situation kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf eine rechtliche Vertretung angewiesen ist. In diesem Zusammenhang wurden mit dem, am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetz, Regelungen zur Frage der rechtlichen Vertretung getroffen. Die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen des Betreuungsrechtes sind in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu finden.
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