Wegweiser- Älter werden im Schwalm-Eder-Kreis

40 | Kapitel Unterhaltsansprüche Unterhaltsansprüche der Antragsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 € jährlich liegt. Wer hat keinen Anspruch? Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes und Personen, die in den letzten 10 Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Leistungsgewährung Die Leistungen werden in der Regel für ein Jahr bewilligt. Der Bewilligungszeitraum beginnt rückwirkend zum Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Antrag Der Anspruch auf Grundsicherung setzt einen Antrag voraus. Den Antrag können Sie bei der Sozialverwaltung stellen. Es ist aber auch möglich, den Antrag bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. Dort erhalten Sie auch entsprechende Antragsvordrucke. Der Leistungsbeginn ist abhängig vom Datum der Antragstellung. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst • Regelbedarf • Angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (sofern nicht pflicht- oder familienversichert) • ggf. Mehrbedarf • Einmaligen Bedarf für Erstausstattung mit Bekleidung, Möbeln und Haushaltsgeräten Soziale Sicherheit | Finanzielle Hilfen © pikselstock - AdobeStock.com

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