Wegweiser- Älter werden im Schwalm-Eder-Kreis

Um festzustellen, wie selbständig eine pflegebedürftige Person ist, wirft die Gutachterin oder der Gutachter einen genauen Blick auf folgende sechs Lebensbereiche, auch Module genannt: Modul 1 „Mobilität“ Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich die körperliche Beweglichkeit an. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich? Modul 2 „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ Dieser Bereich umfasst das Verstehen und Reden. Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen? Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch 28 | Soziale Sicherheit | Finanzielle Hilfen © Photographee.eu - AdobeStock.com

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