© Halfpoint - AdobeStock.com WEGWEISER – Älter werden im Schwalm-Eder-Kreis Ausgabe 2026 / 2027
KLINIKUM SCHWALMSTADT IM ALTER MOBIL BLEIBEN, BELASTBAR SEIN UND SELBSTSTÄNDIG LEBEN ASKLEPIOS Klinkum Schwalmstadt Krankenhausstraße 27 | 34613 Schwalmstadt www.asklepios.com/schwalmstadt Wir unterstützen Sie mit interdisziplinärer Kompetenz in unserer Geriatrie mit integrierter Tagesklinik sowie mit höchster Präzision und Qualität beim Gelenkersatz in unserem EndoProthetikZentrum für mehr Stabilität in der selbstständigen Alltagsbewältigung. Kontakt Geriatrie/ Geriatrische Tagesklinik (0 66 91) 799 400 Kontakt Orthopädie und Unfallchirurgie EndoProthetikZentrum (0 66 91) 799 263
verbänden, den Trägern der ambulanten und stationären Pflegedienste sowie den Selbsthilfegruppen und weiteren ehrenamtlich Tätigen sehr gut zusammen. Das ist ein wertvolles und starkes Netzwerk für Sie. Dieser Seniorenratgeber enthält zahlreiche Informationen und Kontaktdaten, die Ihnen bei Ihren Fragen und Wünschen weiterhelfen können. Wir danken allen, die an der Erstellung dieser Broschüre mitgewirkt haben, ob nun Mitarbeitende oder Betriebe und Dienstleistungsunternehmen, die durch Anzeigen diesen Ratgeber mitfinanziert haben. Beim Lesen, Schmökern und Informieren wünschen wir Ihnen, dass Sie die für Sie wichtigen Informationen finden. Alles erdenklich Gute, wünschen Ihnen Ihr Landrat Winfried Becker Grußwort | 3 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wird ständig größer. Interessen und Bedürfnisse, Fragen und Wünsche der über 60-Jährigen rücken immer stärker in den Blickpunkt von Öffentlichkeit sowie Politik. Im Schwalm-Eder-Kreis wissen wir, dass sich Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben vielfach aktiv beteiligen und sich mit ihren vielfältigen Erfahrungen und Kenntnissen in unsere Gemeinschaft einbringen. Der Austausch zwischen den Generationen, das Miteinander und Füreinander von Jung und Alt stärkt den sozialen Zusammenhalt in unserer Region. Sie bereichern mit Ihrem freiwilligen, ehrenamtlichen Engagement die Lebensqualität in unserer ländlichen Region. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. Wenn das Leben aufgrund von Krankheit oder Behinderung erschwert wird oder nicht mehr allein gestaltet werden kann, müssen ambulante und stationäre Dienste zur Verfügung stehen, die Hilfe leisten. Dabei geht es um Ihre Eigenständigkeit, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das Leben in Ihrer vertrauten Umgebung auch weiterhin zu ermöglichen ist uns ein großes Anliegen. Dabei müssen selbstverständlich auch Ihre Familienangehörigen durch ehrenamtliche und professionelle Hilfe unterstützt werden. Für Fragen zur Pflege und Beeinträchtigung im zunehmenden Alter informiert unser Pflegestützpunkt nun schon seit 15 Jahren. Die Beratung erfolgt trägerneutral, kostenlos und gern auch zu Hause. Gemeinsam mit dem Team des Projektes „Gemeinsam älter werden zwischen Schwalm und Eder“ (GÄse), den Gemeindepflegerinnen und vielen anderen Abteilungen der Kreisverwaltung wird den Menschen passgenau geholfen. Unsere Kreisverwaltung arbeitet mit dem Kreisseniorenbeirat, den Behindertenbeauftragten unseres SchwalmEder-Kreises, den für die Seniorenarbeit Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden, den Kirchen und Wohlfahrtsund Ihr Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann
© Carlo - AdobeStock.com Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2026 Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. Das verwendete Papier wird im ECF-Verfahren (elementarchlorfrei) hergestellt. Friedrichstraße 4 | 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 | Fax 05921 9730-50 kundenservice@bvb-verlag.de www.bvb-verlag.de Impressum | Inhaltsverzeichnis | 5 Grußwort Beratung und Unterstützung Aktiv sein Soziale Sicherheit | Finanzielle Hilfen Übersichten und Listen Vorsorge und Betreuung Hospiz und SAPV 3 6 20 26 42 44 50
6 | Beratung und Unterstützung Beratung und Unterstützung
© Goran - AdobeStock.com Beratung und Unterstützung | 7 Pflegestützpunkt Ende 2010 wurde in der Kreisverwaltung in Homberg (Efze), Parkstraße 6, ein Pflegestützpunkt eingerichtet. Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Pflegestützpunktes bestanden und bestehen bis heute im Schwalm-Eder-Kreis keine neutralen, vergleichbaren oder konkurrierenden Beratungsstrukturen. Der Pflegestützpunkt ist in gemeinsamer Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassen – in unserem Fall der AOK Hessen – und des Schwalm-Eder-Kreises gebildet worden. Die Aufgaben teilen sich Mitarbeitende der Kreisverwaltung sowie derzeit zwei Pflegeberatende der AOK. Sie beraten und iinformieren ... und weiteren sozialen (Dienst-)Leistungen. Der Pflegestützpunkt ist eine Anlaufstelle für Menschen mit Pflegebedarf, pflegende Angehörige, für Menschen mit Behinderung und für alle Interessierten, die sich zu Fragen der Pflege und Versorgung informieren wollen. Die unterschiedlichen Ausbildungen, Schwerpunkte und Kenntnisse der Mitarbeitenden werden im Team zusammengeführt und gewährleisten somit eine gute und umfangreiche Beratung der Ratsuchenden. Die Beratung erfolgt trägerneutral, kostenlos und auf Wunsch auch zu Hause.
(v.l.n.r) Thomas Buchhold, Esen Böyükata, Johanna Wilhelm, Annika Quanz, Sonja Weidel, Henning Pfannkuch (Bild u.l.) Josephin Renner 8 | Beratung und Unterstützung Wenn Menschen Pflegebedarf haben, ist es wichtig zu wissen, auf welche Leistungen Anspruch besteht • wo Anträge auf finanzielle Unterstützung gestellt werden können • welche ambulanten Pflegedienste und stationären Einrichtungen vor Ort oder in der Nähe vorhanden sind • und was es an sonstigen regionalen Hilfen gibt (Ehrenamt, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe usw). Der Pflegestützpunkt arbeitet mit allen Einrichtungen und Diensten zusammen, die mit Fragen der Prävention, Rehabilitation, Pflege und Hilfen zur Lebensgestaltung befasst sind. Ihre Kontaktpersonen im Pflegestützpunkt bJohanna Wilhelm | Verwaltung v 05681 775-4901 b johanna.wilhelm@schwalm-eder-kreis.de psp@schwalm-eder-kreis.de bEsen Böyükata | Pflegeberatung v 05681 775-4905 b esen.boeyuekata@schwalm-eder-kreis.de bThomas Buchhold | Pflegeberatung v 05681 775-4903 b thomas.buchhold@schwalm-eder-kreis.de b Sonja Weidel | Sozialberatung/Netzwerkarbeit v 05681 775-4900 b sonja.weidel@schwalm-eder-kreis.de b Henning Pfannkuch | Demenzberatung/Netzwerkarbeit v 05681 775-4902 b henning.pfannkuch@schwalm-eder-kreis.de b Josephin Renner | Case Management/Netzwerkarbeit v 05681 775-4907 b josephin.renner@schwalm-eder-kreis.de b Annika Quanz | Wohnberatung/Netzwerkarbeit v 05681 775-4904 b annika.quanz@schwalm-eder-kreis.de Individuelle Terminvereinbarungen zur Beratung – auch in den Büros in der Parkstraße 6 in Homberg (Efze) – sind an allen Tagen von Montag bis Freitag unter den angegebenen Telefonnummern sowie per E-Mail möglich.
Beratung und Unterstützung | 9 compass private pflegeberatung GmbH Die compass private pflegeberatung GmbH, ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, bietet kostenfrei, neutral und unabhängig Pflegeberatung per Telefon, per Videogespräch oder vor Ort für privat Pflegeversicherte. Die Pflegeberatung steht bundesweit allen Ratsuchenden unter einer gebührenfreien Servicenummer zur Verfügung. Auf Wunsch vermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Pflegeberatung zuhause. Diese kann ein einmaliges Gespräch oder eine umfassende Begleitung beinhalten. compass private pflegeberatung GmbH a Gustav-Heinemann-Ufer 74c | 50986 Köln v 0800 1018800 (gebührenfrei) Leitstelle „Älter werden im Schwalm-Eder-Kreis“ Mit der Einrichtung der Leitstelle „Älter werden im SchwalmEder-Kreis“ wurde eine wegweisende Entscheidung des Sozialausschusses und des Kreistages umgesetzt. Hier geht es im Wesentlichen um die Frage, wie die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben in unserem Landkreis und den Städten und Gemeinden gesichert und gefördert werden kann. Die Leitstelle ist geschäftsführend für den Kreisseniorenbeirat zuständig und damit ein Bindeglied zu den Seniorenbeiräten der Städte und Gemeinden. Es bestehen regelmäßige Kontakte zu den Seniorenbeiräten, Seniorenbeauftragten und Nachbarschaftshilfen. Die Leitstelle beteiligt sich an verschiedenen Projekten auf kommunaler Ebene und im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, z.B.: • Vortragsreihen zu wichtigen Themen wie z.B. Wohnen im Alter, Demenz usw. • Planung und Teilnahme an Fachveranstaltungen • Fortbildungen für Angehörige und Betroffene Die Beispiele stellen lediglich einen Ausschnitt der Informations- und Beratungstätigkeit dar, die es vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer älter werdenden Gesellschaft in unserer Region zu bewältigen gilt. Wir stellen uns dieser Herausforderung und bemühen uns in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, mit Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen diesen Wandel in unserer Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Ebenso ist das Team der Leitstelle Älterwerden für die Alters- und Pflegeplanung des Schwalm-Eder-Kreises zuständig. Hier wird in regelmäßigen Abständen geschaut, ob der Kreis und die Kommunen auf die Herausforderungen der immer älterwerdenden Bevölkerung vorbereitet sind. Diese wird beraten bei allen Fragen rund um das Thema gut Altwerden im Schwalm-Eder-Kreis. Anbieter von Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI und Nachbarschaftshelferinnen können sich bei der Leitstelle informieren und anerkennen lassen.
10 | Beratung und Unterstützung Kreisseniorenbeirat: Sprachrohr für die ältere Generation Ältere Menschen wollen auch nach Eintritt in den Ruhestand am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und sich aktiv einbringen. Die ältere Generation verfügt über ein großes Wissens- und Erfahrungspotenzial. Dafür müssen Handlungsfelder und Beteiligungschancen erschlossen werden. Die Bevölkerungsstruktur des Landkreises zeigt, dass der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung des Kreises rapide steigt. Bereits jetzt sind knapp 25% der im SchwalmEder-Kreis lebenden Menschen über 65 Jahre alt. Damit zählt jeder vierte Einwohner zur Gruppe der älteren Mitbürger. Der Anteil der über 80-jährigen liegt bereits bei 7,8 % und wird weiterhin stark ansteigen. Diese Zahlen zeigen, dass die Seniorenarbeit und die politische Interessenvertretung für ältere Menschen immer wichtiger werden. Auf Grundlage dieser Entwicklungen und Erkenntnisse hat der Kreistag des Schwalm-Eder-Kreises im Jahr 2000 die Einrichtung eines ehrenamtlich tätigen Kreisseniorenbeirates beschlossen, der erstmals im Jahr 2001 gebildet wurde. Die ehrenamtlichen Beiratsvorsitzenden bzw. Seniorenbeauftragten der Städte und Gemeinden im Schwalm-EderKreis sind in diesem Gremium vertreten. Der Kreisseniorenbeirat befasst sich mit den Interessen, Wünschen und Problemen der älteren Menschen und trägt dazu bei, dass ihre Belange in den politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Außerdem arbeitet der Beirat mit allen in der Seniorenarbeit tätigen Verbänden und Vereinen zusammen. Er berät die Kreisgremien in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren betreffen und wirkt bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen mit. Dieses Gremium ist inzwischen ein Sprachrohr für die ältere Generation des Schwalm-EderKreises geworden. Für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 wurde im Juni 2022 der Vorstand für den Kreisseniorenbeirat gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2026 statt. Sie erreichen die Geschäftsführung des Kreisseniorenbeirates unter folgenden Kontaktdaten: v 05681 775-4900 b aelterwerden@schwalm-eder-kreis.de Demenzberatung Im Schwalm-Eder-Kreis leben derzeit ca. 4.000 – 5.000 Menschen mit Demenz und die Zahl der Betroffenen steigt stetig. Demenz ist eine Erkrankung, die nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch ihre Angehörigen vor große Herausforderungen stellt. Angehörige übernehmen oft die Pflege und Unterstützung im Alltag, was emotional, körperlich und finanziell sehr belastend sein kann. Gerade in dieser Situation ist es wichtig, dass Familien und Pflegepersonen Zugang zu professioneller Beratung haben. Beratung und Schulung hilft dabei, die Erkrankung besser zu verstehen, individuelle Pflege- und Betreuungspläne zu entwickeln und Unterstützung bei rechtlichen und finanziellen Fragen zu erhalten. Zudem bietet sie die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und neue Wege im Umgang mit der Erkrankung zu finden. In Verbindung mit den beiden Angehörigengruppen für Menschen mit Demenz in Borken und Schwalmstadt und externen Partnern (Beratern, Trainern, Bürgerschaftsvereinen, Tagespflegen, ambulanten Pflegediensten uvm.) wird versucht, eine möglichst umfassende Unterstützung für Menschen mit Demenz und deren Angehörige bereit zu stellen. Für Beratung und Fragen zum Thema Demenz wenden Sie sich an den Pflegestützpunkt Schwalm-Eder, 05681 775- 4902 oder psp@schwalm-eder-kreis.de.
© Mediaphotos - AdobeStock.com Beratung und Unterstützung | 11 Beratungsstelle Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst AG 53.5 | Behördenzentrum a Hans Scholl-Straße 1 | Haus 5 34576 Homberg (Efze) Ansprechpartner für Erwachsene • mit seelischen Belastungen und Problemen • mit psychischen Erkrankungen • in Lebenskrisen, auch mit Suizidgedanken • mit Suchtproblemen sowie für deren Angehörige, Freunde und Bekannte Telefonische Erreichbarkeit: Während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung: v 05681 775-5364 In Notsituationen an Wochenenden und Feiertagen: v 0172 2725-322 b sozialpsychiatrischer.dienst@schwalm-eder-kreis.de Rentenberatung Wer Rente beantragen will oder bereits Rente bezieht, ist mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert. Mit welcher Rentenhöhe kann ich rechnen, was darf ich hinzuverdienen, was muss ich bei dauerndem oder vorübergehendem Aufenthalt im Ausland tun, wie steht es mit der Krankenversicherung, welche Leistungen der medizinischen Rehabilitation werden gewährt u.a.m.? Auskunft auf diese Fragen erhalten Sie bei der Beratungsstelle der Rentenversicherer. Die Deutsche Rentenversicherung befindet sich im Behördenzentrum in Homberg (Efze) a Hans-Scholl-Straße 1 | im Gebäude 1 2. Obergeschoss | Zimmer Nr. 210 v 0561 99797200 b kundenservice-in-kassel@drv-hessen.de In Rentenangelegenheiten bietet auch der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen Rat und Hilfe an. Ebenso verfügen einige Kommunen über eine eigene Rentenberatung.
Leistungsfähige Betriebe Als verlässlicher Partner entwickeln wir intelligente Lösungen und setzen wegweisende Standards. Mit Pioniergeist und der Kraft neuer Technologien schützen und verbessern wir die Gesundheit von Menschen auf der ganzen Welt. Wir leben Sharing Expertise. www.bbraun.de 12 | Anzeigen
© Cultura Creative - AdobeStock.com Beratung für Menschen mit Behinderung Für Menschen mit Behinderung gibt es einige Unterstützungs- und Hilfsangebote. Ohne Hilfe von Experten gelingt es allerdings kaum, sich im Behindertenrecht zurechtzufinden. Finanzielle Zuwendungen, Schwerbehindertenausweise, Vergünstigungen, medizinische Leistungen, Rehabilitation, Hilfsmittelversorgung und vieles mehr, sind Themen, mit denen sich Menschen mit Behinderung beschäftigen müssen. Die ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten des Schwalm-Eder-Kreises sollen vor allem dazu beitragen, dass Barrieren im öffentlichen Raum, beim Straßenbau und der Neugestaltung öffentlicher Plätze und Gebäude sowie der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel abgebaut werden. Es gehe darum, behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, so Landrat Becker. Und er sagte weiter: „Angesichts der demografischen Entwicklung bekommen die Themen Inklusion und Barrierefreiheit eine zunehmende Bedeutung.“ Die Behindertenbeauftragten seien wichtige Ansprechpartner für die behinderten Mitmenschen, die sie beraten und unterstützen. Und es sei wichtig, dass die Behindertenbeauftragten bei Planungen öffentlicher Projekte beteiligt werden. Die ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten des Schwalm-Eder-Kreises finden Sie auf der Homepage des SchwalmEder-Kreises oder können Sie beim Pflegestützpunkt erfragen. Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) berät im Auftrag der Bundesregierung Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige zu allen Themen im Bereich Behinderung, Rehabilitation und Teilhabe. Die Beratung ist kostenfrei. EUTB Beratungsstelle Felsberg a Zur Ederau 2 | 34587 Felsberg v 0157 52494195 b info@eutb-akgg.de Sozialverband VdK – Kreisverbände Der Sozialverband VdK ist ein gemeinnütziger Verein und der größte Sozialverband Deutschlands mit über 2,3 Millionen Mitgliedern. Er setzt sich für soziale Gerechtigkeit ein und bietet sozialrechtliche Beratung und Interessenvertretung für seine Mitglieder. Der VdK berät seine Mitglieder in verschiedenen sozialrechtlichen Bereichen, wie z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Rehabilitation, Behinderung und Schwerbehindertenrecht, Sozialhilferecht, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung Beratung und Unterstützung | 13
VdK Fritzlar-Homberg a Am Kraftwerk 23 | 34582 Borken v 05622 8999705 b beratung.kv-fritzlar@vdk.de VdK Melsungen a 34212 Melsungen v 05661 926467 b beratung.kv-melsungen@vdk.de VdK Ziegenhain a Burggasse 7 | 34613 Schwalmstadt v 06691 1289 b kv-ziegenhain@vdk.de und beratung.kv-ziegenhain@vdk.de Selbsthilfegruppen Voneinander lernen, sich beraten, helfen und unterstützen, ist das Ziel der zahlreichen Selbsthilfegruppen im SchwalmEder-Kreis. Bei der Suche nach der für Sie geeigneten Selbsthilfegruppe, ist Ihnen die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen – KISS gern behilflich. KISS – Psychosoziales Zentrum SEN GmbH a Memelweg 3 | 34576 Homberg (Efze) v 05681 932721 b verwaltung@psz-sen.de Projekt „Gemeinsam älter werden zwischen Schwalm und Eder“ Im Projekt setzt sich die Sozialverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises gemeinsam mit den Kooperationspartnern Altenhilfeverein Treysa e. V., Jobcenter Schwalm-Eder und der Seniorenbeauftragten der Stadt Melsungen für eine Verbesserung der Lebenssituation von Menschen ab dem 60. Lebensjahr im Landkreis ein, die das Gefühl der Einsamkeit kennen. Besonders herzlich eingeladen sind Menschen, die die meisten Tage aus verschiedenen Gründen eher alleine verbringen – sei es, weil es keine Lebenspartnerin / keinen Lebenspartner (mehr) 14 | Beratung und Unterstützung © AnnaStills - AdobeStock.com
gibt, oder weil die Finanzen knapp sind. In Hausbesuchen oder an einem Ort der eigenen Wahl besprechen wir gemeinsam mit Ihnen partnerschaftlich und vertraulich, wie wir Sie am besten unterstützen können. Bei sehr kleinen Renten schauen wir mit Ihnen gemeinsam, ob ein Antrag auf mögliche Sozialleistungen sinnhaft ist. Während der Phase der Antragstellung bleiben wir an Ihrer Seite – bis zum Bescheid. Wenn Sie vor Ort nach Möglichkeiten suchen, existierende Angebote zur sozialen Teilhabe anzunehmen, unterstützen wir Sie auch hierbei gerne. Das erste Mal alleine an einem Angebot zur sozialen Teilhabe (z. B. Seniorentreffs) teilzunehmen, fällt häufig schwer. Wir bleiben an Ihrer Seite und begleiten Sie auf Wunsch gerne zu einem ersten Termin. Die Digitalisierung schreitet immer rascher voran. Auch hier unterstützen wir Sie. An inzwischen sechs Standorten im Landkreis haben wir kostenfreie monatliche Treffen „Smart-Cafés“ eröffnet. Hier treffen sich Menschen ab 60 Jahren mit dem jeweils eigenen Smartphone und üben gemeinsam in entspannter Atmosphäre den Umgang mit den verschiedenen Funktionen. Wenn Sie mehr wissen möchten oder sich einen Besuch wünschen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme: bSabine Feisel | Projektleitung: a Kasseler Straße 1 | 34576 Homberg (Efze) v 05681 775-4946 b sabine.feisel@schwalm-eder-kreis.de Das Projekt „Gemeinsam älter werden zwischen Schwalm und Eder“ wird im Rahmen des Programms „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Gefördert durch: Gemeindepflege Beraten, begleiten und unterstützen: Unter diesem Motto kümmern sich Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger um die Bedürfnisse von insbesondere älteren Menschen im Schwalm-Eder-Kreis. Sie sind die Schnittstelle für eine optimale Versorgung in den eigenen vier Wänden. Ziel der Arbeit ist es unter anderem, Vereinsamung im Alter zu vermeiden und Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Die Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger besuchen die Menschen, planen mit ihnen die nächsten Schritte und vermitteln Kontakte zu den an der Versorgung beteiligten Beratungsstellen sowie sozialen Einrichtungen. Darüber hinaus initiieren und betreuen sie Gruppenaktivitäten wie Spielenachmittage, Mittagstische oder Spaziergeh-Treffs. Die Hilfe der Gemeindepflege ist ein kostenfreies Angebot. Möglich macht dies das Land Hessen im Rahmen einer Förderrichtlinie. Das Pilotprojekt wird zu 80% vom Land und zu 20% vom Schwalm-Eder-Kreis gefördert. Die Kontaktdaten können Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen oder beim Pflegestützpunkt des Schwalm-Eder-Kreises. Beratung und Unterstützung | 15
Kreissparkasse Schwalm-Eder kskse.de/energie Ihr Weg zum energieeffizienten Zuhause beginnt hier. Modernisieren Sie Ihr Haus mit Expertenwissen! Energiezertifizierte Finanzberatung WIR für dich. GEMEINSAM für unsere Region. Finanzberatung 16 | Anzeigen
© Robert Kneschke - AdobeStock.com Wohnen im Schwalm-Eder-Kreis Im vertrauten Zuhause alt werden, das wünschen sich viele Menschen. Aber was passiert, wenn das eigene Zuhause plötzlich nicht mehr nutzbar ist? Die Treppe vorm Haus ist viel zu steil und der Einstieg in die Badewanne schon lange nicht mehr selbst zu bewältigen? Hier gibt es Lösungen. Die meisten Wohnungen lassen sich durch Wohnungsanpassungen so optimieren, dass sie – unabhängig von körperlichen Einschränkungen – ein Leben lang nutzbar bleiben. Beratung und Unterstützung | 17
© annebel146 - AdobeStock.com Wohnungsanpassungen • Ausstattungsveränderungen Manchmal machen schon Kleinigkeiten einen großen Unterschied. Ob Teppichkanten, zugestellte Treppen oder schlechte Beleuchtung … All das sind vermeidbare Gefahrenquellen. • Hilfsmittel Das richtige Hilfsmittel kann individuelle Einschränkungen ausgleichen. Eine Gehhilfe (z. B. Rollator, Gehstock) unterstützt beim Gehen, ein Duschhocker erleichtert das Duschen, Haltegriffe geben sicheren Halt beim Stehen und Umsetzen. Hilfsmittel können mit einer ärztlichen Verordnung über ein Sanitätshaus bezogen werden. • Bauliche Veränderungen Treppen im und vorm Haus, zu schmale Türen sowie Bäder mit Badewanne oder Duschen mit hohem Einstieg sind die häufigsten Ursachen für die Notwendigkeit baulicher Veränderungen. Hier können Treppenlifte/ Rampen, Türverbreiterungen und ebenerdige Duschen für mehr Komfort und eine bessere Nutzbarkeit sorgen. Die Möglichkeiten der Wohnungsanpassungen sind vielfältig und oft ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten. Hier setzt die Wohnberatung an. Wohnberatung Wohnberaterinnen und Wohnberater beraten direkt vor Ort bei Ihnen Zuhause. Sie schlagen Lösungen vor und geben Entscheidungshilfen. Bei der Beratung geht es neben Vorschlägen zu Wohnungsanpassungen auch um Finanzierungsmöglichkeiten der empfohlenen Maßnahmen. Beraten lassen können sich alle Bürgerinnen und Bürger im Schwalm-Eder-Kreis kostenlos und neutral durch die zuständigen hauptamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberater im Schwalm-Eder-Kreis. Zusätzlich stehen Ihnen in vielen Städten und Gemeinden des Landkreises ehrenamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater zur Verfügung. Diese Ansprechpersonen vor Ort wurden vom Schwalm-Eder-Kreis gemeinsam mit der Hessischen Fachstelle für Wohnberatung (HFW) ausgebildet und werden fortlaufend geschult. Sie unterstützen bei der Identifizierung von wohnlichen Verbesserungsmöglichkeiten und helfen durch ihre Netzwerke bei der Vermittlung passender (Beratungs-)Angebote. Sie möchten einen Termin zur Wohnberatung vereinbaren oder eine Übersicht der ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberater im SchwalmEder-Kreis? Dann wenden Sie sich an den Pflegestützpunkt Schwalm-Eder, Annika Quanz, 05681 775-4904 oder annika.quanz@schwalm-eder-kreis.de. 18 | Beratung und Unterstützung
vorher nachher nachher nachher vorher ... durch eine kleine bauliche Veränderung (Fresh-up) Die ebenerdige, rutschhemmende Dusche erleichtert die Körperpflege und gibt Sicherheit. Das Entfernen der Badewanne und die Installation von wegklappbaren Drehfalttüren sorgen für mehr Bewegungsfläche im Bad. ... durch einen Komplettumbau Auch auf kleinem Raum kann ein barrierefreies (Pflege-)bad entstehen. Ein schwellenlos gefliester, rutschhemmender Bodenbelag sowie ein Duschvorhang schaffen ausreichend Bewegungsfläche. Ein Duschhandlauf und Haltegriffe sorgen für Sicherheit. Das Bad wird wieder nutzbar... vorher nachher Beratung und Unterstützung | 19
20 | Aktiv sein Koordinierungsstelle Ehrenamt Schwalm-Eder Der Schwalm-Eder-Kreis bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich engagieren. Ihr Einsatz macht unseren Landkreis – mit seinen Städten, Gemeinden und Dörfern – zu einem lebens- und liebenswerten Ort. Ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie bringen Leidenschaft, Zeit und Energie mit – und wir unterstützen Sie dabei! Die Koordinierungsstelle Ehrenamt ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Ehrenamt. Hier finden Sie eine feste Ansprechpartnerin, die Ihnen bei Anliegen beratend zur Seite steht. Die Kreisverwaltung bietet ein vielfältiges Unterstützungsangebot und sorgt dafür, dass Sie auch bei spezifischen Fragen (zum Beispiel zu den Bereichen Sport, Kultur oder Pflege) schnell an die zuständigen Stellen weitervermittelt werden.
© Robert Kneschke - AdobeStock.com Aktiv sein | 21 Aktiv sein
Erholung | Freizeit | Gastlichkeit Schönheit und Kosmetik Entspannt ab 9 Uhr in ganz Hessen unterwegs – für 398 Euro. nvv.de/seniorenticket Das Seniorenticket Hessen. Die Jahreskarte für alle ab 65. nvv.de Adresse Heinrich-Ruppel-Weg 9 34576 Homberg-Wernswig Offnungszeiten Donnerstag: ab 17.00 Uhr Freitag: ab 17.00 Uhr Samstag: 12.00–14.30 Uhr und ab 17:00 Uhr Sonntag: 12.00–14.30 Uhr Kontakt Telefon 05684 2940383 Mobil 0173 4104685 info@waldhof-wernswig.de www.waldhof-wernswig.de 0152 16729265 Mit und ohne Termin sind Sie herzlich willkommen Mo – Fr 09.00 –18.00 Uhr Sa 09.00–17.00 Uhr Ziegenhainer Str. 9 · 34576 Homburg (Efze) Barber Shop & Nails 0152 16729265 Öffnungszeiten Mo – Sa 10.00 – 20.00 Uhr 22 | Anzeigen
© belahoche - AdobeStock.com Unsere Unterstützungsangebote: • Beratung und Vernetzung • Zugang zu kreiseigenen Förderprogrammen für Vereine, Initiativen und Projekte • Fortbildungsprogramm zur Qualifizierung in vielen Engagement-Bereichen • Zuschüsse zu Fortbildungskosten über das Landesprogramm „Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt“ • Würdigung Ihres Engagements, zum Beispiel mit der Ehrenamtscard oder durch die Verleihung von Landesehrenbriefen Besondere Highlights im Schwalm-Eder-Kreis: • Regelmäßiger Ehrenamtstag mit Informations- und Mitmachangeboten für Freiwillige • Verleihung der Schwalm-Eder-Krone – der kreiseigene Engagementpreis zur besonderen Anerkennung von ehrenamtlichem Einsatz Koordinierungsstelle Ehrenamt Schwalm-Eder a Parkstraße 6 | 34576 Homberg (Efze) v 05681 775-1550 b ehrenamt@schwalm-eder-kreis.de O www.schwalm-eder-kreis.de/ehrenamt Auch das Land Hessen unterstützt bürgerschaftliches Engagement mit zahlreichen Angeboten – darunter die Ehrenamtssuchmaschine, der Kompetenznachweis und verschiedene Wettbewerbe. Weitere Informationen finden Sie bei der Landesehrenamtsagentur unter: www.deinehrenamt.de Bleiben Sie fit und gesund mit der Volkshochschule Bei der Volkshochschule des Schwalm-Eder-Kreises findet man wertvolle Anregungen, um auch im fortgeschrittenen Alter noch aktiv, vielseitig interessiert und selbständig bleiben zu können. Sei es durch die Teilnahme am Programm „Selbständig im Alter (SimA©)“, in Sprachkursen oder im musisch-kulturellen Programmbereich. All dies dient nachweislich dem Erhalt der körperlichen und geistigen Fitness. Darüber hinaus gibt es Sicherheit, fördert soziale Kontakte und bremst oder verhindert gar die Vereinsamung, an der zunehmend mehr Menschen leiden. Bleiben Sie fit mit speziellen Bewegungs- und Entspannungskursen, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Von sanftem Yoga und Pilates bis hin zu gelenkschonendem Training. Aktiv sein | 23
Musikschulen 24 | Aktiv sein | Anzeigen Erhalten oder verbessern Sie Ihre Beweglichkeit und Koordination mit gezielten Übungen und Aktivitäten, die Spaß machen und Ihre Mobilität fördern. Wir und unsere Kursleitungen unterstützen Sie dabei, in Bewegung zu bleiben und Ihr Wohlbefinden zu steigern. Erfahren Sie mehr über gesunde Ernährung und wie Sie Ihre Lebensqualität durch bewusste Essgewohnheiten verbessern können. Unsere Ernährungsberatung und Kochkurse bieten Ihnen wertvolle Tipps und Tricks. Halten Sie Ihren Geist in Schwung mit spannenden Kursen und Vorträgen zu verschiedenen Themen. Trainieren Sie Ihre grauen Zellen mit Gedächtnistraining, Rätseln und kreativen Aufgaben. Mit den Angeboten zu Smartphone-, Tablet- und Computernutzung bleiben Sie am Ball, sind stets informiert und auf der Höhe der Zeit im Umgang mit moderner Alltags-Technik. Einzelheiten erfahren Sie bei der Volkshochschule des Schwalm-Eder-Kreises a Parkstraße 6 | 34576 Homberg (Efze) v 05681 775-7755 b vhs@schwalm-eder-kreis.de O www.vhs-schwalm-eder.de Seniorenerholung Der Schwalm-Eder-Kreis bietet in seinen kreiseigenen Freizeiteinrichtungen, dem Buchenhaus in Schönau am Königssee und dem Haus Schwalm-Eder auf Sylt, besondere Urlaubsreisen für Seniorinnen und Senioren an. Das Reiseangebot umfasst neben der Hin- und Rückreise im Reisebus, insbesondere eine Reisebegleitung, die Ausflüge organisiert und Tipps für die Freizeitgestaltung gibt. Teilnehmen können Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren, die eigenständig und reisefähig sind und keinerlei fremde Hilfe oder Betreuung bedürfen. Holzhäuser Str. 3 · 34576 Homberg · Tel. 05681 2947 info@musikschule-schwalm-eder.de www.musikschule-schwalm-eder.de Freude am Musizieren Ob mit 50 – 60 – oder 70 Jahren, Anfänger oder Wiedereinsteiger, im Einzelunterricht, Ensemble oder Chor, jeder ist willkommen! Sie können auch als Unterrichtspate junge Talente finanziell unterstützen.
Das Buchenhaus im Berchtesgadener Land ist zu jeder Jahreszeit ein idealer Ausgangspunkt für alle Urlaubsaktivitäten. Das Gästehaus mit hotelähnlichem Charakter verfügt über 195 Betten in Einzel-, Doppel,- und Mehrbettzimmern mit Dusche und WC, Schwimmbad mit Sauna sowie eine Sporthalle. Das Haus Schwalm-Eder liegt in Westerland auf der Insel Sylt. In dem gemütlich eingerichteten Gästehaus des Kreises stehen 11 Zimmer mit Waschgelegenheit sowie 7 Zimmer mit Dusche und WC zur Verfügung. Ruhig und direkt hinter den Dünen gelegen, bietet das Haus Schwalm-Eder ideale Voraussetzungen für Erholungssuchende. Information und Anmeldung Eigenbetrieb „Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder-Kreises“ a Parkstraße 6 | 34576 Homberg (Efze) v 05681 775-4602 (Haus Schwalm-Eder) sowie 775-4603 (Buchenhaus) b info@freizeit-schwalm-eder.de O www.freizeit-schwalm-eder.de Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben (bei Ehepaaren ist es ausreichend, wenn einer der Eheleute die Altersvoraussetzungen erfüllt), können einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Seniorenfreizeiten in den kreiseigenen Gästehäusern stellen, sofern ihr monatliches Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) liegt. Wird die Einkommensgrenze nicht überschritten, dann ist von den Teilnehmenden nur die häusliche Ersparnis zu zahlen. Nähere Auskünfte erteilt die Sozialverwaltung in Homberg (Efze) v 05681 775-5001 Aktiv sein | 25
26 | Soziale Sicherheit | Finanzielle Hilfen Soziale Sicherheit Finanzielle Hilfen
Soziale Sicherheit | Finanzielle Hilfen | 27 Leistungen der Pflegeversicherung Zum 1. Januar 2017 ist durch das zweite Pflegestärkungsgesetzt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt worden. Anstelle der bislang bekannten drei Pflegestufen gelten nun fünf neue Pflegegrade mit neuen Leistungsbeträgen. Bezog sich Pflegebedürftigkeit bisher vor allem auf körperlich bedingte Beeinträchtigungen, werden nun auch geistig und psychisch bedingte Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt. Die Einstufung der pflegebedürftigen Versicherten in einen der fünf neuen Pflegegrade erfolgt durch ein grundlegend neues Begutachtungsinstrument. Leistungsvoraussetzungen Versicherte erhalten Leistungen der Pflegeversicherung nur dann, wenn sie pflegebedürftig sind und einen Leistungsantrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrer privaten Pflegeversicherung. Ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt, entscheidet die Pflegekasse. Sie holt dazu bei gesetzlich Versicherten ein Gutachten des medizinischen Dienstes, bei privat Versicherten ein Gutachten von „Medicproof“ ein. © rh2010 - AdobeStock.com
Um festzustellen, wie selbständig eine pflegebedürftige Person ist, wirft die Gutachterin oder der Gutachter einen genauen Blick auf folgende sechs Lebensbereiche, auch Module genannt: Modul 1 „Mobilität“ Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich die körperliche Beweglichkeit an. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich? Modul 2 „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ Dieser Bereich umfasst das Verstehen und Reden. Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen? Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch 28 | Soziale Sicherheit | Finanzielle Hilfen © Photographee.eu - AdobeStock.com
für ihre Angehörigen belastend sind. Auch wenn Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen bestehen, wird dies hier berücksichtigt. Modul 4 „Selbstversorgung“ Kann die Antragstellerin oder der Antragsteller sich zum Beispiel waschen und anziehen, kann sie oder er selbständig die Toilette aufsuchen sowie essen und trinken? Modul 5 „Selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“ Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob die betroffene Person zum Beispiel Medikamente selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann. Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ Kann die betroffene Person zum Beispiel ihren Tagesablauf selbstständig gestalten? Kann sie mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder die Skatrunde ohne Hilfe besuchen? Für jedes Kriterium in den genannten Lebensbereichen ermitteln die Gutachterinnen und Gutachter den Grad der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person, in der Regel anhand eines Punktwerts zwischen 0 und 3. So wird in jedem Bereich der Grad der Beeinträchtigung sichtbar. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen, der für einen der fünf Pflegegrade steht. Zusätzlich werden im Pflegegutachten die Unterstützungsbedarfe bei den außerhäuslichen Aktivitäten und der Haushaltsführung dargestellt. Diese Bereiche werden jedoch nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen, weil die hierfür relevanten Beeinträchtigungen bereits in den Modulen 1–6 berücksichtigt sind. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt. Ein Anspruch besteht, wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Versicherte oder der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre lang pflegeversichert war (selbst- oder familienversichert). Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Soziale Sicherheit | Finanzielle Hilfen | 29
Leistungen bei häuslicher Pflege Nach wie vor wird der weitaus größte Teil der pflegebedürftigen Menschen von ihren Angehörigen zu Hause pflegerisch versorgt. Das ist gut so, denn die meisten Menschen möchten so lange wie es geht in der vertrauten Umgebung gemeinsam mit ihrer Familie leben dürfen. Deshalb hat die häusliche Pflege Vorrang vor der Heimpflege. Die Leistungen der Pflegeversicherung Pflegegeld Übernehmen Angehörige, Bekannte oder sonstige unentgeltlich tätige Pflegekräfte die häusliche Pflege, besteht der Anspruch auf Pflegegeld. Es beträgt pro Monat: • Pflegegrad 1: 0€ • Pflegegrad 2: 347€ • Pflegegrad 3: 599€ • Pflegegrad 4: 800€ • Pflegegrad 5: 990€ Soziale Sicherung der Pflegeperson Um die Pflegebereitschaft im häuslichen Bereich zu fördern, wurde die soziale Sicherung der Pflegepersonen eingeführt. So werden unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt. Durch die Beitragszahlungen können Pflegepersonen den Anspruch auf Rente erwerben oder ihre Rente erhöhen sowie Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung erhalten. Sie sind außerdem beitragsfrei unfallversichert. Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Beschäftigte erhalten ab dem 1. Januar 2015 mehr zeitliche Flexibilität und Sicherheit, um Angehörige zu pflegen und doch berufstätig zu bleiben: 1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstagen zur Organisation einer akuten Pflegesituation. Es besteht Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld, das bei der Pflegeversicherung der oder des zu Pflegenden zu beantragen ist. 2. Pflegezeit. Dabei handelt es sich um einen Rechtsanspruch, sich auf bis zu sechs Monate bei seinem Arbeitgeber ganz oder zum Teil freistellen zu lassen. Der Rechtsanspruch entfällt bei Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten. 3. Familienpflegezeit. Rechtsanspruch auf teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche. Rechtsanspruch entfällt bei Arbeitsgebern mit 25 oder weniger Beschäftigten. Bei Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit der entsprechenden Pflegekasse oder dem zuständigen Pflegestützpunkt Schwalm-Eder in Verbindung. Das Pflegegeld ist kein steuerpflichtiges Einkommen und bleibt auch in der Sozialhilfe und bei Unterhaltspflichten und Unterhaltsansprüchen in der Regel als Einkommen anrechnungsfrei. 30 | Soziale Sicherheit | Finanzielle Hilfen
Wir haben die geeigneten und sorgfältig ausgewählten Haushaltshilfen für Sie! Mit zusätzlichem Service für Sie! Bartenwetzer Immobilien Tel. 015204623800 | info@biplusherz24.de | www.biplusherz24.de INFORMATION DURCH UNSERE FACHBERATERIN Frau Agnieszka Kukielka • Angehörige liebevoll zu Hause begleiten • Alternative zum P egeheim • Gute Betreuung und Zuwendung • Länger in Ihrer Immobilie verbleiben • Das gewohnte Umfeld nicht verlassen müssen Sie möchten länger eigenständig in Ihrem Zuhause bleiben? Sie möchten Modernisieren, dabei aber auch mögliche körperliche Einschränkungen in der Zukunft berücksichtigen? Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Planung und begleiten Sie während die Modernisierung umgesetzt wird. Die Arbeiten werden von unseren eigenen Handwerkern umgesetzt, das heißt für Sie: Sie müssen sich um (fast) nichts kümmern! Auch hinsichtlich verschiedener Fördermöglichkeiten von bis zu 4.000 €* beraten und unterstützen wir Sie gerne. *für Einzelpersonen ab Pflegestufe 1 Hollenbach 18 • 34621 Frielendorf info@remax-direkt.com 05684 92398-0 www.remax-direkt.com Großzügige Räume schaffen Durchgänge vergrößern Barrierefreies Bad © Kaldewei Barrieren reduzieren – Eigenständigkeit erhalten Wir für Sie vor Ort Ihr Partner für Seniorenbetreuung Anzeigen | 31
Pflegesachleistung Wird die Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst erbracht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Pflegedienstes als Pflegesachleistung bis zu folgenden monatlichen Beträgen: • Pflegegrad 1: 0€ • Pflegegrad 2: 796€ • Pflegegrad 3: 1.497€ • Pflegegrad 4: 1.859 € • Pflegegrad 5: 2.299€ Die Pflegesachleistung kann nur von solchen Pflegediensten mit der Pflegekasse abgerechnet werden, die mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen haben. Soweit die Leistungen der Pflegekasse die Kosten des Pflegedienstes nicht vollständig decken, Sie die Restkosten aber auch nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können, besteht evtl. ein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe. Siehe „Finanzielle Hilfen der Sozialverwaltung“, ab Seite 38. Kombinierte Leistungen aus Pflegesachleistung und Pflegegeld Wird die häusliche Pflege über einen ambulanten Pflegedienst oder eine Sozialstation nur zum Teil in Anspruch genommen, wird bei vorhandener Pflegeperson evtl. noch zur Verfügung stehendes Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Entlastungsbetrag Die Pflegekasse erstattet allen Pflegebedürftigen der Pflege- grade 1–5 bis zu 131€ pro Monat. Diese Beträge sind zweckgebunden einzusetzen für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags, z. B.: • Eigenanteile bei Inanspruchnahme der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege • Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen durch ambulante Pflegedienste • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag, z. B. Hauswirtschaft und Betreuung Hier können Vereine, Bürgerschaftshilfen, Firmen, qualifizierte Einzelpersonen und Nachbarschaftshelferinnen und -helfer tätig werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Leitstelle Älter werden des Schwalm-Eder-Kreises: v 05681 775-4902 32 | Soziale Sicherheit | Finanzielle Hilfen
Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson Die Pflegekasse zahlt eine notwendige Ersatzpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 – 5, wenn die Pflegeperson z. B. durch Krankheit oder Urlaub ausfällt. Die Verhinderungspflege kann tageweise (z. B. bei Urlaub und Krankheit) und / oder stundenweise (z. B. bei privaten Terminen) in Anspruch genommen werden. Wird die Betreuung in dieser Zeit durch entfernte Verwandte, Nachbarn oder einen Pflegedienst übernommen, können bei stunden- und tageweiser Verhinderungspflege bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr gezahlt werden. Dieser Betrag steht als Gesamtbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung und kann frei wählbar für die jeweilige Leistung (auch komplett) eingesetzt werden. Springt eine Familienangehörige bzw. ein Familienangehöriger bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad ein oder übernimmt jemand die Betreuung, der in häuslicher Gemeinschaft mit der Pflegebedürftigen bzw. dem Pflegebedürftigen lebt, können nachgewiesene Kosten bis zur Höhe des 2-fachen des monatlichen Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades übernommen werden. Zusätzlich können evtl. entstandene Fahrkosten oder Verdienstausfall bis zum Höchstbetrag geltend gemacht werden. Weitere Alternativen zur Erholung bzw. Entlastung der Pflegenden sind Tages-, Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflege. Pflegehilfsmittel Pflegebedürftige aller Pflegegrade können Pflegehilfsmittel beantragen, wenn diese dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder ihnen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht. Werden die Hilfsmittel aufgrund von Krankheit oder Behinderung benötigt, müssen diese bei der Krankenkasse beantragt bzw. vom Arzt verordnet werden. Verbrauchshilfsmittel Von den Kosten für Verbrauchsprodukte, wie z. B. Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Mundschutz werden bis zu 42 € pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Verbesserung des Wohnumfeldes Auf Antrag kann die Pflegekasse Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bewilligen, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die selbstständige Lebensführung wieder hergestellt wird. Zuschüsse sind für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1– 5 im Einzelfall bis zu einem Betrag in Höhe von 4.180 € möglich. Typische Maßnahmen sind z. B. der Einbau eines Treppenliftes oder der pflegegerechte Umbau eines Bades. Kurzzeitpflege Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden kann, z. B. bei Urlaub, nach Aufenthalten im Krankenhaus oder bei sonstigen Krisensituationen, wie etwa der Erkrankung oder Erholung der Pflegeperson, hat eine Pflegebedürftige bzw. ein Pflegebedürftiger Anspruch auf stationäre Kurzzeitpflege für die Dauer von bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Soziale Sicherheit | Finanzielle Hilfen | 33 © Halfpoint - AdobeStock.com
Senioreneinrichtungen EDERMÜNDE | FELSBERG | FRITZLAR | GUXHAGEN | KÖRLE | KNÜLLWALD | MELSUNGEN | MALSFELD | MORSCHEN | SPANGENBERG | WABERN Ihre Diakoniestationen im nördlichen SchwalmEder-Kreis Wir geben P ege eine Heimat. Jägerpfad 10 | 34326 Morschen Tel. 05664 932144 tagespflege.morschen@ekkw.de www.tagespflege-morschen.de Tel. 05661 92896-0 diakoniestation.fulda.eder@ekkw.de www.diakoniestation-fulda-eder.de Kurfürstenstraße 14 I 34590 Wabern Tel. 05683 1770 diakonie-wabern@ekkw.de www.diakonie-wabern.de Kurfürstenstraße 14 I 34590 Wabern Tel. 05683 9319900 tagespflege.wabern@ekkw.de www.tagespflege-wabern.de Ambulanter Pflegedienst WABERN 34281 Gudensberg, Telefon: 05603/934 56 info@altenzentrum-eben-ezer.de www.altenzentrum-eben-ezer.de Altenzentrum Eben Ezer, Bahnhofstraße 6, - Das Eben-Ezer begegnet diesem Bedürfnis. Unser Altenzentrum liegt zentral in der historischen Stadt Gudensberg und wird umrahmt von schönen Parkanlagen, die zu erholsamen Spaziergängen einladen. Unsere Angebote umfassen • Vollstationäre Pflege und Betreuung • Kurzzeit- und Verhinderungspflege • Gerontopsychiatrisch orientierte Pflege in geschützten Wohnbereichen • Hauseigene Küche • Vielfältige Gruppenangebote 34 | Anzeigen
Die Pflegekasse übernimmt in den Pflegegraden 2–5 die pflegebedingten Kosten bis zu einem Betrag in Höhe von 3.539 € jährlich. Dieser Betrag steht als Gesamtbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung und kann frei wählbar für die jeweilige Leistung (auch komplett) eingesetzt werden. Kurzzeitpflege wird von allen Pflegeheimen im Schwalm-Eder-Kreis angeboten. Eine Liste der zugelassenen Pflegeheime erhalten Sie beim Pflegestützpunkt SchwalmEder. Soweit die entstehenden Kosten durch die Pflegekassen nicht gedeckt werden und sie die bzw. der Pflegebedürftige aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht aufbringen kann, besteht evtl. ein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe. Tages- und Nachtpflege Wenn häusliche Pflege z.B. nicht über die gesamte Dauer des Tages möglich ist oder die Pflegeperson zeitweise von der Pflege entlastet werden soll, haben Pflegebedürftige Anspruch auf teilstationäre Pflege. Viele Pflegeheime im Kreis bieten diese Form der Pflege an. Die Teilstationäre Pflege umfasst auch die Kosten der Beförderung von der Wohnung zur Pflegeeinrichtung und zurück. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten der teilstationären Pflege bis zu folgenden monatlichen Beträgen: • Pflegegrad 1: 0€ • Pflegegrad 2: 721€ • Pflegegrad 3: 1.357€ • Pflegegrad 4: 1.685€ • Pflegegrad 5: 2.085€ Die in der teilstationären Pflege zu zahlenden Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten können über den Entlastungsbetrag geltend gemacht werden, sofern diese Leistung nicht bereits anderweitig genutzt wird. Reicht die Leistung der Pflegekasse im Einzelfall zur Kostendeckung nicht aus, kann bei geringem Einkommen und Vermögen evtl. Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe bestehen. Vollstationäre Heimpflege Auch wenn die meisten Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben möchten, lässt sich dieser Wunsch nicht immer realisieren. Die Auflösung der Wohnung und der Umzug in ein Pflegeheim ist ein schwerer Schritt, der sorgfältig vorbereitet werden sollte. Zunächst einmal ist zu prüfen, welche Einrichtung in Frage kommt. Man sollte sich die Pflegeeinrichtung ansehen und sich eingehend über das Angebot informieren. Der Träger des Heimes ist verpflichtet, mit allen Heimbewohnern Heimverträge abzuschließen, in denen die Leistungen genau beschrieben sind. Lassen Sie sich das für Sie vorgesehene Zimmer zeigen und die Dienstleistungen der Einrichtung genau schildern. Fragen Sie nach der Verpflegung, z. B. ob auch Diätkost möglich ist, welche Wäsche gestellt und gewaschen wird, welche Dienstleistungen gesondert berechnet werden, wann Besuch empfangen werden kann und vieles andere mehr. Wenn ein bestimmtes Zimmer, z. B. ein Einzelzimmer, gewünscht wird, achten Sie darauf, dass dies im Heimvertrag auch so vereinbart wird. Fragen Sie auch nach den Pflegesätzen. Sie sind von Heim zu Heim verschieden. Die Heimpflegesätze bestehen aus vier Bestandteilen: • den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen (im Wesentlichen den Zinsen und der Abschreibung für die Gebäude, Einrichtung und die Bauunterhaltungskosten), • den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, • den Kosten der Pflege, • dem Ausbildungszuschlag. Soziale Sicherheit | Finanzielle Hilfen | 35
Sie haben Fragen? Wir informieren Sie! Tel. 05681 9938-0 Geborgenheit geben… …und Vertrauen rechtfertigen Was wir bieten: • Alltagsbegleitung nach §43b SGB XI • vollstätionäre Pflege und Kurzzeitpflege BISTUM FULDA Caritas Altenpflegeheim „St. Marien“ Ziegenhainer Straße 20 · 34576 Homberg (Efze) st.marien@caritas-fulda.de www.marien-homberg.de Mit Herz an Ihrer Seite 34639 Schwarzenborn Störmerswiesen 11 - 15 T 05686 9308 - 0 F 05686 9308 - 39 info@seniorenzentrum-sonnenhang.de www.seniorenzentrum-sonnenhang.de Hausnotruf ambulante Pflege Online-Pflegekurse für Angehörige Malteser Hilfsdienst gGmbH Am Hospital 19, 34560 Fritzlar, Tel. 05622 99900 www.malteser-nordhessen.de Hilfe im Alter Entdecken Sie jetzt unseren Online-Pflegekurs. Senioreneinrichtungen 36 | Anzeigen
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==