Grundschulzeit Schuleingangsuntersuchung und Schulpflicht Ist Ihr Kind zu Beginn eines Schuljahres sechs Jahre alt, dann ist es schulpflichtig. Der eigentliche Stichtag ist der 30. September eines Jahres. Auch jüngere Kinder können in die Schule aufgenommen werden („Kann-Kinder“). Oft können Ihnen die Erziehenden oder kinderärztliches Fachpersonal mit einer Einschätzung behilflich sein. Die amtsärztliche Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder vorgeschrieben. In der Untersuchung wird geprüft, ob Ihr Kind über die erforderliche körperliche, geistige und soziale Schulfähigkeit verfügt. Setzen Sie sich mit der Schulleitung in Verbindung und versuchen Sie im Interesse Ihres Kindes die beste Lösung zu finden. Informationen zu den aktuellen Entwicklungen im niedersächsischen Schulsystem finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums www.mk.niedersachsen. de oder der Seite der Landesschulbehörde: www.landesschulbehoerde- niedersachsen.de. Schulbezirk Ihr Kind besucht grundsätzlich die Schule, in deren Schulbezirk es wohnt. Ausnahmen sind in begründeten Fällen und in Absprache mit der zuständigen Schulleitung möglich. Anmeldung an der Grundschule Als erziehungsberechtigte Person sind Sie für die Stellung des Aufnahmeantrages Ihres Kindes zuständig. Die Anmeldetermine für schulpflichtige Kinder und „Kann-Kinder“ liegen zwischen März und Juni des Vorjahres. In Ihrer Kindertagesstätte, durch die Presse oder die Schule können Sie sich informieren. Grundschulen in HMÜ Grundschule am Wall Offene Ganztagsschule mit Sprachförderklasse Parkstr. 8 | 05541 72496 gswall@hann.muenden.de Grundschule Gimte Schulstr. 50 | 05541 72430 gs-gimte@hann.muenden.de Grundschule Hedemünden Offene Ganztagsschule Pfuhlweg 7 | 05545 424 gs-hedemuenden@hann.muenden.de Grundschule Hemeln Über dem Anger 7 | 05544 1800 gs-hemeln@hann.muenden.de Grundschule Hermannshagen Offene Ganztagsschule Hermannshäger Str. 17 | 05541 72420 gshermannshagen@hann.muenden.de Grundschule Königshof Offene Ganztagsschule Unterm Königshof 34 | 05541 31221 gs-koenigshof@hann.muenden.de SCHULZEIT Die meisten Kinder können es kaum erwarten, endlich in die Schule zu kommen. Einige rechtliche Rahmenbedingungen und einen kurzen Überblick über Bildungseinrichtungen in Hann. Münden erhalten Sie im Folgenden. Brüder-Grimm-Grundschule Neumünden Bürgermeister-Mecke-Str. 15 05541 73358 brueder-grimm-schule@ hann.muenden.de Sprachstandserhebung Für fünfjährige Kinder ist in Niedersachsen ein Sprachtest vorgeschrieben („Sprachstandserhebung“). Dazu müssen Sie Ihr Kind an der zuständigen Grundschule anmelden, die den Test auch durchführt. Die Termine erfahren Sie in Ihrer Kindertagesstätte, durch die Presse oder die Schule. Falls es notwendig ist, erhält Ihr Kind vorbereitend kostenlosen Sprachförderunterricht in der Kindertagesstätte. Ist ihr Kind im Lernverhalten beeinträchtigt? Kommt für ihr Kind eine Inklusive-Schule in Frage? Die Inklusive-Schule ist vom Grundsatz her eine Schule, die allen Kindern und Jugendlichen, ungeachtet ihrer individuellen Voraussetzungen oder ihrer aktuellen Lebenslagen, gleiche Bildungschancen eröffnet. Dies erfordert ein ausreichendes Maß an Individualisierung der Schule. Eine InklusiveSchule ist – kurz gesagt – nichts anderes als eine gute Schule für alle Kinder! Bildung und Teilhabe Über den Landkreis Göttingen können Sie die sogenannte Bildungskarte erwerben und bei Bedarf Teilhabe- und/ oder Bildungsleistungen für Ihr Kind erhalten. Unterstützung können Sie 18
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