Familieninformation Hann. Münden

In Hann. Münden gibt es für Kinder ab einem Jahr Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und bei Kindertagespflegepersonen. Wenn Sie einen der begehrten Plätze in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich frühzeitig an die entsprechende Kindertagesstätte und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Planen Sie auch bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson etwas Zeit ein – schließlich müssen Sie in Ruhe Ihre Auswahl treffen. Auch Ihr Kind braucht Zeit für die Eingewöhnung. Die Kindertagespflegeperson unterstützt Sie gern. Ist Ihr Kind drei Jahre alt, hat es bis zum Schuleintritt die Möglichkeit auf den Besuch eines Kindergartens. Geht Ihr Kind bereits in die Schule, kann es im Anschluss an den Unterricht einen Hort besuchen. Die Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes (3-6 Jahre) ist bei einer Betreuung bis zu 8 Stunden beitragsfrei. Für Krippen- und Hortplätze werden je nach Betreuungsumfang unterschiedliche Beiträge erhoben. Auf Antrag können Sie bei der Stadt Hann. Münden eine Ermäßigung und beim Landkreis Göttingen einkommensabhängige Zuschüsse beantragen. Die Einrichtungen werden Sie gerne diesbezüglich beraten. Einen Überblick über die Einrichtungen finden Sie über das Kita-Portal NOLIS bzw. den Fachdienst Bildung und Sport: Kita-Portal NOLIS kita.hann.muenden.de BETREUUNGSMÖGLICHKEITEN – TAGESPFLEGE KINDERTAGESSTÄTTEN, HORT UND ANDERES Fachdienst Bildung und Sport Böttcherstr. 3 | HMÜ Herr Heirich | 05541 75-264 kita@hann.muenden.de Beim FD Bildung und Sport der Stadt können Sie auch in Erfahrung bringen, welche Person aktuell Elternvertretung ist. Diese setzt sich für Ihre Belange in den Kindertagesstätten ein. Elternvertretende aus allen Mündener Einrichtungen bilden gemeinsam den Stadtelternrat der Kindertagesstätten. Wenn Sie Ideen oder Kritik haben, bringen Sie sich ein oder wenden Sie sich an Ihre Elternvertretung. Vielleicht stellen Sie sich selbst zur Wahl? Kindertagespflege bietet eine flexible und familiennahe Betreuung, Förderung und Bildung vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Sie ist ein gleichrangiges Angebot zur institutionellen Betreuung. Für Kinder im Alter zwischen drei und dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr kommt die Kindertagespflege in Betracht, wenn eine anderweitige Betreuung im Kindergarten und Hort nicht möglich oder ausreichend ist. Zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson werden die bedarfsgerechten Betreuungszeiten abgestimmt und vertraglich vereinbart. Eltern können im Kinderservicebüro einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Abhängig vom Familieneinkommen wird ggf. ein Kostenbeitrag erhoben. Kindertagespflegepersonen werden durch regelmäßige Fortbildungen und pädagogische Beratung begleitet. Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gern. 0551 525-9179 kindertagesbetreuung- landkreisgoettingen.de Betreuung durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen 16

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