Familieninformation Hann. Münden

Meldung einer Geburt beim Standesamt Rathaus | Lotzestr. 2 | HMÜ 05541 753-17 / -18 / -19 Benötigt werden: Personalausweis, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde, sowie die eigenen Geburtsurkunden. Jugendamt des Landkreises Göttingen Außenstelle Hann. Münden Auefeld 10 | 05541 99914-3265 Angebote: Beratung zu Themen wie Umgangsrecht, Schutz vor Kindswohlgefährdung und Erziehungshilfen. WICHTIGE ANLAUFSTELLEN UND INFOS FÜR (WERDENDE) ELTERN Gesundheitsamt Nebenstelle Hann. Münden – Sozialdienst Breite Gasse 5 | HMÜ | 05541 909550 gesundheitsamt.hamue@goettingen.de Angebote: Schwangerschaftsberatung, Informationen zu sozialen und finanziellen Hilfen, Familienplanung. Gut zu wissen Mutterschutz Die Mutterschutzfrist ist der Zeitraum, in dem Sie vor und nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Diese beginnt normalerweise 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Damit umfasst die Mutterschutzfrist in der Regel einen Zeitraum von 14 Wochen. Zum Mutterschutz gehören unter anderem der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, ein besonderer Schutz vor Kündigung, ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt, sowie die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots. Weitere Informationen unter: www.familienportal.de Infos zum Mutterschutz-Gesetz: Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Alva-Myrdal-Weg 1 | 37085 Göttingen 0551 507001 poststelle@gaa-goe.niedersachsen.de Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhalten können es nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Voraussetzung für einen Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt. Mehr Infos unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/ familie/familienleistungen/ mutterschaftsleistungen/ mutterschaftsleistungen- im-ueberblick/73754 Kindergeld Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe, aktuell in Höhe von 250 Euro pro Kind, wird nach der Geburt des Kindes gewährt. Sie muss aber zunächst schriftlich nach der Entbindung des Kindes bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden und kann nur 6 Monate rückwirkend gezahlt werden. Weitere Informationen und den Antrag finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de/familie-undkinder Infos zur Auszahlung: 0800 4555533 (gebührenfrei) Allgemeine Auskünfte: 0800 4555530 (gebührenfrei) 12

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