Weitere soziale Leistungen Jeder, der in eine finanzielle Notlage geraten ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe. Voraussetzung für die Gewährung von Sozialhilfe ist, dass zum Beispiel das Einkommen aus der Rente die Bedarfsgrenze unterschreitet und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Vorher ist zu klären, ob eine finanzielle Hilfe nicht vorrangig von anderen Sozialleistungsträgern wie Rentenversicherungsanstalten, Kranken- oder Pflegekassen gewährt werden kann. Leistungen aus der Sozialhilfe sind grundsätzlich nicht zurückzuzahlen. Es sei denn, die Sozialhilfegewährung ist zum Beispiel durch falsche Angaben oder Verschweigen von Einkommen oder Vermögen herbeigeführt worden oder wird aufgrund erst noch zu verwertenden Vermögens als Darlehen gewährt. Wie viel Leistungen Sie erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners ab. Das gilt auch, wenn Sie in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben. Zu beachten ist jedoch, dass nach der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung das Einkommen der Kinder oder Eltern unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden kann. Hilfe zum Lebensunterhalt Die Hilfe zum Lebensunterhalt dient als laufende Leistung der regelmäßigen Sicherung des täglichen Lebensbedarfs. Sie umfasst die notwendigen Aufwendungen für Verpflegung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energiekosten und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Höhe der laufenden Leistungen richtet sich nach Regelsätzen, die von Zeit zu Zeit der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden. Neben den Regelsätzen können, sofern individuelle Voraussetzungen vorliegen, Mehrbedarfe gewährt werden. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in angemessenem Umfang übernommen. Die Beiträge der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung werden ebenfalls als Bedarf anerkannt. Einmalige Leistungen sind bis auf wenige Ausnahmen in den Regelbedarf einbezogen und damit pauschaliert. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für Ihren notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. Die Grundsicherung hilft Ihnen dabei, die Kosten für Ihr tägliches Leben zu bezahlen. Einen Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie prüfen lassen, wenn Ihre Altersrente unter 1.000,00 Euro liegt. Dieser Betrag kann wegen der Anerkennung der Mietkosten innerhalb des Kreisgebietes variieren. Sie werden gerne durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Soziales beraten, wenn Sie Fragen zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung haben. Fachbereich Soziales des Landkreises Kassel aKohlenstraße 132 | 34121 Kassel v 0561 1003-0 und 0561 1003-1274 63
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