24-Stunden-Betreuung Manche Pflegebedürftige brauchen mehr als eine stundenweise Versorgung zuhause. Immer mehr Familien ziehen daher die Variante der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ als eine Möglichkeit in Betracht, damit das pflegebedürftige Familienmitglied in der gewohnten Umgebung verbleiben kann. Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte Die ausländischen Haushalts- und Betreuungskräfte leben im Haushalt der zu betreuenden Person. Sie leisten Hilfe im Alltag, unterstützen bei einfachen Pflegearbeiten und übernehmen die hauswirtschaftliche Betreuung. Für Pflegeleistungen muss zusätzlich ein zugelassener Pflegedienst beauftragt werden. Bei der Entscheidung für eine Betreuungskraft ist die Legalität des Vertragsverhältnisses zwingend erforderlich. Schwarzarbeit ist illegal und kann strafrechtliche und finanzielle Folgen haben. Es gibt drei Möglichkeiten, wie ausländische Betreuungskräfte in Deutschland tätig sein können: das Arbeitgebermodell, das Entsendemodell und das Dienstleistungsmodell. Es gibt zudem Vermittlungsagenturen, die Kontakte zu ausländischen Entsendefirmen oder zu selbstständigen Betreuungskräften herstellen. Sie übernehmen gegen Entgelt auch organisatorische Aufgaben, wie zum Beispiel den Schriftverkehr. Regional tätige Vermittlungsagenturen bieten auch persönliche Beratungsgespräche an. Alle drei Varianten der 24-Stunden-Betreuung haben Vor- und Nachteile. Bitte informieren Sie sich. Bislang gibt es keine verbindlichen Qualitätskriterien oder Gütesiegel für ausländische Angebote im Haushalts- und Betreuungsbereich. Angebote für pflegende Angehörige Pflegebedürftige Menschen werden oft von ihren Angehörigen und anderen Bezugspersonen betreut und gepflegt. Dabei kommt es zu vielfältigen Herausforderungen im Pflegealltag. Angehörige und andere Bezugspersonen müssen ihren Alltag umgestalten. Die pflegenden Angehörigen sollen gestärkt und entlastet werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die Beratungsstellen im Landkreis Kassel bieten unter anderem Gesprächskreise für pflegende Angehörige an. Information hierzu finden Sie ab Seite 15. Außerdem haben die Pflegekassen den Auftrag, die pflegenden Angehörigen in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Um eine bedarfsgerechte Pflege zu ermöglichen, übernimmt die Pflegekasse Kosten von anerkannten Pflegekursen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Die Kurse werden von den Pflegekassen selbst oder von anderen Einrichtungen durchgeführt. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, an Schulungen zum Thema Aktivierung im Alltag, Umgang mit Konflikten und Betreuungsideen teilzunehmen. 47
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