Familienwegweiser Kassel

Die Beistandschaft ist ein für Sie freiwilliges und kostenfreies Angebot des Jugendamtes, welches entweder bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes in Anspruch genommen werden oder jederzeit von Ihnen beendet werden kann. Voraussetzung für die Einrichtung einer Beistandschaft besteht, wenn • das Kind bei Ihnen lebt, Sie sorgeberechtigt sind und • Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet Kassel leben Unter www.serviceportal-kassel.de, Stichwort Beistandschaft erfahren Sie, welche Unterlagen benötigt werden sowie welche Mitarbeiterin/welcher Mitarbeiter für Sie zuständig ist. Jugendamt der Stadt Kassel Beistandschaften Scheidemannplatz 1 34117 Kassel beistandschaften@kassel.de www.serviceportal-kassel.de Sprechzeiten im Jugendamt: Mo., Mi., Fr. 9–11 Uhr ansonsten nach Terminvereinbarung 5.8 Wohnen und Wohngeld Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. BruttoKaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u.a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. Achtung: Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Sozialamt der Stadt Kassel Wohngeldbehörde Obere Königsstraße 8 34117 Kassel Telefon 0561 115 wohngeld@kassel.de 5 Finanzen | 39 © ah_fotobox - AdobeStock.com

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