Folgende Leistungen umfasst das %LOGXQJV XQG 7HLOKDEHSDNHW Schulbedarf Für Schulkinder und Vorschulkinder gibt es Geld für Schulmaterial. Zu Schulbeginn gibt es 130€ und für das zweite Halbjahr 65€. Dieser Betrag wird in der Regel jedes Jahr angepasst. Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhält, bekommt die Leistung jeweils zum August und Februar ohne Antrag mit ausgezahlt. Ab 15 Jahren und bei Schuleintritt ist eine Schulbescheinigung erforderlich. Wohngeld und Kinderzuschlagsempfänger melden sich bitte direkt beim Sozialamt. $XVɟ¾JH XQG )DKUWHQ Für Schulkinder sowie Kinder im Kindergarten und Hort werden die Kosten für $XVɞ¾JH XQG )DKUWHQ PLW GHU 6FKXOH RGHU dem Kindergarten oder der Einrichtung übernommen. Dazu gehören Fahrtkosten und Eintrittsgelder, aber kein Taschengeld. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich an die Schule bzw. Kita. Bereits von Eltern gezahlte Fahrten können nach Vorlage einer Quittung erstattet werden. 0LWWDJVYHUSɟHJXQJ Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten/ dem Hort werden übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Anbieter. Bitte teilen Sie Bildung und Teilhabe die für Ihre Kinder zuständige Schule oder Einrichtung mit, damit ein entsprechender Gutschein für die Dauer der Sozialleistung ausgestellt werden kann. Für eine Verlängerung ist es notwendig, die jeweils neuen Bescheide einzureichen. Mitmachen bei Sport und Kultur 7HLOKDEH Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können jeden Monat 15€ gezahlt werden, zum Beispiel für den Beitrag im Sportverein, Musikunterricht oder Anderes. Fahrtkosten zum Sport können nicht bezahlt werden. Eine Bestätigung über die Mitgliedschaft bzw. auch eine Mitteilung bei Kündigung wird benötigt. Neben Mitgliedsbeiträgen kann auch Unterstützung für Freizeiten oder Ausstattung (z.B. Fußballschuhe) beantragt werden. Lernförderung | Nachhilfe Wenn Ihr Kind Schwierigkeiten in der Schule hat, übernehmen wir Kosten für Nachhilfe, die hilft wichtige Lernziele zu erreichen. Es wird das letzte Zeugnis und eine Bestätigung der Schule benötigt, dass Nachhilfe nötig ist. Sie erhalten dann einen Gutschein. Dieser kann bei den Anbietern auf der beigefügten Liste eingelöst werden. Schülerbeförderung | Fahrkarte Wenn Ihr Kind zur Schule fährt und niemand anders die Kosten übernimmt, kann Bildung und Teilhabe das ‚Schülerticket Hessen‘ zahlen. Die nächstgelegene Schule muss dazu mehr als drei Kilometer (Grundschule zwei Kilometer) entfernt sein. Sozialamt der Stadt Kassel %LOGXQJ XQG 7HLOKDEH Rathaus Obere Königsstraße 8 34112 Kassel Telefon 0561 115 but@kassel.de www.kassel.de/service/produkte/ kassel/sozialamt/bildung_und_teilhabe ɝQXQJV]HLWHQ nach Vereinbarung %LOGXQJ XQG 7HLOKDEH www.kassel.de/service/produkte/kassel/sozialamt/ bildung_und_teilhabe_9982425.php 32 | 5 Finanzen
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