2.8 6WHLQKDJHQ 3DVV Bei geringen Einkünften haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, verschiedene Vergünstigungen mit dem Steinhagen-Pass zu bekommen. (V EHUlW 6LH ǝ Frau Albrecht ě Zimmer 209 05204 997-209 ţ anja.albrecht@steinhagen.de 2.9 9 HUWHLOXQJ YRQ /HEHQVPLWWHOQ Beziehen Sie Wohngeld, Grundsicherung, Bürgergeld, Asylbewerberleistungen oder verfügen über eine geringe Rente bzw. wenig Einkommen, können Sie sich JHUQH KLHU PHOGHQ Gütersloher Tafel e.V. Ŋ 05241 39010 ţ info@gueterslohertafel.de Ţ www.gueterslohertafel.de 9HUWHLOVWHOOHQ ě Alte Feuerwehr Amshausen, Tiergarten 44 X Anmeldung und /HEHQVPLWWHOYHUWHLOXQJ Mo. 9.30–11.00 Uhr ě Gemeindehaus St. Hedwig, St. Hedwig-Str. 12 X Anmeldung und /HEHQVPLWWHOYHUWHLOXQJ Fr. 10.00–11.00 Uhr 2.10:RKQJHOG In der Wohngeldstelle der Gemeinde Steinhagen ist es möglich, einen Antrag auf einen Wohnzuschuss zu stellen. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zum selbstbewohnten Eigentum. Ein Zuschuss kann auch für Personen, die dauerhaft in einem Heim leben, gezahlt werden. Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnen. Haushalten mit niedrigen Einkommen soll mit dem gezahlten Wohngeld ermöglicht werden, die Wohnkosten zu tragen. Für eine Beratung erreichen 6LH XQV LP 5DWKDXV ǝ Frau Albrecht ě Zimmer 209 05204 997-209 ţ anja.albrecht@steinhagen.de ǝ Frau Meyer ě Zimmer 209 05204 997-230 ţ jessica.meyer@steinhagen.de ǝ Herr Mowwe ě Zimmer 208 05204 997-249 ţ timm-noah.mowwe@steinhagen.de © kucherav - adobestock.com %HUDWXQJ XQG ,QIRUPDWLRQ
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