2.4 Schuldner- und Insolvenzberatung Diakonie im Kirchenkreis Halle e. V.: Familienzentrum Steinhagen ě Brockhagener Str. 20 ǝ Manuela Bergmann 05201 18488 Ŋ Telefonische Anmeldezeiten: Mo. 9.00–10.30 Uhr und Mi. 16.30 – 17.30 Uhr www.diakonie-halle.de 2.5 Grundsicherung Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für Ihren Lebensunterhalt aus, können Sie Grundsicherung beantragen. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Soziale Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel Sozialgesetzbuch (SGB XII), auch Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt genannt, dienen dazu, den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern, sollte die nach- fragende Person dazu nicht selbst in der Lage sein. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und befristet bzw. dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. Als voll und dauerhaft erwerbsgemindert gelten auch Personen, die ihre Altersgrenze erreicht haben. Die Leistungen müssen beantragt werden. Bestehen bei Ihnen weitere Fragen zum Leistungsbezug? Dann kontaktieren Sie die Mitarbeiterinnen für Angelegenheiten rund um Sozialleistungen im Rathaus: ǝ Frau Pervez ě Zimmer 107 05204 997-107 ţ fariah.pervez@steinhagen.de ǝ Frau Scheermann ě Zimmer 106 05204 997-106 ţ svetlana.scheermann@ steinhagen.de 2.6 Auskunft über Rentenangelegenheiten Gemeinde Steinhagen ǝ Frau Reker ě Zimmer 204 05204 997-207 ţ kirsten.reker@steinhagen.de Die Rentenstelle der Gemeinde Steinhagen ist allen Steinhagener Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen zur gesetzlichen Rente und bei der Antragstellung behilflich. Hier ist es nach vorheriger Terminabsprache möglich, bei der Sachbearbeiterin Frau Reker Auskunft in Renten- angelegenheiten zu erhalten. Sämtliche Rentenanträge, wie die Erwerbsminderungsrente, Alters- renten und Hinterbliebenenrenten sowie Anträge zur Klärung des Renten- versicherungskontos, können auf Wunsch aufgenommen und an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet werden. 2.7 Schwerbehinderten- ausweis Zuständig für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht ist der Kreis Gütersloh, Abteilung Soziales - Schwerbehindertenrecht -, 33324 Gütersloh Ţ www.kreis-guetersloh.de Den Antrag bekommen Sie im Rathaus der Gemeinde Steinhagen: ǝ Bürgerberatung Ŋ 05204 997-112 bis 05204 997-116 ǝ Zentrale 05204 997-0 Unterstützung beim Ausfüllen: ě Generationenbüro, Zimmer 210 ǝ Frau Kuster 05204 997-210 ţ nadine.kuster@web.de Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang auch über den Euroschlüssel, einen europaweiten Türöffner für behindertengerechte Toiletten. EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Ŋ 05241 7089085 Ţ www.teilhabeberatung- guetersloh.de X Sprechzeiten in Halle, zuständig auch für Steinhagen: Am 3. Montag im Monat 09.00–12.00 Uhr ě Klingenhagen 10a, 33790 Halle ǝ Sophie Wessel 0151 40604459 ţ s.wessel@ teilhabeberatung-guetersloh.de 16 2. Beratung und Information
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