Vollmachten bedürfen der notariellen Form, wenn Verfügungen über Grundstücke oder grundbuchliche Belastungen ermöglicht werden sollen/müssen. Gleiches gilt für Gesellschaftsbeteiligungen. In der Gestaltung der Vorsorgevollmacht sind Sie nicht eingeschränkt. Die Vollmacht muss nicht zwingend handschriftlich verfasst werden. Beachten Sie bitte, dass die Vollmacht aber nur im „Original“ gültig ist. Kopien der Vollmacht werden nicht akzeptiert. Verwahren Sie die Vollmacht an einem sicheren Platz auf, aber so, dass diese im Bedarfsfall zur Verfügung steht. Die Vollmacht kann auch einer Person Ihres Vertrauens übergeben werden. Wenn sich niemand anbietet, dem Ihrer Ansicht nach eine Vorsorgevollmacht erteilt werden könnte, dann ist eine Betreuungsverfügung empfehlenswert. Mit der Betreuungsverfügung können Sie gezielt Einfluss auf eine eventuelle spätere rechtliche Betreuung nehmen. Betreuungsverfügung Eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung ist die Betreuungsverfügung. Jeder von uns kann aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen oder durch einen Unfall betreuungsbedürftig werden. Für den Fall, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise selbst besorgen zu können, sollten rechtzeitig entsprechende Regelungen getroffen werden. Diese Regelungen können mündlich festgelegt werden. Es empfiehlt sich aber generell die Schriftform. Anders als beim Testament muss das Schriftstück nicht handschriftlich verfasst sein. Beispiele für notwendige Angaben in einer Betreuungsverfügung, die möglichst klar und exakt beschrieben werden sollten, sind: • Wer soll mein/e Betreuer/in sein? • Was geschieht mit meiner Wohnung? • Welche Ärztin oder Arzt soll meine medizinische Betreuung übernehmen? • Was passiert mit meinem Haustier? • Soll ein/e Rechtsanwalt/in oder Verfahrenspfleger/in eingeschaltet werden? • In welchem Alten- oder Pflegeheim möchte ich untergebracht werden? Das Schriftstück, mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen, kann zu Hause aufbewahrt werden oder es wird einer Person Ihres Vertrauens übergeben. Siehe auch: www.justiz-nrw.de Es empfiehlt sich, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen bei einem Notar erstellen zu lassen. Damit erfolgt die Registrierung bei der Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister. Hier kann man auch selbst eine Vorsorgevollmacht registrieren lassen. Øinfo@vorsorgeregister.de Betreuungsstelle für Erwachsene: Hilfe und Beratung in betreuungsrechtlichen Angelegenheiten Für Personen, die ihre Angelegenheiten ganz- oder teilweise aus Krankheits- oder Behinderungsgründen nicht selbst regeln können, besteht die Möglichkeit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Eine Betreuung im rechtlichen Sinne wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt und eingerichtet. Die Betreuungsstelle wirkt im Verfahren mit, berät und informiert. Die Betreuungsstelle für Erwachsene ist bei der Stadt Gütersloh dem Fachbereich Soziales zugeordnet. Folgende Aufgaben werden hier wahrgenommen: • Mitwirkung im betreuungsgerichtlichen Verfahren • Beratung in Betreuungs- und Vollmachtsangelegenheiten • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten • Akquise und Beratung von (beruflichen) Betreuern • Registrierung der Berufsbetreuer Fachbereich Soziales ìFrau Heike Drexler 05241 822984 Øheike.drexler@guetersloh.de ìFrau Angela Vielmeier 05241 823160 Øangela.vielmeier@guetersloh.de ìFrau Stephanie Jungekrüger 05421 823207 Østephanie.jungekrueger@guetersloh.de ìFrau Desiree Pohl (Ansprechpartnerin Registrierung Berufsbetreuer/-innen) ò05241 822377 desiree.pohl@guetersloh.de Anerkannter Betreuungsverein Sozialdienst katholischer Frauen e. V. ãUnter den Ulmen 23, 33330 Gütersloh ìFrau Astrid Peters 05241 96185-10 Øinfo@skf-guetersloh.de www.skf-guetersloh.de Folgende Broschüren des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurden zum Thema Patientenverfügung und Betreuungsrecht unter www.bmjv.de unter dem Punkt „Publikationen“ herausgegeben. Broschüre Patienten- verfügung Broschüre Betreuungsrecht 56
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