Senioren-Wegweiser Gütersloh

Rentenangelegenheiten Damit die Rente pünktlich ausgezahlt werden kann, muss sie beantragt werden. Der Antrag sollte fünf Monate vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze beziehungsweise vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Für die Antragsstellung einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente wird die Steueridentifikationsnummer benötigt. Wer Fragen bezüglich der eigenen Rente hat, wendet sich an die Rentenstelle im Rathaus ãBerliner Str. 70, 33330 Gütersloh ò05241 822079 rentenstelle@guetersloh.de Őwww.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de Őwww.deutsche-rentenversicherung-bund.de Patientenverfügung Menschen jeden Alters können in eine für sie sehr kritische Situation gelangen. Eine Situation, in der schwerwiegende medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen. Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, durch die ein einwilligungsfähiger Mensch zum Ausdruck bringen kann, welche Behandlung er in bestimmten Krankheitssituationen möchte oder ablehnt. Diese Verfügung soll helfen, Ihren Willen in Bezug auf künstliche Beatmung oder Ernährung, Obduktion, Organspenden und Reanimation verbindlich zu dokumentieren. Dies für den Fall, dass Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können. Für die Entscheidung und das Handeln des Arztes in einer derartigen Lage ist der Patientenwille ausschlaggebend. Wenn dieser nicht als geäußerter Wille in Form einer Patientenverfügung vorliegt, muss der mutmaßliche Wille im Gespräch mit Angehörigen bestimmt werden. Wenn auch das nicht möglich ist, wird von ärztlicher Seite weiter behandelt, solange dies medizinisch sinnvoll ist. Gerade bei Fragen der Therapiebegrenzung am Lebensende kann daher eine Patientenverfügung Klarheit schaffen. Vor und bei dem Abfassen einer Patientenverfügung sollten Sie sich Rat und Beistand einholen, denn eine Auseinandersetzung über das eigene Sterben kann belastend werden. Insbesondere eine ärztliche Beratung zur Klärung der medizinischen Begrifflichkeiten erscheint sinnvoll. Vorsorgevollmacht Mit dieser Vollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung/Befugnis an „Ihrer Stelle zu handeln“. Mit der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie eine so genannte „rechtliche Betreuung“. Sie können eine oder mehrere Personen insgesamt bevollmächtigen oder die Befugnisse auf verschiedene Personen aufteilen. Eine Vorsorgevollmacht ist eine reine Vertrauenssache. Deshalb sollten Sie bedenken, dass wenn Sie in eine Notlage kommen sollten, Sie vielleicht keine Möglichkeit mehr haben, den von Ihnen Bevollmächtigten zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen. Deshalb sollte die Vorsorgevollmacht nur dann abgefasst werden, wenn Sie einer Person wirklich ihr absolutes Vertrauen schenken. Manche Banken akzeptieren keine Vorsorgevollmacht. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vorher bei Ihrem Geldinstitut erkundigen. Es kann sein, dass die Vollmacht nur akzeptiert wird, wenn Ihre Unterschrift notariell beglaubigt ist bzw. bankintern beglaubigt wird. Natürlich können Sie die Vorsorgevollmacht von einem Notar prüfen lassen bzw. zusammen mit dem Notar verfassen oder Sie wenden sich an einen Rechtsanwalt zur Beratung. 09 Informationen zur Vorsorge Rentenangelegenheiten 55 Patientenverfügung 55 Vorsorgevollmacht 55 Betreuungsverfügung 56 Betreuungsstelle für Erwachsene: Hilfe und Beratung in betreuungsrechtlichen Angelegenheiten 56 Erbrecht 57 Notfall- bzw. Dokumentenmappe 57 Notfallkarten 58 Informations- und Beratungsstellen 58 55

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