Der Gütersloher Stadtpass Ausschlaggebende Kriterien für die Vergabe des Stadtpasses sind Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II (ALGII), Grundsicherung im Alter (SGB XII) oder Wohngeld. Stadtpassinhaber erhalten Preisvorteile bei Busfahrkarten, Sport- und Freizeitangeboten oder kulturellen Veranstaltungen, die die Stadt Gütersloh anbietet. Informationen erhalten Sie online auf dem Bürgerportal: buergerportal.guetersloh.de/ stadtpass oder unter der Nummer der Zentrale: 05241 821 Anträge können Sie online stellen oder Ihre Berechtigungsgrundlage am Empfang kopieren lassen. Das Bürgerbüro prüft diese und erstellt die Stadtpässe. TeutoEmsTicket Das TeutoEmsTicket ist ein rabattiertes Monatsticket für Anspruchsberechtigte. Das Monatsticket gilt ganztägig für Fahrten im Kreis Gütersloh. Anspruchsberechtigt sind Empfänger von • Bürgergeld • Sozialgeld (SGB II) • Wohngeld • Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • laufende Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“, SGB XII), • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz • laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz Das TeutoEmsTicket gilt nur in Verbindung mit einer Kundenkarte (Stadtpass) und einem amtlichen Ausweis. Die Kundenkarte (Stadtpass) erhalten Berechtigte bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Weitere Informationen finden Sie hier: teutoowl.de/tickets-und-tarife/ticket/ teutoemsticket oder bei der Mobilitätszentrale: 01803 504030 Öffentlicher Personennahverkehr Mobilitätszentrale Hotline des OWL Verkehr 05231 977681 NRW-weite Fahrplanauskünfte 0800 6504030 Beratungs- und Prozesskostenhilfe Einkommensschwache Personen haben Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Auskünfte erhalten Sie beim Amtsgericht Gütersloh ò05241 103-33 (Zentrale) Gütersloher Tafel e.V. – Geschäftsstelle Das Projekt „Gütersloher Tafel“ wurde im Jahre 1997 ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, einwandfreie überschüssige Lebensmittel vor dem Verderb und der Vernichtung zu bewahren und als Spende an Bedürftige weiterzuleiten. Menschen, die eine kleine Rente haben, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, sparen am ehesten am Essen. Mit den gespendeten Lebensmitteln können sie sich gesünder ernähren und können dadurch einen gewissen finanziellen Spielraum zurückgewinnen, um sich z.B. ein Buch zu kaufen oder etwas mit ihren Enkelkindern zu unternehmen. Gütersloher Tafel e.V. ãKaiserstr. 38, 33330 Gütersloh 05241 39010 Øinfo@gueterslohertafel.de Őwww.gueterslohertafel.de Gütersloher Suppenküche e.V. ãIm Haus der Kirche Kirchstr. 10a, 33330 Gütersloh ìHerr Inge Rehbein 05241 2119888 Øinfo@gt-suppenkueche.de Őwww.gt-suppenkueche.de © Alessandro Biascioli - AdobeStock.com 47
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