Liegen die genannten Voraussetzungen vor, kann ein Antrag auf diese Leistung gestellt werden. Eine ärztliche Bescheinigung oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal BL ist nachzuweisen. Landeshilfe für hochgradig Sehbehinderte Landeshilfe für hochgradig Sehbehinderte erhalten Personen, die auf dem besseren Auge mit Gläserkorrektur ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/20 (5%) aufweisen. Auch für diese Leistung sind ein ärztliches Attest und eine Antragstellung notwendig. Gehörlosenhilfe Anspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Ein ärztliches Attest und eine Antragstellung sind erforderlich, um diese Leistung zu erhalten. Über die Hilfen gem. des GHBG Nordrhein-Westfalen entscheidet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster. Fachbereich Soziales – Rathaus ãBerliner Str. 70, 33330 Gütersloh ìFrau Heike Eggert 05241 822046 Øheike.eggert@guetersloh.de Netzwerk für Hörgeschädigte im Kreis Gütersloh ãSchulstr. 16, 33330 Gütersloh ò0160 1794329 Blindenhilfe Blinde Personen, deren Einkommen und Vermögen die Einkommens- und Vermögensschongrenze gem. SGB XII nicht übersteigt, haben Anspruch auf Blindenhilfe gem. SGB XII, neuntes Kapitel, sofern sie keine Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Anträge können im Fachbereich Soziales gestellt werden. Fachbereich Soziales – Rathaus ãBerliner Str. 70, 33330 Gütersloh ìFrau Heike Eggert 05241 822046 Øheike.eggert@guetersloh.de OWL-Blickkontakte e. V. ãDahlienweg 10, 33330 Gütersloh 05241 4001925 Blindenverein e. V. ãSieweckestr. 2, 33330 Gütersloh 05241 16232 Sonstige Hilfen Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit einer Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Alle Informationen finden sich auf: www.rundfunkbeitrag.de Der Antrag kann online gestellt werden. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln Őwww.rundfunkbeitrag.de Schwerbehinderung Feststellung und Schwerbehindertenausweise Nach der Auflösung der Versorgungsämter in NordrheinWestfalen hat der Kreis Gütersloh ab dem 01. Januar 2008 die Aufgaben des Schwerbehindertenrechtes nach dem Sozialgesetzbuch IX – SGB IX – übernommen. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh können nunmehr ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Gütersloh stellen. In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrten (Busse und Bahn, tw. mit Kostenbeteiligung), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche). Ausführliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster (www.bezreg- muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/ schwerbehindertenrecht/index.html). Ein Antragsformular (PDF-Dokument) sowie den Link zum Online-Antrag finden Sie hier: www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php Anträge können Sie im Bürgerbüro ausgefüllt zur Weiterleitung an den Kreis Gütersloh abgeben. 45
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==