Ausbildungsatlas Kreis Paderborn

Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Mitwirken an der digitalen Verbindung von unterschiedlichen Komponenten (informationstechnische Systeme, Maschinen, Anlagen, Produkte, Logistik und Menschen) zur Optimierung von Kommunikation und Arbeitsabläufen • Analysieren der bestehenden Systeme, Umgebungen und technischen Prozesse • Entwickeln von Optimierungsmöglichkeiten in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen • Errichten vernetzter Systeme (z. B. Installieren von Betriebssystemen und Netzwerkkomponenten; Herstellen von Schnittstellen zwischen Komponenten und cyber-physischen Systemen CPS; Installieren von Sicherungssystemen zum Schutz der Daten und Systeme gegen unerlaubte Zugriffe; Einrichten des Datenaustauschs zwischen Systemen sowie Zugangsberechtigungen) • Betreiben vernetzter Einrichtungen (z. B. Überwachen der Anlagen; Auswerten von Diagnose-, System-, Prozessdaten sowie von Instandhaltungsprotokollen; Definieren von Schwachstellen mithilfe von Diagnosesystemen und Testsoftware) Beschäftigungsmöglichkeiten bieten die IT-Branche, IT-Abteilungen von Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie die öffentliche Verwaltung. Bewerberprofil: Gute Noten in Informatik, Mathematik, Englisch • Räumliches Vorstellungsvermögen • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Sorgfalt • Kreativität • Organisationstalent • Kunden- und Serviceorientierung • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 68 (m/w/d) Fachinformatiker Fachrichtung Digitale Vernetzung 32

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