Anfertigen von Polstermöbeln und Matratzen auf Grundlage von Fachzeichnungen und technischen Unterlagen in Einzel- oder Serienfertigung • Verwenden vorgefertigter Formteile in der Serienfertigung • Aufbauen von Polstern aus Polstergrund, Federungen und Füllstoffen • Zuschneiden von Bezugsstoffen • Zusammennähen der einzelnen Stoffteile • Beziehen der Polsterelemente • Anbringen von Verzierungen (z. B. Knöpfe, Kordeln, Borten) • Befestigen der Polster am Gestell • Montieren von Möbelfüßen oder -rollen • Veredeln der Oberflächen durch Beizen, Färben oder Beschichten • Einbau mechanischer oder elektronischer Steuerungselemente bei Möbeln mit verstellbaren Positionen • Überprüfen der Maße, Funktionen und Qualität des Werkstücks anhand Kundenvorgaben • Restaurieren und Reparieren von Polstermöbeln Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Betrieben der Polstermöbelindustrie, in Betrieben, die auf die Herstellung von Matratzen spezialisiert sind, sowie in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Werken/Technik, Textiles Gestalten • Räumliche Vorstellungskraft • Sinn für Ästhetik • Gestalterisches Talent • Handwerkliches Geschick • Gute Auge-Hand-Koordination • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 33 (m/w/d) Polsterer Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Unter folgenden Bedingungen ist Unter folgenden Bedingungen ist 72
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