Ausbildungsatlas Kreis Minden-Lübbecke, Landkreis Schaumburg & Umgebung

Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Erstellen digitaler Medien und Printmedien • Zusammenfügen von Text, Bild, Grafik sowie ggf. Ton und Video • Fachrichtungen: Designkonzeption: Entwickeln von Gestaltungsideen f. Medienprodukte • Erstellen von Konzeptionen sowie Prototypen • Aufbereiten der Konzeptionen und Prototypen f. die Weiterverarbeitung • Digitalmedien: Gestalten von Medienprodukten • Entwerfen v. Animationen • Programmieren digitaler Medien unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit • Printmedien: Gestalten v. Medienprodukten • Aufbereiten v. Produktionsdaten f. den Druck und die medienneutrale Verwendung • Ausgeben v. Druckdaten • Projektmanagement: Beraten v. Kunden zur Gestaltung v. Medienprodukten • Übernehmen kaufm. u. organisatorischer Aufgaben bei der Auftragsabwicklung Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich u. a. in Werbe- und Multimediaagenturen, Druckereien, Designstudios, Unternehmen der Druck- und Medienwissenschaft, Marketingabteilungen größerer Unternehmen, Fotolabors und bei Herstellern von Online-Medien. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Wirtschaft, Deutsch, Kunst, Englisch • Kreativität • Sinn für Ästhetik • Zeichnerische Fähigkeiten • Räumliches Vorstellungsvermögen • Selbstständiges Arbeiten • Sorgfalt • Organisationstalent • Kommunikationsfähigkeit • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Medien- und Kommunikationsbranche, Ausbildungsbereiche Industrie und Handel sowie Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 23 (m/w/d) Mediengestalter Digital und Print Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. 60

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