(m/w/d) Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter Verwalten und Pflegen des Bestands (Arzneimittel, Medizinprodukte, Körperpflegeartikel) sowie Erledigen von Büro- und Verwaltungsaufgaben • Bestellen von Arzneimitteln und anderen Waren über den pharmazeutischen Großhandel oder beim Hersteller • Kontrollieren und Erfassen eingehender Waren • Bearbeiten der Lieferscheine und Rechnungen • Reklamieren fehlerhafter Lieferungen • Einlagern nach apotheken-, arzneimittel- und gefahrstoffrechtlichen Vorschriften • Kundenberatung • Verkauf der Produkte (außer Arzneimittel) • Erstellen von Abrechnungen • Überwachung des Zahlungsverkehrs • Erfassen von Belegen für die Finanzbuchhaltung • Vorbereiten der Abrechnung der Apothekenleistungen über zentrale Rechenzentren • Mitwirkung bei Marketingmaßnahmen und kundengerechtes Präsentieren der Ware im Verkaufsbereich Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Apotheken, der pharmazeutische Großhandel, die pharmazeutische Industrie und Drogerien. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Deutsch, Chemie • Sorgfalt • Konzentration • Verantwortungsbewusstsein • Selbstständiges Arbeiten • Flexibilität • Kontaktbereitschaft • Kunden- und Serviceorientierung • Kaufmännische Befähigung Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Bereich Freie Berufe (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 51 © Branislav Nenin - shutterstock.com Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! 52
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==