Organisieren und Bearbeiten bürowirtschaftlicher Aufgaben • Erledigen des internen und externen Schriftverkehrs • Aufbereiten von Unterlagen • Vorbereiten von Präsentationen • Durchführen der organisatorischen Vor- und Nachbereitung für Besprechungen und Konferenzen • Erstellen von Dienst- und Organisationsplänen • Aufbereiten, Sichern und Pflegen von Daten • Planen und Überwachen von Terminen • Bearbeiten des Postein- und -ausgangs • Organisieren von Geschäftsreisen • Verwalten, Bestellen und Ausgeben von Büromaterial • Bearbeiten von Aufträgen • Annehmen bzw. Erstellen von Rechnungen sowie Überwachen des Zahlungsverkehrs • Verwalten von Personalakten • Einholen von Angeboten für Produkte und Dienstleistungen • Ausführen von Bestellungen • Verwalten der Lagerbestände • Konzipieren und Realisieren von Marketing-Maßnahmen • Im öffentlichen Dienst Klären und Annehmen von Anträgen; Berechnen von Fristen und Terminen; Erteilen von Bescheiden Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche, die öffentliche Verwaltung sowie Verbände, Organisationen und Interessenvertretungen. Bewerberprofil: Gute Noten in Deutsch, Mathematik, Englisch, Wirtschaft • Sorgfalt • Flexibilität • Organisationstalent • Selbstständiges Arbeiten • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handel, im öffentlichen Dienst sowie im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 34, 50, 51 (m/w/d) Kaufmann für Büromanagement © Vasyl - AdobeStock.com Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe unterliegt keiner einheitlichen Regelung, darf aber den Mindestlohn nicht unterschreiten. Sie variiert in Abhängigkeit von Faktoren wie Branche, Region des Firmensitzes, Ausbildungsjahr und Lebensalter der Azubis. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese beschreibt die Ausbildungsvergütung als die den Azubis vom ausbildenden Betrieb zu zahlende Vergütung, die sich mit fortschreitender Berufsbildung mindestens jährlich erhöht. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Sozialabgaben und Steuern zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule und Ausbildungsvergütung? Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, so dass der Ausbildungsbetrieb für die praktische Arbeit ein Ausbildungsentgelt zahlt. Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe unterliegt keiner einheitlichen Regelung, darf aber den Mindestlohn nicht unterschreiten. Sie variiert in Abhängigkeit von Faktoren wie Branche, Region des Firmensitzes, Ausbildungsjahr und Lebensalter der Azubis. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese beschreibt die Ausbildungsvergütung als die den Azubis vom ausbildenden Betrieb zu zahlende Vergütung, die sich mit fortschreitender Berufsbildung mindestens jährlich erhöht. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Sozialabgaben und Steuern zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule und Ausbildungsvergütung? Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, so dass der Ausbildungsbetrieb für die praktische Arbeit ein Ausbildungsentgelt zahlt. 38
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