Ausbildungsatlas Kreis Herford & Kreis Lippe

Verkaufen von Brot, Backwaren und kleinen Gerichten • Beraten von Kunden zu Inhaltsstoffen und Bestandteilen des Teigs sowie zur Herstellung von Broten, Kuchen und Kleingebäck • Zusammenstellen gewünschter Waren des Bäckereisortiments • Zubereiten von Kleingerichten und Erzeugnissen im Snack-Bereich • Kassieren der Beträge, Ausstellen von Rechnungen und Quittungen • Durchführen verkaufsfördernder Maßnahmen (z. B. Arrangieren der Waren; Dekorieren der Auslagen) • Abbacken vorgefertigter Teigrohlinge • Durchführen und Mitgestalten von Werbe- und Sonderaktionen • Einräumen und Lagern von Waren • Kontrollieren der Waren auf Frische und Haltbarkeit • Überprüfen der Warenbestände (z. B. Feststellen des Warenbedarfs; Kontrollieren des Wareneingangs fremdbezogener Produkte) • Reinigen der Geräte, Laden- und Verkaufseinrichtungen • Prüfen der Funktionsbereitschaft der Geräte und Einrichtungen • Zuständig für Ordnung und Sauberkeit im Verkaufsraum Beschäftigungsmöglichkeiten werden in Bäckereifachgeschäften und in Bäckereien angeboten, aber auch in Gastronomieunternehmen, Hotels und Cateringbetrieben. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik und Deutsch • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten • Kontaktbereitschaft • Freundliches Wesen • Kunden- und Serviceorientierung • Kreativität • Merkfähigkeit • Handgeschick Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Lebensmittelhandwerk und ‑handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 34 (m/w/d) Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei © Dusko - AdobeStock.com Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen 31

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