Ausbildungsatlas Landkreis Hameln-Pyrmont

Herstellen von Bauteilen aus Blechen und Drähten • Vorbereiten der Produktion (z. B. Prüfen des Materials auf Vollständigkeit und Qualität, Einrichten der Handhabungs- und Materialflusssysteme, Auswerten und Umsetzen von technischen Zeichnungen) • Herstellen von Bauteilen (z. B. Ermitteln der Prozessparameter, Erproben von Werkzeugen und Vorrichtungen, Programmieren der Produktionsanlagen und Maschinen) • Fahren von Testreihen samt Protokollieren der Ergebnisse • Überwachen und Optimieren der Fertigungsprozesse • Umrüsten der Maschinen, ggf. Werkzeugwechsel • Herstellen von Komponenten und Baugruppen aus einzelnen Bauteilen • Kontrollieren gefertigter Produkte nach Prüfplan • Ermitteln und Dokumentieren von technischen Störungen • Ausführen von Reparatur- und Wartungsarbeiten an Maschinen und Werkzeugen • Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Unternehmen der Metallbearbeitung, des Automobilbaus, des Maschinen- und Anlagenbaus, der Elektronikindustrie, der Telekommunikationsindustrie, der Raumfahrtindustrie sowie Betriebe aus dem Bereich erneuerbare Energien. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Werken/Technik, Informatik, Physik, Englisch • Technisches Verständnis • Räumliches Vorstellungsvermögen • Handwerkliche Geschicklichkeit • Gute Auge-Hand-Koordination • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 64 (m/w/d) Stanz- und Umformmechaniker Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Unter folgenden Bedingungen ist Unter folgenden Bedingungen ist 55

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