Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. Auswählen, Einrichten, Bedienen und Warten der Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Anlagen für den Auftrag • Bewerten und Vorbereiten von Untergründen für die Endbeschichtung (z. B. durch Entrosten, Entfetten, Auftragen von Haftgrund, Spachteln und Schleifen von Unebenheiten) • Schützen von nicht zu bearbeitenden Flächen (z. B. durch Abkleben oder Abdecken) • Anmischen von Farbe • Beschichten und Gestalten von Oberflächen • Entwerfen und Herstellen von Beschriftungen, Design- und Effektlackierungen • Aufbringen von Schriften, Bildern und Dekorationen mithilfe von Schablonen oder Klebefolien • Ausbessern bzw. Konservieren von Oberflächen (z. B. Ausbeulen, Spachteln, Schleifen und Lackieren bzw. mit Polituren oder Wachs) • Montieren und Demontieren von Bauteilen • Einbauen von Fahrzeugverglasungen • Überprüfen und Reparieren elektrischer, elektronischer, hydraulischer und pneumatischer Bauteile und Systeme auf Funktion • Einrichten, Bedienen, Überwachen und Ausbessern von Lackierstraßen bei Automobilherstellern Beschäftigungsmöglichkeiten bieten u. a. Fachwerkstätten für Fahrzeuglackierung, Werkslackierereien des Maschinen- und Anlagenbaus, Unternehmen des Fahrzeug-, Schiffs-, Boots- und Schienenfahrzeugbau. Bewerberprofil: Gute Noten in Werken/Technik, Chemie, Mathematik • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Figural-räumliches Denken • Gute Auge-Hand-Koordination • Sorgfalt • Umsicht • Konzentrationsfähigkeit • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 63 (m/w/d) Fahrzeuglackierer 37
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