Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Bearbeiten, Montieren und Verbinden mechanischer Komponenten und elektrischer Betriebsmittel • Prüfen und Analysieren elektrischer Funktionen und Systeme • Durchführen von Funktions- und Sicherheitsprüfungen sowie qualitätssichernder Maßnahmen • Dokumentieren der Produktionsdaten • Diverse Fachrichtungen: Betriebstechnik (Installieren elektrischer Systeme und Anlagen; Betreiben der Anlagen; Durchführen von Wartungsarbeiten; Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln) und Geräte und Systeme (Herstellen elektronischer Komponenten, Geräte und Systeme nach Kundenanforderungen; Inbetriebnahme der Produkte; Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen) Beschäftigungsmöglichkeiten werden in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, der Automobilindustrie, aber auch in Energieversorgungsunternehmen, bei Anlagenbauern sowie von Unternehmen der Informationstechnik und der Kommunikationstechnik angeboten. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Physik, Werken/Technik, Informatik • Technisches Verständnis • Räumliches Vorstellungsvermögen • Handwerkliches Geschick • Gute Auge-Hand-Koordination • Sorgfalt • Teamfähigkeit • Selbstständiges Arbeiten • Flexibilität Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 2 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 50 (m/w/d) Industrieelektriker Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. 33
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