Testament Mit einem Testament wird sichergestellt, dass der Nachlass so aufgeteilt wird, wie man es wünscht. Wenn kein Testament vorliegt, wird die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Da es sich beim Erbrecht um ein breites und kompliziertes Rechtsgebiet handelt, ist die Rechtsberatung zu dem Thema Rechtsanwält*innen und Notar*innen vorbehalten. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem Willen entspricht. Ausführliche Informationen bietet die Broschüre „Erben und Vererben“ – beziehbar beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz a Mohrenstraße 37 | 10117 Berlin t030 185800 Qwww.bmj.de 7. Notizen 6 69 Für den Ernstfall vorsorgen | Notizen 7
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