Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der • Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen • Höhe des Haushaltseinkommens • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung Wohngeld sind keine Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Wohngeldanträge können bei folgenden Kommunen gestellt werden: Für die Stadt Hameln Stadt Hameln Fachbereich 2 | Recht und Sicherheit 24 Bürgerservice | 24.3 Wohngeld a Rathausplatz 1 I 31785 Hameln t05151 2020 (Vermittlung) Qwohngeld@hameln.de Für die Stadt Bad Pyrmont Stadt Bad Pyrmont a Rathausstraße 1 | 31812 Bad Pyrmont t05281 9490 arathaus@stadt-pyrmont.de Qwww.stadt-badpyrmont.de Für Aerzen, Bad Münder, Coppenbrügge, Emmerthal, Hessisch Oldendorf und Salzhemmendorf Landkreis Hameln-Pyrmont – Team Soziale Hilfen a Süntelstraße 9 | 31785 Hameln t05151 9030 asozialamt@hameln-pyrmont.de Qwww.hameln-pyrmont.de Wohnberechtigungsschein Der Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen hängt vom Vorhandensein eines Berechtigungsscheines ab. Die Ausgabe ist abhängig vom Haushaltseinkommen und anderen sozialen Belangen. Der Wohnberechtigungsschein ist auf Antrag erhältlich bei Landkreis Hameln-Pyrmont, Bauaufsichtsamt a Süntelstraße 9 | 31785 Hameln t05151 9030 alandkreis@hameln-pyrmont.de Qwww.hameln-pyrmont.de Stadt Hameln Abt. Bauverwaltung und Grundstücksverkehr a Rathausplatz 1 | 31785 Hameln t05151 2021557 oder 05151 2021553 awohngeldberechtigungsschein@hameln.de Qwww.hameln.de 65 Finanzielle Hilfen & Vergünstigungen 5
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