Vergünstigungen für (schwer-)behinderte Menschen Menschen mit einer Schwerbehinderung wird vom zuständigen Landesamt auf Antrag ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und über weitere Nachteilsausgleiche ausgestellt. Der Grad der Behinderung muss dabei mindestens 50 betragen. Der Ausweis gilt als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft und ermöglicht viele Vergünstigungen und Rechte. Der Ausweis wird beantragt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Hannover a Schiffgraben 30–32 | 30175 Hannover t0511 897010 afachgruppe_sr_h@ls.niedersachsen.de Qwww.soziales.niedersachsen.de Dort werden nähere Auskünfte erteilt. Ausführliche Informationen bietet der „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Öffentlichkeitsarbeit und Internet, 11017 Berlin ainfo@bmas.bund.de Qwww.bmas.de Telefonisch erhält man weitere Informationen auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Infos für Menschen mit Behinderung t030 221911006 Außerdem beraten zu diesem Thema die unabhängige Teilhabeberatung Hameln-Pyrmont und der Beirat für Menschen mit Behinderung. Unabhängige Teilhabeberatung Hameln-Pyrmont e.V. fMarion Sültemeier a Osterstraße 46 | 31785 Hameln t05151 4079178 am.sueltemeier@uthp.de Qwww.uthp.de fGabriele Siebert ag.siebert@uthp.de fNicole Scheumann an.scheumann@uthp.de Wohngeld Wohnen kostet viel Geld, oft zu viel für (den) Diejenigen, (der) die nur ein geringes Einkommen hat. Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss. Diesen Zuschuss gibt es als • Mietzuschuss für den/die Mieter*in eines Wohnraums • Lastenzuschuss für den/die Eigentümer*in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung • Wohngeld für Heimbewohner*innen 64 5 Finanzielle Hilfen & Vergünstigungen
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