Pflegewegweiser Landkreis Hameln-Pyrmont

3. Pflegebedürftigkeit und Pflegeversicherung Definition Pflegebedürftigkeit Seit dem Jahr 1995 gibt es bereits die gesetzliche Pflegeversicherung zusammengefasst im Sozialgesetzbuch XI. „Pflegebedürftig (...) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mindestens in der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.“ [BMG, 07.03.2017] Die Leistungen der Pflegeversiche- rung können sich ändern. Scannen Sie den QR-Code für die aktuellen Informationen. Wird Pflegegeld bezogen und die pflegebedürftige Person von Privatpersonen versorgt, besteht die Verpflichtung gegenüber der Pflegekasse, in bestimmten Abständen (abhängig vom Pflegegrad) einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachzuweisen. Monatlich Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Pflegegeld - 347 € 599 € 800 € 990 € Pflegesachleistung - 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 € Tagespflege - 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 € Entlastungsbetrag 131 € monatlich Ansparen möglich, zweckgebunden einzusetzen für: • Hauswirtschaft und Betreuung (bei PG1 auch Pflege) • Durch einen ambulanten Pflegedienst, amb. Betreuungsdienst, Angebot zur Unterstützung im Alltag • Tagespflege • Kurzzeitpflege Jährlich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege - • Ab mindestens Pflegegrad 2 • Bis zu acht Wochen im Kalenderjahr • Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt • Es gibt eine private Pflegeperson • Weitere besondere Regeln beachten • Auch in Tagespflege möglich • Jährlicher Maximalbetrag von 3.539 € 26 3 Pflegebedürftigkeit & Pflegeversicherung

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==