Pflegewegweiser Landkreis Hameln-Pyrmont

kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Betreuungsverfügung zu erteilen. Dies könnte ein Bestandteil der Vorsorgevollmacht sein. Betreuungsverfügung Mittels einer Betreuungsverfügung kann man schon im Vorfeld schriftlich festlegen, wer, wenn nötig, als rechtliche*r Betreuer*in bestellt werden und wie die Betreuung geführt werden soll. In einer solchen Verfügung – wie auch in der Vorsorgevollmacht – kann man verschiedene Regelungen treffen, die einem wichtig sind, z. B.: Regelungen zu ärztlichen Behandlungen, zur Organisation der persönlichen Angelegenheiten oder zum Aufenthalt (ob man in einem Heim gepflegt werden möchte, welches Heim man sich aussuchen würde) oder ähnliches. Die in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche und Vorstellungen müssen vom Betreuungsgericht und vom/von der Betreuer*in grundsätzlich beachtet werden. Es empfiehlt sich Ihre Regelung (Vorsorgevollmacht/Betreuungs-/Patientenverfügung oder Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht) in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen, damit die Gerichte und Ärzte sicher davon Kenntnis erhalten. Der Antrag kann schriftlich an Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin oder online über www.vorsorgeregister.de gestellt werden. Für Menschen mit Behinderung Unabhängige Teilhabeberatung Hameln-Pyrmont e.V. fMarion Sültemeier a Osterstraße 46 | 31785 Hameln t05151 4079178 am.sueltemeier@uthp.de Qwww.uthp.de fGabriele Siebert ag.siebert@uthp.de fNicole Scheumann an.scheumann@uthp.de Beirat für Menschen mit Behinderung des Landkreises Hameln-Pyrmont Der Beirat setzt sich für die gleichberechtigte Mitwirkung und Teilhabe der behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft ein und wirkt der Gefahr der Isolierung entgegen. 14 2 Beratungsstellen & Angebote für Senioren*innen

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