Betreuungsverein Neo e.V. a Osterstraße 35 | 31785 Hameln t05151 4096166 | Fax 05151 4096162 ahallo@neo-hameln.de Qwww.neo-hameln.de Amtsgericht Hameln – Betreuungsgericht a Zehnthof 1 | 31785 Hameln t05151 7960 Qwww.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de Ausführliche persönliche Beratung erhalten Sie bei dem Betreuungsverein Hameln-Pyrmont e.V., dem Betreuungsverein NEO e.V. oder bei der Betreuungsstelle vom Landkreis Hameln-Pyrmont. Vorsorgevollmacht Es betrifft jeden ab dem 18. Lebensjahr, denn ein Unfall kommt plötzlich. Auch durch Krankheit können wir in die Lage versetzt werden, dass wir wichtige Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können. Wer kümmert sich dann? Rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen dürfen weder ihr Ehepartner noch ihre Kinder abgeben. Damit ihre Angehörigen (Ausnahme im Rahmen des Ehegatten-Notvertretungsrechts s. u.) in ihrem Sinne handlungsfähig sind und u.a. auch Auskünfte bei Ärzten erhalten, ist eine Vorsorgevollmacht wichtig. Das Ehegattennotvertretungsrecht, welches am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, berechtigt Ehepartner für längstens 6 Monate und ausschließlich in gesundheitlichen Angelegenheiten (§ 1358 BGB) zu vertreten. Wünschen Sie dies nicht muss ausdrücklich widersprochen werden. Mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht wird für Sie im Notfall die Bestellung von einem/einer rechtlichen Betreuer*in entbehrlich. Sind evtl. auch Immobilien zu regeln bedarf es einer beglaubigten Vollmacht. Rechtliche Betreuung Das Wichtigste vorweg: Es gibt seit 1992 keine Entmündigung mehr. Eine Betreuerbestellung hat nicht zur Folge, dass die betreute Person geschäftsunfähig wird! Sie dient der Unterstützung von erwachsenen Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht mehr besorgen können. Ein*e vom Gericht bestellte*r rechtliche*r Betreuer*in hat sich strikt nach dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person zu richten. Seine Rechtshandlungen orientieren sich an dem individuellen Bedarf des betreuten Menschen und greifen nur dort ein, wo der Mensch mit einer Erkrankung oder Behinderung mit seinen verbliebenen Fähigkeiten nicht mehr zurechtkommt. Das Gericht bestellt eine*n rechtliche*n Betreuer*in nur für tatsächlich erforderliche Aufgabenbereiche (z.B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten). Das heißt u.a. auch, dass eine rechtliche Betreuung nicht vorsorglich eingerichtet werden 13 Beratungsstellen & Angebote für Senioren*innen 2
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