Ausbildungsatlas Landkreis Schaumburg

Zuständig für Bewirtschaftung von Grundstücken, Wohnhäusern, Wohnungen und Bürogebäuden • Kundenberatungsgespräche, Kauf- und Verkaufsverhandlungen sowie Objektbesichtigungen durchführen • Neubau-, Sanierungs- oder Modernisierungsprojekte koordinieren • Wohnraumvermittlung • Aufstellung von Finanzierungsplänen und Durchführung von Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen • Klärung rechtlicher Fragen mit Behörden • Verwaltung von Immobilien (z. B. Eigentümerversammlungen durchführen, Wohnungsübernahmen und ‑abgaben abwickeln) • Technisches Gebäudemanagement organisieren (u. a. Schadensmeldungen bearbeiten, Instandsetzungsaufträge erteilen) • Marketingaktionen planen und realisieren • Aufgaben in der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle erledigen (z. B. Mietpreise kalkulieren, Verträge vorbereiten, Heiz- und Betriebskosten abrechnen) Immobilienkaufleute werden u. a. bei Immobilienmaklern, in Wohnungsbauunternehmen, in den Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen und in der öffentlichen Verwaltung angestellt. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Wirtschaft, Deutsch • Kaufmännisches Denken • Wirtschaftliches Interesse • Kommunikationsfähigkeit • Verhandlungsgeschick • Durchsetzungsvermögen • Kunden- und Serviceorientierung • Organisatorische Fähigkeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 55 (m/w/d) Immobilienkaufmann © goodluz - shutterstock.com Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! 38

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