Konzipieren von Systemen für Energieversorgung und Gebäudetechnik nach Kundenanforderungen • Installieren der Anlagen und Komponenten (z. B. Energieversorgungseinrichtungen, Antriebe, Schalt-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Blitz- und Überspannungsschutzeinrichtungen, Empfangs- und Kommunikationsanlagen, Beleuchtungsanlagen sowie Datennetze, Telekommunikationsendgeräte und -anlagen) • Einstellen und Dokumentieren von Funktions- und Leistungsmerkmalen • Montieren von Anlagen zur Ersatzstromversorgung und zur dezentralen Energiegewinnung (z. B. Fotovoltaikanlagen) • Installieren und Konfigurieren von Gebäudeleiteinrichtungen samt zugehöriger Software • Erstellen und Installieren von Steuerungsprogrammen • Warten der Anlagen (z. B. Prüfen von Funktionen, Betriebssicherheit sowie Energieeffizienz; Analysieren von Störungen und Beheben von Fehlern) • Einweisen der Kunden in den Gebrauch der Anlagen • Dokumentieren erledigter Arbeiten Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich u. a. in Unternehmen des Elektrotechnikerhandwerks und Betrieben der Immobilien- und Gebäudewirtschaft (z. B. im Facility-Management oder bei Hausmeisterdiensten) Bewerberprofil: Gute Noten in Physik, Mathematik, Werken/Technik, Informatik • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Räumliches Vorstellungsvermögen • Selbstständiges Arbeiten • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3,5 Jahre (m/w/d) Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik Ausbildungsangebote Seite: 21 © Francescomoufotografo - shutterstock.com Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen 26
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